Sie möchten Ihr Studium mit einem Auslandsaufenthalt verbinden? Neben einem Auslandsstudium führen verschiedene Wege ins Ausland – ob Praktika, Sprachkurse, Abschlussarbeiten, Fachkurse oder Studienreisen. Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten und finden Sie das passende Stipendium.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: ie Studentin auf dem Blyde River Canyon, welcher sich nordöstlich von Johannesburg befindet.
Der Blyde River Canyon nordöstlich von Johannesburg ist der drittgrößte Canyon der Welt. Foto: Natascha Rüping

Entdecken Sie neue Jobperspektiven, knüpfen Sie internationale Arbeitskontakte und erweitern Sie Ihre fachlichen und sprachlichen Kenntnisse!
In einigen Studiengängen ist ein Praktikum vorgesehen. Für ein freiwilliges Praktikum können Sie ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen. Für Auslandspraktika gibt es zahlreiche Förderoptionen über Erasmus+, PROMOS und weitere Stipendien.

Ein Praktikum im Ausland können Sie oftmals kurzfristiger organisieren als ein Studiensemester. Lassen Sie sich in der Stabsstelle Internationales beraten!

Für alle Arten des Auslandsaufenhaltes gibt es unsere entdecker-App, die beispielsweise bei der Planung hilft.

Erasmus+ Praktikum in Europa

  • Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika im Ausland.
  • Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang erhalten.
  • Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich.
  • Den Zeitraum Ihres Praktikums wählen Sie selbst.
  • Das Erasmus+ Mobilitätskontingent für Studierende umfasst jeweils 12 Fördermonate pro Studienzyklus (Bachelor-, Master- und Promotion), für Staatsexamens- und Diplomstudiengängen sind es 24 Fördermonate. In diesem Kontingent können auch mehrmalige Auslandsaufenthalte gefördert werden..
  • Praktikumsaufenthalte können auch im Zeitraum von 12 Monaten nach Studienabschluss gefördert werden.

Praktikumsbedingungen

  • Sie sind an unserer Universität für ein (Promotions-)Studium immatrikuliert.
  • Sie haben sich erfolgreich ein Praktikum in einer Einrichtung innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten (siehe unter „Förderung – Förderung nach Zielland“ weiter unten auf dieser Seite) organisiert.
  • Ihr Erasmus+ Praktikum umfasst mindestens 2 vollständige Kalendermonate und höchstens 12 Fördermonate (360 Tage).
  • Sie arbeiten bei Ihrem Erasmus+ Praktikum in Vollzeit (Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert).

Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für Praktika in diesen Einrichtungen gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD.
Nicht förderfähig sind außerdem Praktika, die ausschließlich allgemeinen Service für eine Kundschaft, Auftragsabwicklung, Dateneingabe oder Bürotätigkeiten beinhalten.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und der Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung, einschließlich Sonderförderung, finden Sie im Dokument „Besondere Bedingungen“ (siehe Downloadbereich rechts auf dieser Seite) sowie in Ihrer Erasmus+ Fördervereinbarung.

Erasmus+ Förderung

Bei Bewilligung der Praktikumsförderung erhalten Sie den Erasmus+ Status für die gesamte Aufenthaltsdauer. Unsere Universität hat eine begrenztes Gesamtbudget für die Erasmus+ Förderung, daher ist die Höhe der finanziellen Erasmus+ Unterstützung abhängig von Zielland und Dauer.

  • Förderung nach Zielland

Ende der Praktikumsförderung bis 31. Juli 2025

LändergruppeFördermonatssatz
Ländergruppe 1:
Dänemark, Färöer-Inseln, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz (Ausnahme: über Swiss-European-Mobility-Programme ‚SEMP’. Der Erasmus+ Status ‚Zero Grant’ ist für alle Studiengänge möglich.), Vereinigtes Königreich (Ausnahme: nur für Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind. Der Erasmus+ Status ‚Zero Grant’ ist für alle Studiengänge möglich.)
750,00 Euro/Monat
Ländergruppe 2:
Andorra, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Vatikan Staat, Zypern
690,00 Euro/Monat
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
640,00 Euro/Monat

Ende der Praktikumsförderung ab 1. August 2025

LändergruppeFördermonatssatz
Ländergruppe 1:
Andorra, Belgien, Dänemark, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz (Ausnahme: bei Förderung über Swiss-European-Mobility-Programme ‚SEMP’), Vatikan Staat, Vereinigtes Königreich (Ausnahme: nur für Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind.)
750,00 Euro/Monat
Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
690,00 Euro/Monat
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
690,00 Euro/Monat
  • Förderung nach Dauer

Es können maximal 5 Monate Ihres Praktikums gefördert werden. Ihr Aufenthalt kann auch mitten in einem Kalendermonat beginnen und enden.

