Sie werden als neue:r internationale:r Mitarbeiter:in oder Gastwissenschaftler:in an unserer Hochschule tätig sein? Unser Welcome Centre ist Ihre Beratungs- und Servicestelle für alle Fragen zur Planung und Durchführung Ihres Aufenthalts.
Willkommen an unserer Universität
Das Welcome Centre unserer Universität
Das Welcome Centre agiert als Schnittstelle zwischen der universitären Verwaltung, den einzelnen Instituten sowie den städtischen Behörden und kulturellen Einrichtungen. Nutzen Sie die Angebote zur persönlichen Beratung.
- Sie erhalten von uns alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung und für die Zeit Ihres Aufenthalts.
- Wir unterstützen Sie bei Ihrer Integration in Leipzig, wenn Ihr Aufenthalt als Gastwissenschaftler:in an unserer Universität länger als 90 Tage dauert und Sie bereits eine Einladung und/oder eine Aufnahmevereinbarung von Ihrem Institut erhalten haben.
Internationale Studierende und Promovierende ohne Arbeitsvertrag finden die Sprechzeiten und Kontaktdaten ihrer Ansprechpartnerinnen auf unserer Seite Kontakt & Beratung.
Aufenthalt organisieren
Visum beantragen, Versicherungen abschließen, Konto eröffnen – für Ihren Aufenthalt in Leipzig müssen Sie einige organisatorische Dinge erledigen.
EU-Staaten, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
Wenn Sie aus den Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, benötigen Sie generell kein Einreisevisum. Ihr gültiger Personalausweis ist ausreichend. Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben oder hier zu arbeiten, melden Sie bitte Ihren neuen Wohnsitz an. In Leipzig sind dafür die Bürgerbüros der Stadt zuständig.
Australien, UK, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und USA
Angehörige dieser Staaten benötigen kein Einreisevisum (es sei denn eine Einstellung ist unmittelbar nach Anreise geplant). Für Aufenthalte über 90 Tage benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach Einreise in Deutschland, beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Staatsangehörige aller weiteren Nicht-EU-Staaten
Forschungsvisum
Als promovierte:r Wissenschaftler:in benötigen Sie ein Visum für Ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen. Nach Paragraf 18d des Aufenthaltsgesetzes können Sie dafür ein Forschungsvisum beantragen. Das Forschungsvisum kann erteilt werden, wenn Sie über ein Stipendium oder anderweitige Eigenmittel in Höhe von circa 1.600 Euro pro Monat (nach Einzelfallprüfung, abhängig von den Kosten für Ihren Lebensunterhalt) verfügen.
Um das Visum zu beantragen, benötigen Sie eine Aufnahmevereinbarung. Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Forschungseinrichtung geschlossen und ist Grundlage für die Erteilung des Visums zu Forschungszwecken.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen für mobile Forscher in der EU im Sinne der REST RICHTLINIE 2016/801/EU.
Ihr Aufenthalt in Deutschland dauert länger als 90 Tage und Sie haben kein Forschungsvisum
Das Visum für einen längeren Aufenthalt (länger als 90 Tage) muss vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die deutsche Auslandsvertretung holt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens die Zustimmung der Ausländerbehörde an Ihrem zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein.
Die Erteilung eines Visums kann acht bis zwölf Wochen dauern. Falls Ihre Familienangehörigen Sie nach Deutschland begleiten, empfehlen wir, die Anträge gleichzeitig zu stellen, auch wenn Ihre Familie erst später anreist. Durch die Einleitung eines kostenpflichtigen beschleunigten Fachkräfteverfahrens über die Ausländerbehörde Leipzig kann der Prozess beschleunigt werden.
- Das Visum-Antragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) erhalten Sie kostenlos von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Sie können auch das Antragsformular des Auswärtigen Amts nutzen und ausgefüllt bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland einreichen.
- Entsprechend der EU-Verordnung VO 265/2010 können Sie sich mit einem nationalen Visum (D-Visum) und einem gültigen Reisedokument bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum frei bewegen.
- Sie können ein nationales Visum (D-Visum) für einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten beantragen, sodass eventuell die Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland nicht mehr notwendig ist. Die Forschungsdauer darf den Zeitraum Ihres Aufenthaltstitels nicht überschreiten.