AufenthaltsdauerMögliche Fördermonatssätze
2 bis weniger als 3 Kalendermonate2
3 bis weniger als 4 Kalendermonate3
4 bis weniger als 5 Kalendermonate4
5 bis 12 Kalendermonate5

Erasmus+ Sonderförderung

Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können folgende Erasmus+ Sonderförderungen beantragen. Der Antrag muss zusammen mit der unterzeichneten Registrierung für den Auslandsaufenthalt eingereicht werden, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Für die Sonderförderung ist eine ehrenwörtliche Erklärung zum Fördergrund erforderlich. Zusätzlich sind entsprechende Nachweise notwendig, die bis zu sechs Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt und auf Anfrage der Stabsstelle Internationales vorgelegt werden müssen.

Studierende mit Erasmus+ Status ohne finanzielle Förderung („Zero Grant“) sind nicht förderberechtigt.

  • Erasmus+ Sonderförderung „Grünes Reisen“

Wenn Sie für mehr als 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel (Bus und/oder Bahn) nutzen und Ihre „grüne“ Reisezeit länger als ein Tag für An- oder Abreise umfasst, können Sie eine finanzielle Förderung von maximal vier zusätzlichen Reisetagen beantragen (Berechnung nach Ihrem Fördermonatssatz). Folgende Nachweise müssen Sie erbringen: 

  • Tickets oder Rechnungen, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen und zeigen, dass an jedem Tag gereist und der Zielort am Ende erreicht wurde. Übernachtungen und Zwischenstopps sind möglich. 

Bei längeren Unterbrechungen der Reise („Städtetour“, Tage ohne Reiseanteile), können Sie keine weiteren Reisetagessätze beantragen. 

Nachhaltig Reisen leicht gemacht!

Tipps rund ums grüne Reisen für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Webseite des Green Office unserer Universität. Außerdem gibt es jetzt den Interrail-Pass für Erasmus+: Reisen Sie mit dem Zug zum Auslandsaufenthalt und darüber hinaus! 

  • Erasmus+ Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“

Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
    Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor. Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
    • Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
    • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

  • Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
    Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile zeitgleich einen Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kindern kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.
    Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
    • Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
    • Gegebenenfalls Anmeldebestätigung für Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
    • Gegebenenfalls Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

  • Erwerbstätigkeit
    Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende darf frühestens drei Monate vor Praktikumsantritt liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen sind die berufliche Selbständigkeit sowie Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.
    Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
    • Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung
  • Erstakademische Generation
    Ihre Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse fallen auch darunter, wenn sie in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet werden. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Status zum Zeitpunkt des Abschlusses.
    Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.
    Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.
    Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:
    • Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen

Antrag und Registrierung

Der Antrag auf Erasmus+ Förderung muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Praktikums eingereicht werden. 

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem Uni-Login in das Portal für Auslandsaufenthalte ein.
  • Füllen Sie die Online-Registrierung sorgfältig aus. Ihre Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer Förderung.
  • Laden Sie die Immatrikulationsbescheinigung(en) für den entsprechenden Praktikumszeitraum hoch oder senden Sie sie gegebenenfalls per E-Mail.
  • Füllen Sie die Praktikumsvereinbarung digital aus. Unterschreiben Sie diese und lassen Sie die verantwortliche Person Ihres Studienfachs und in Ihrer Praktikumseinrichtung unterschreiben. Laden Sie die vollständig ausgefüllte Praktikumsvereinbarung als PDF-Dokument hoch. Sollte sie zum Zeitpunkt der Online-Registrierung noch nicht komplett vorliegen, reichen Sie sie zeitnah über das Portal für Auslandsaufenthalte nach.
  • Senden Sie die Online-Registrierung ab. Sie erhalten daraufhin ein PDF-Dokument.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie das Dokument zur Bestätigung digital.
  • Laden Sie das unterschriebene Dokument im Portal für Auslandsaufenthalte hoch oder senden Sie es per E-Mail.
  • Ihre eingereichte Registrierung wird von der Stabsstelle Internationales geprüft. Sie erhalten ca. 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eine E-Mail mit Ihrer passwortgeschützten Erasmus+ Fördervereinbarung inkl. Förderbescheid über die vorläufige finanzielle Erasmus+ Förderung.
  • Lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig durch. Unterschreiben Sie sie dann digital. Mit der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung akzeptieren Sie die Erasmus+ Förderbedingungen. Laden Sie die unterschriebene Erasmus+ Fördervereinbarung vor Praktikumsbeginn im Portal für Auslandsaufenthalte hoch oder senden Sie sie per E-Mail.

Online-Sprachtest mit Online Language Support (OLS)

Sie sind aktuell nicht dazu verpflichtet, einen Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) zu absolvieren. Wir empfehlen es Ihnen dennoch. Bitte informieren Sie sich dazu bei der EU Academy.

Falls die erforderliche Sprache Ihrer Muttersprache entspricht oder nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen.
Der OLS Test ist kein gültiges Sprachzertifikat.

Antritt des Auslandspraktikums

Lassen Sie sich den Praktikumsbeginn in Ihrer Praktikumseinrichtung bestätigen. Hierfür sendet Ihre Praktikumseinrichtung innerhalb von vier Wochen nach offiziellem Antritt des Praktikums eine formlose Bestätigung per E-Mail, mit Angabe Ihres Namens und des genauen Startdatums.

Praktikum verlängern oder verkürzen

Falls Sie Ihr Praktikum verkürzen oder verlängern möchten, informieren Sie die Stabsstelle Internationales spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich geplanten Ende über das Portal für Auslandsaufenthalte oder per E-Mail.

  • Verkürzung
    Wenn sich Ihr Praktikum verkürzt, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Sollten Sie nun die Mindestdauer von zwei Kalendermonaten unterschreiten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.
  • Verlängerung
    Sie können Ihren Aufenthalt verlängern, sofern Sie noch Fördermonate in Ihrem Erasmus+ Monatskontingent haben und das neue Ende Ihres Praktikums vor dem 31. Juli liegt. Eine Verlängerung des Praktikums um weniger als einen Monat müssen Sie per E-Mail mitteilen. Verlängerungen von mehr als einem Monat müssen Sie mit einem Änderungsvertrag zur Original-Praktikumsvereinbarung beantragen. Je nach Änderung sind eventuell weitere Dokumente einzureichen oder gegebenenfalls abzuändern. Darüber werden Sie gesondert informiert.

Praktikum nach Studienabschluss

Ein Erasmus+ Graduiertenpraktikum kann bis zu 12 Monate nach dem Studienabschluss (es gilt das Ausstellungsdatum Ihres Abschlusszeugnisses) gefördert werden, sofern Ihr Erasmus+ Mobilitätskontingent nicht ausgeschöpft ist und Sie noch vor Ihrer Exmatrikulation die Absicht zum Praktikumsaufenthalt erklären.

Vor Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:

Nach Ihrem Studienabschluss benötigen wir von Ihnen:

  • Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Leipzig
  • Bescheinigung über Ihren erfolgreichen Studienabschluss (zum Beispiel Zeugniskopie)

Praktikum im Vereinigten Königreich

Ein Auslandspraktikum an Einrichtungen im Vereinigten Königreich ist mit einer Erasmus+ Förderung möglich. Jedoch steht unserer Universität nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Aus diesem Grund können lediglich Pflichtpraktika, die im englischsprachigen Ausland zu absolvieren sind, finanziell unterstützt werden. Die Vergabe des Erasmus+ Status, Zero Grant, ist aber in allen Studiengängen möglich. Neben der eigenständigen Organisation des Praktikums sind weitere Vorgaben des Vereinigten Königreiches zu beachten, unter anderem das Visum für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich.