Für die Beantragung des nationalen Visums (D-Visums) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
- Nachweis über die beabsichtigte Tätigkeit (zum Beispiel Stipendium, Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben oder Aufnahmevereinbarung mit der Forschungseinrichtung unserer Universität)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts, sofern er nicht aus den oben genannten Unterlagen hervorgeht
- Nachweis Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung wird von der Ausländerbehörde nicht anerkannt)
- Angaben zur geplanten Unterkunft in Deutschland
- für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunden mit Legalisation oder Apostille
- Antragsformular (bei den Auslandsvertretungen erhältlich)
Je nach Botschaft können weitere Dokumente erforderlich sein. Bitte erkunden Sie sich daher in jedem Fall bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland, welche Unterlagen Sie für Ihren Visumantrag benötigen.
Das nationale Visum (D-Visum) wird in der Regel für einen Zeitraum von drei (bis maximal zwölf) Monaten ausgestellt. Bitte beantragen Sie auf Grundlage der Dauer Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Ihr Aufenthalt in Deutschland dauert nicht länger als 90 Tage
Ein Besuchs- oder Tourist:innenvisum (Schengen-Visum) erlaubt einen längstens dreimonatigen Besuchsaufenthalt und kann nicht verlängert werden. Reisen Sie für einen längeren Forschungsaufenthalt deshalb auf keinen Fall mit einem Besuchs- oder Tourist:innenvisum nach Deutschland ein. Das Gleiche gilt für Ihre Familienangehörigen.
Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise (C-Visum).
- Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland finanziell abgesichert sind.
- Grundsätzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro erforderlich.
- Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben.
- Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den sogenannten Schengen-Staaten.
Adressen der Auslandsvertretungen und Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Das Schengen-Visum kann nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt hinaus verlängert oder für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden. Spätestens nach Ablauf der drei Monate müssen Sie ausreisen.
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig, bevor Ihr Einreisevisum abläuft, bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland. Gern unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde und prüfen vorab die für den Aufenthaltstitel notwendigen Dokumente.
Sollten Sie ohne Visum eingereist sein und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, melden Sie sich bitte zunächst bei einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig an. Anschließend müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser ist zunächst für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages oder Ihrer Aufnahmevereinbarung gültig und kann danach verlängert werden.
Informationen zu möglichen Aufenthaltstiteln erhalten Sie im Informationsdokument Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.
Aufenthaltstitel beantragen
Für die Beantragung des Aufenthaltstitels müssen Sie der Ausländerbehörde folgende Dokumente schicken. Dies ist entweder über das digitale Webportal der Ausländerbehörde oder per E-Mail (über das Welcome Centre) möglich. Bitte senden Sie die gesammelten Antragsdokumente in einer PDF Datei mit einer maximalen Größe von 10 MB.
- ausgefüllten Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels (unterschriebenes Original/Scan)
- Pass oder Personalausweis (Kopie/Scan)
- Einreisevisum (Kopie/Scan)
- Anmeldebestätigung des Bürgerbüros (Kopie/Scan)
- Nachweis über die Tätigkeit (beispielsweise Arbeitsvertrag, Stipendienzusage, Aufnahmevereinbarung des Gastinstituts) (Kopie/Scan)
- Krankenversicherungsnachweis (keine Reisekrankenversicherung!) mit Angabe der Kosten und des Umfangs (Versicherungsbedingungen) (Kopie/Scan)
- biometrisches Passfoto (bitte beachten Sie die Passbildvorgaben des Auswärtigen Amts) (Kopie/Scan)
- für Familienangehörige Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder mit Legalisation oder Apostille (Kopie/Scan) und Übersetzung (Kopie/Scan)
- Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeter, der Mietdauer und des Mietpreises (Kopie/Scan)
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (Kosten, Fristen, Voraussetzungen) finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder des Freistaats Sachsen.
Wenn Sie als Wissenschaftler:in in Forschung und Lehre mit unserer Universität zusammenarbeiten, kann eine Gastvereinbarung abgeschlossen werden. Die Gastvereinbarung ist an die Honorarordnung unserer Universität gebunden und auch für Gastprofessuren möglich.
Eine Gastvereinbarung kann für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Wenn Sie eine weitere Gastvereinbarung planen, muss dazwischen eine Pause von einem Monat liegen.
- Kurzzeitige Gastvereinbarungen (bis zu 22 Tagen) erfordern die Unterschrift der Leiter:in der gastgebenden Einrichtung, außer bei Programmförderung des bilateralen Wissenschaftleraustausch (zum Beispiel DAAD, Erasmus+).