Zum Abschluss Ihres Erasmus+ Praktikum sind folgende Dokumente notwendig:

  • Praktikumsbescheinigung
    Lassen Sie die Praktikumsbescheinigung in Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen und laden Sie die Bestätigung bis spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Praktikums im Portal für Auslandsaufenthalte hoch oder senden Sie sie per E-Mail an die Stabsstelle Internationales. Das Dokument darf frühestens am letzten Praktikumstag ausgestellt werden.
  • Erasmus+ Teilnahmebericht (EU-Survey)
    Sie erhalten mit dem Ende des Aufenthalts einen Link per E-Mail vom EU Corporate Notification System (eventuell Spam-Ordner prüfen). Bitte füllen Sie den Fragebogen zeitnah nach Erhalt der E-Mail aus.
  • Schreiben Sie eine Entdeckerstory über Ihre Erfarungen im Ausland, um andere Studierende zu informieren und motivieren.

PROMOS Praktikum weltweit

PROMOS ist ein vom DAAD finanziertes Stipendienprogramm zur finanziellen Unterstützung von Auslandsaufenthalten, die nicht über andere Stipendienprogramme gefördert werden können. Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben.

Über das Programm können außerdem Semesteraufenthalte, Abschlussarbeiten und Studienreisen gefördert werden.

Voraussetzungen

Um sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben, müssen Sie voll immatrikuliert sein und Ihren Abschluss an unserer Universität anstreben.

  • Bachelorstudium: ab 3. Fachsemester,
  • Masterstudium: ab 1. Fachsemester, mindestens bereits ein Präsenzsemester an der Universität Leipzig bei Studium in einem internationalen Masterprogramm.
  • Doktorand:innen können nicht gefördert werden.

Ihr geplantes Praktikum

  • hat eine Mindestdauer von 2 Monaten in Vollzeit,
  • wird nachweislich mit maximal 500 EUR vergütet,
  • ist nicht über Erasmus+ oder DAAD-Programme (siehe „Alternative Stipendien für Auslandspraktika“ weiter unten auf dieser Seite) förderfähig und
  • wird nicht durch andere öffentliche Mittelgeber finanziell unterstützt (z. B. Sitpendienprogramme und Stiftungen), außer Auslands-BAföG und Deutschlandstipendium.

Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen. Auslandsaufenthalte in Länder und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, haben keine Aussicht auf Förderung.

Förderung

Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer monatlichen Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen.

Die PROMOS-Förderung ist auf einen Aufenthalt pro Jahr und auf insgesamt 6 Monate pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Die Maximalförderdauer pro Aufenthalt beträgt 4 Monate. Das PROMOS-Stipendium ist an Kalenderjahre gebunden, bei jahresübergreifenden Auslandsaufenthalten ist eine Förderung nur bis zum 28. Februar des nächsten Jahres möglich.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordination per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.

Für das PROMOS-Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
    01.11. – 01.12. des Vorjahres
  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
    01.05. – 01.06.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden. 

Für die Bewerbung registrieren Sie sich in unserem Portal für Auslandsaufenthalte mit Ihrem Uni-Login und wählen das Formular „PROMOS-Bewerbung“. 
Füllen Sie die Online-Bewerbung sorgfältig aus und laden Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts ohne Stammdatenblatt und BAföG-Bescheinigung
    Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein.
  • Notenspiegel
    Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch.
  • Beschreibung des Vorhabens
    Bitte begründen Sie auf maximal zwei Seiten die Durchführung des Praktikums im Ausland und und die Auswahl der Einrichtung in deutscher Sprache (Ausländische Studierende können die Beschreibung in englischer Sprache einreichen). Gehen Sie auch auf die Arbeitsinhalte und den Arbeitsumfang ein.
  • Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
    Wenn die Arbeitssprache ausschließlich Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, reichen Sie bitte dennoch ein Sprachzeugnis für Englisch ein. Muttersprachler:innen benötigen keinen Nachweis über Kenntnisse der Muttersprache. Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen:
    • Sie können einen zentralen Sprachstandstest am Sprachenzentrum ablegen, um Ihr Sprachniveau offiziell bestätigen zu lassen. Diese Tests finden regelmäßig statt.
    • Wenn Sie derzeit einen Sprachkurs am Sprachenzentrum belegen, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand auf dem Sprachzeugnisformular vom Sprachenzentrum bestätigen lassen.
    • Studieren Sie in der Unterrichtssprache, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand von den Dozent:innen des Fachs auf dem Sprachzeugnisformular bestätigen lassen.
    • Wenn Sie bereits einen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben (z. B. durch Sprachkurse, Auslandsaufenthalte oder das Abitur), der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen beim Sprachenzentrum zur Übertragung auf das Sprachzeugnisformular einreichen. Es werden nur vom Sprachenzentrum anerkannte Nachweise akzeptiert.
    • Sollten Sie einen Standardtest abgelegt haben, der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen als Sprachzeugnis einreichen.
  • Kontaktnachweis zur Praktikumseinrichtung/Praktikumsvertrag mit Angaben über den Ort, die Art der Tätigkeit (Arbeitsumfang), die Dauer des Praktikums und die Praktikumsvergütung sowie die Kontaktdaten der Praktikumseinrichtung. 

Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.

Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung

Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:

  • akademische Leistungen (40 Prozent)
  • persönliche Eignung, außerfachliche Qualifikationen, Engagement (10 Prozent)
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
  • Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)

 Ab circa sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Benachrichtigungen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens per E-Mail.

Alternative Stipendien für Auslandspraktika

Neben Erasmus+ und PROMOS, gibt es zahlreiche alternative Stipendien für Ihr Auslandspraktikum, auf die Sie sich bewerben können. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Programme für alle Fächer

Das richtige Praktikum finden

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Person sitzt einem Café, mit einem Handy in der einen Hand, während die andere auf einem Tablet tippt.
Praktikumsbörsen helfen bei der Suche nach einem Praktikum im Ausland. Foto: Colourbox

Praktikum in unsicheren Zeiten

Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (beispielsweise Situation im Zielland) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Auslandsaufenthalt wie geplant umsetzen

Bitte beachten Sie die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, beispielsweise zu Quarantäneregelungen oder Sicherheitsvorkehrungen.

Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:

  • eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz für Ihren Aufenthalt abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich für dort angebotene Newsletter anzumelden.
  • in Kontakt mit den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung und Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und  zu bleiben.

Auslandsaufenthalt komplett absagen

Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre Erasmus+ Fachkoordination, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.

Abschlussarbeit, Sprachkurs, Fachkurs und Co.

Neben Studienaufenthalten oder Praktika bieten Sprachkurse, Fachkurse oder Studienreisen tolle Chancen, Auslandserfahrungen zu sammeln. Mit einem Sprachkurs können Sie sich beispielsweise optimal auf Ihr Praktikum vorbereiten. Auch Ihre Abschlussarbeit können Sie im Ausland schreiben oder Recherchen hierfür durchführen. Über ein PROMOS-Stipendium können einige dieser Auslandsaufenthalte gefördert werden.

Abschlussarbeit im Ausland

Abhängig vom Thema Ihrer Abschlussarbeit können Recherchen im Ausland für Sie wichtig sein. Möglicherweise haben Sie so Zugang zu Forschungsfeldern, die Ihnen bei uns nicht offenstehen. Eventuell benötigen Sie auch Inhalte von ausländischen Einrichtungen, die für Ihre Abschlussarbeit besonders relevant sind.

Förderung

Ihre Abschlussarbeit im Ausland können Sie mit PROMOS oder innerhalb eines Erasmus+ Praktikums (Infos dazu finden Sie weiter oben auf dieser Seite) finanzieren.

PROMOS vergibt Kurzstipendien für Abschlussarbeiten im Ausland mit einer Mindestdauer von zwei Monaten. Die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit findet an einer Hochschule oder einem Unternehmen ohne Möglichkeit der Erasmus+ Förderung statt. Wenn keine Anbindung zu einem Unternehmen oder einer Hochschule gegeben ist, muss das Vorhaben nachweislich ausdrücklich von Ihrer Fakultät unterstützt und betreut werden.

Die jeweiligen Fördersätze richten sich nach den Zielländern. Das Stipendium setzt sich aus einer monatlichen Teilstipendienrate und einer Reisekostenpauschale zusammen. Die PROMOS-Förderung ist auf einen Aufenthalt pro Jahr und auf insgesamt 6 Monate pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Die Maximalförderdauer pro Aufenthalt beträgt 4 Monate. Das PROMOS-Stipendium ist an Kalenderjahre gebunden, bei jahresübergreifenden Auslandsaufenthalten ist eine Förderung nur bis zum 28. Februar des nächsten Jahres möglich.