- Gastvereinbarungen bis drei Monate erfordern die Unterschrift der Leiter:in der gastgebenden Einrichtung.
- Gastvereinbarungen über drei Monate erfordern die Unterschrift der Rektorin. Ihre gastgebende Einrichtung reicht die vorbereitete Gastvereinbarung beim Dezernat für Personal unserer Universität zur Weitergabe an die Rektorin ein.
- Eine Vereinbarung zum Gastvortrag ist erforderlich, wenn Sie einen Vortrag an unserer Universität halten möchten. Die Vereinbarung zum Gastvortrag kann nicht mit einer Gastvereinbarung kombiniert werden.
Bitte reichen Sie Ihre Gastvereinbarung mindestens vier Wochen vor Ihrem geplanten Aufenthalt beim Dezernat Personal ein, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte folgende Mitarbeiter:innen des Personaldezernats der Universität Leipzig:
- Brit Reinhold
Telefon: +49 341 97-33057 - Nancy Förster
Telefon: +49 341 97-33075 - Annett Priebe
Telefon: +49 341 97-33071 - Dr. Alexander Ciesek
Sachgebietsleiter
Telefon: +49 341 97-33003
Das wissenschaftliche Gastrecht sichert Ihren Status an unserer Universität rechtlich ab – auch ohne Arbeitsverhältnis:
- Bitte lesen Sie zuerst die Hinweise zur Gewährung des wissenschaftlichen Gastrechts.
- Zur Gewährung des wissenschaftlichen Gastrechts wird eine "Vereinbarung zur Gewährung des wissenschaftlichen Gastrechts" benötigt. Der Antrag auf Genehmigung des Wissenschaftlichen Gastrechts inklusive der Vereinbarung steht auch auf Englisch zur Verfügung. Mit dem von Wissenschaftler:in und dem einladenden Institut ausgefüllten Formular wird das Gastrecht an unserer Universität beantragt.
- Stellen Sie den Antrag bitte einfach und reichen die Vereinbarung dreifach (mit Unterschrift des Institutsleiters) beim Dezernat Personal SG 31ein. Die Einreichung kann durch das einladende Institut oder den Gast erfolgen.
Für weitere Informationen informieren Sie sich gern in unserem Flyer Infrastruktur für Gastwissenschaftler:innen oder kontaktieren sie bitte folgende Mitarbeiterin:
- Brit Reinhold
Personaldezernat der Universität Leipzig
Telefon: +49 341 97-33057
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt ein Visum benötigen, legen Sie Ihrem Antrag bitte eine vom Dekanatsrat der zuständigen Fakultät beglaubigte Kopie Ihres Visums bei.
Für die ordnungsgemäße Abwicklung des Verwaltungsvorgangs zum wissenschaftlichen Gastrecht ist der Dekanatsrat verantwortlich.
Das ausgefüllte Formular (wissenschaftliches Gastrecht) muss nach Unterschrift des Dekans/der Dekanin der jeweiligen Fakultät zur Weitergabe an den Prorektor für Campusentwicklung: Kooperation und Internationalisierung an das Personaldezernat, SG 31 weitergeleitet werden.
Das Dezernat Personal benötigt mindestens vier Wochen zur Bearbeitung Ihres Antrags. Wir empfehlen Ihnen, die Vereinbarung so früh wie möglich einzureichen, damit das Dokument bei Ihrer Anreise bereitliegt.
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie nicht mit einem Touristenvisum eingereist sind und länger als drei Monate bleiben, besteht für Sie Meldepflicht: Spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihren Wohnsitz persönlich bei einem der Bürgerbüros der Stadt Leipzig anmelden. Sollten Sie Ihren Wohnsitz ändern, melden Sie sich bitte innerhalb einer Woche bei einem Bürgerbüro um.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular
- Vermieterbescheinigung mit Name und Anschrift des Vermieters
- Pass (gegebenenfalls mit Visum)
- bei Anmeldung von Ehepartnern und Kindern: Eheurkunde, Geburtsurkunde mit Legalisation/Apostille und amtlich beglaubigter Übersetzung
Auf den Seiten der Stadt Leipzig finden Sie weitere Informationen zu den Bürgerbüros.
Die Meldebestätigung, die Sie bei Ihrer Anmeldung erhalten, benötigen Sie für die Verlängerung Ihres Visums oder die Eröffnung eines Bankkontos.