Das PROMOS-Stipendium wird leistungsbezogen nach Mittelverfügbarkeit vergeben.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können gemeinsam mit der Stabsstelle Internationales einen Antrag auf Sondermittel beim DAAD stellen. Die Sonderförderung kann zusätzlich zu den regulären Fördersätzen gezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie frühzeitig die PROMOS-Projektkoordination per E-Mail für weitere Informationen und die Antragstellung.

Für Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist eine Förderung von Auslandsaufenthalten in den jeweiligen Heimatländern ausgeschlossen.

Bewerbung

Für das PROMOS Stipendium gibt es jährlich zwei Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Januar und Juni:
    01.11. – 01.12. des Vorjahrs
  • für Aufenthalte mit Beginn zwischen Juli und Dezember:
    01.05. – 01.06.

Außerhalb der Bewerbungsfristen eingereichte Bewerbungen für ein PROMOS-Stipendium können nicht angenommen werden. 

Für die Bewerbung registrieren Sie sich im Online-Portal mit Ihrem Uni-Login und wählen das Formular „PROMOS-Bewerbung“. Füllen Sie die Online-Bewerbung sorgfältig aus und laden Sie die folgenden Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) der Universität Leipzig für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts ohne Stammdatenblatt und BAföG-Bescheinigung
    Wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung für das folgende Semester noch nicht vorliegen haben, reichen Sie zunächst die Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Startsemesters ein.
  • Notenspiegel
    Diesen erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt. Sie können auch einen Ausdruck des Notenspiegels aus AlmaWeb einreichen, sofern Ihre bisherigen Leistungen dort vollständig erfasst wurden. Wenn Sie sich bereits im Masterstudium befinden, laden Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses inklusive Notenübersicht hoch.
  • Beschreibung des Vorhabens
    Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für den Erfolg der Abschlussarbeit in deutscher Sprache (Ausländische Studierende können die Beschreibung in englischer Sprache einreichen) und erstellen Sie einen Zeitplan für die Durchführung des Vorhabens im Ausland.
  • Sprachzeugnis für die Arbeitssprache/Landessprache
    Wenn die Arbeits-/Unterrichtssprache ausschließlich Deutsch ist und keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse gefordert werden, reichen Sie bitte dennoch ein Sprachzeugnis für Englisch ein. Muttersprachler:innen benötigen keinen Nachweis über Kenntnisse der Muttersprache. Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse nachzuweisen:
    • Sie können einen zentralen Sprachstandstest am Sprachenzentrum ablegen, um Ihr Sprachniveau offiziell bestätigen zu lassen. Diese Tests finden regelmäßig statt.
    • Wenn Sie derzeit einen Sprachkurs am Sprachenzentrum belegen, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand auf dem Sprachzeugnisformular vom Sprachenzentrum bestätigen lassen.
    • Studieren Sie in der Unterrichtssprache, können Sie sich Ihren aktuellen Sprachstand von den Dozent:innen des Fachs auf dem Sprachzeugnisformular bestätigen lassen.
    • Wenn Sie bereits einen Nachweis über Ihr Sprachniveau haben (z. B. durch Sprachkurse, Auslandsaufenthalte oder das Abitur), der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen beim Sprachenzentrum zur Übertragung auf das Sprachzeugnisformular einreichen. Es werden nur vom Sprachenzentrum anerkannte Nachweise akzeptiert.
    • Sollten Sie einen Standardtest abgelegt haben, der nicht älter als zwei Jahre ist, können Sie diesen als Sprachzeugnis einreichen.
  • Kontaktnachweis/Betreuungszusage
    Wir benötigen Angaben über den Ort Ihrer Gasthochschule beziehungsweise eine Betreuungszusage der Gasteinrichtung im Ausland.
    Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, müssen nachweislich vom Fachbereich uneingeschränkt unterstützt werden.

Wir senden Ihnen eine persönliche Bestätigungsnachricht, nachdem wir Ihre Bewerbung auf Vollständigkeit überprüft haben.

Prüfung Ihrer Bewerbung und Nominierung

Ihre vollständig eingegangene Bewerbung wird von jeweils zwei fachnahen Gutachter:innen gesichtet. Folgenden Auswahlkriterien und Bewertungsgewichtungen werden dabei berücksichtigt:

  • akademische Leistungen (40 Prozent)
  • persönliche Eignung, außerfachliche Qualifikationen, Engagement (10 Prozent)
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium (30 Prozent)
  • Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (20 Prozent)

Ab circa sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Benachrichtigungen zum Ausgang des Bewerbungsverfahrens per E-Mail.

Sprachkurse im Ausland

Ein Sprachkurs im Ausland ist die perfekte Gelegenheit, um Ihre Sprachkenntnisse entscheidend zu verbessern! 

Ein guter Einstieg zu diesem Thema findet sich auf den Seiten des DAAD. Hier können Sie nach Sprachkursen an Hochschulen weltweit recherchieren. Außerdem bieten private Sprachinstitute oder Sprachzentren an Universitäten im Ausland Kurse an.

Auch das Saxon Student Mobility Program für Studierende sächsicher Hochschulen fördert Sprachkurse: 

Vor Ihrem Aufenthalt können Sie einen vorbereitenden Sprachkurs unseres Sprachenzentrums besuchen oder die studienbegleitenden Sprachangebote in Anspruch nehmen:

Fachkurse und Sommerschule

Zu Fachkursen zählen zum Beispiel Sommerschulen oder Workshops an einer ausländischen Gasthochschule. Sie dauern meist einige Tage oder wenige Wochen und beschäftigen sich mit speziellen Projekten oder Themen. Oft werden diese Angebote durch landeskundliche Veranstaltungen ergänzt.

Fachkurse und Sommerschulen im Ausland finden

Wir informieren Sie über aktuelle Ausschreibungen. Zusätzlich machen oftmals Aushänge an Ihrem Institut auf Programme aufmerksam.

  • im Rahmen von „Go EAST“ bietet der DAAD Sommer- und Winterschulen in Ostmittel-, Südost- oder Osteuropa an.
  • Sie möchten in die Schweiz? Studierende der Physik, Informatik und Ingenieurwissenschaften können sich auf CERN Sommerkursstipendien bewerben.

Kongress- oder Vortragsreisen können nicht gefördert werden. Schauen Sie hierfür auf den Seiten des DAAD.

Studienreisen

Zusammen mit Ihren Kommiliton:innen können Sie eine Studienreise ins Ausland unternehmen. Dieser Reise wird von einem:einer Hochschullehrer:in organisiert und begleitet und bindet eine bilaterale Partneruniversität außerhalb der Erasmus-Förderregion ein. Vor Ort werden Ihnen fachbezogene Kenntnisse vermittelt und Sie erhalten einen Einblick in die Kultur des Landes. Die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen stehen bei den Studienreisen im Mittelpunkt.

Förderung

PROMOS fördert Studienreisen von Gruppen mit mindestens fünf Studierenden und/oder Doktorand:innen, die durch eine:n Hochschullehrer:in begleitet werden, mit einer Aufenthaltspauschale.

Bitte beachten Sie unsere Informationen und Bewerbungsmodalitäten zu Studienreisen ins Ausland.

Bewerbung

Antragsberechtigt für die PROMOS-Förderung von Studienreisen sind ausschließlich Hochschullehrer:innen unserer Universität. Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen als eine PDF-Datei an die Projektkoordination.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf dem Bild sieht man im Hintergrund einen jungen Mann, der in seiner Hand ein Smartphone hält. Das Smartphone zeigt er in die Kamera. Auf dem Smartphone ist ein Logo mit dem Schriftzug "entdecker" zu sehen.
Die entdecker-App ist im Google Play Store und im App Store verfügbar, Bild: Universität Leipzig

Die App der Stabsstelle Internationales "entdecker – Abenteuer Ausland" unterstützt Studierende vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt. Egal ob Studium, Praktikum, Fach- oder Sprachkurs die entdecker-App ist Ihr mobiler Begleiter für das Abenteuer Ausland. Informieren Sie sich auf unserer entdecker-Website, laden Sie sich die App herunter und starten Sie jetzt mit der Planung.

Klicken Sie sich außerdem durch unsere FAQ rund um das Thema Auslandsaufenthalt.

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