Etwa zwei Wochen nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Post Ihre Steuer-ID.
Wohnsitz abmelden
Ihr Aufenthalt in Deutschland endet bald? Vergessen Sie nicht, sich vor Ihrer Abreise aus Deutschland beim Bürgerbüro abzumelden. Sie können die Abmeldung auch online über das Online-Formular der Stadt Leipzig vornehmen.
Die Abmeldung kann ab 7 Tage vor Ihrer Abreise erfolgen.
Wenn Sie an der Universität Leipzig im Rahmen eines Arbeitsvertrages tätig werden, dann muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Flyer Eingruppierung und Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen.
Für mitreisende Familienangehörige kann die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nötig sein.
Bundesanerkennungsgesetz
Das Bundesanerkennungsgesetz soll die Eingliederung ausländischer Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Es bezieht sich ausschließlich auf Berufe, die unter die Verantwortlichkeit der Bundesregierung fallen. Berufe, für die die einzelnen Bundesländer zuständig sind (beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer) zählen nicht dazu. Weitere Auskünfte zum Bundesanerkennungsgesetz stellt die Bundesregierung auf ihrem Informationsportal zur Verfügung.
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Projekt AKZESS – schneller Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger:innen
Um die administrativen Prozesse für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu beschleunigen, rief der Freistaat Sachsen das Projekt AKZESS ins Leben – ein Service für Fachkräfte aus dem Ausland, die eine Stelle in Dresden, Chemnitz oder Leipzig gefunden haben.
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Die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen rund um den Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an und leiten Sie an die zuständige Behörde weiter.
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Die Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS) ist ein Teilprojekt des Netzwerks Integration durch Qualifizierung und bietet Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
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Die Website „Anerkennung in Deutschland“ bietet nützliche Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland, beispielsweise zur deutschen Entsprechung einer Qualifikation, den nötigen Schritten zur Anerkennung sowie zur zuständigen Behörde.
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Stipendium
Für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß dem deutschen Einkommenssteuergesetz von der Steuer befreit – beispielsweise als Stipendiat:in des DAAD oder der Alexander von Humboldt-Stiftung. Auskünfte zu den steuerlichen Regelungen Ihres Stipendiums erhalten Sie bei Ihrem Stipendiengeber.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie für Ihren Forschungsaufenthalt einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung für länger als ein halbes Jahr haben, werden Sie grundsätzlich in Deutschland versteuert. Grundlage ist Ihr insgesamt weltweit erwirtschaftetes Einkommen und Vermögen im Kalenderjahr.
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
In Deutschland wird zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Sie ist abhängig davon, ob man einen festen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich nur vorübergehend hier aufhält.
Unbeschränkte Steuerpflicht: Sie fallen unter die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn Sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben oder sich länger als sechs Monate im jeweiligen Steuerjahr hier aufhalten. Die zu zahlenden Steuern führt die Arbeitgeber:in direkt ab – sie werden vom Gehalt abgezogen. Alle Einkünfte, die Sie nach Ihrem Zuzug nach Deutschland noch im Ausland erwirtschaftet haben, müssen Sie in der Steuererklärung aufführen (Welteinkommensprinzip).
Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland, müssen Sie Ihre Einkünfte und Kapitalanlagen nur in einem Land versteuern. Eine Liste der Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Beschränkte Steuerpflicht: Sie fallen unter die beschränkte Steuerpflicht, wenn Sie zunächst keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben und sich nicht für mehr als sechs Monate in Deutschland aufhalten. Unter der Voraussetzung, dass Sie Einkünfte aus einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit erzielen oder sonstige Einkünfte in Deutschland haben, werden diese an der Quelle der Einkünfte versteuert (Arbeitsortprinzip). Sind Sie beispielsweise an der Universität angestellt, ist Ihr Lohn direkt dort zu versteuern. Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent. Für alle Werbungskosten, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen, können Sie eine Minderung beantragen. Relevant für die beschränkte Steuerpflicht sind nur Einkünfte, die Sie in Deutschland erzielen.
Bei der Abrechnung Ihres Gehalts erhalten Sie ein Abrechnungsdokument. In einem Beispiel erläutert das Landesamt für Steuern und Finanzen die Bezügemitteilung.
Ausführliche Auskünfte zum Thema finden Sie auch in unserem Dokument Steuerliches Informationsmaterial für Gastwissenschaftler:innen der Universität Leipzig. Informieren Sie sich außerdem über unser Infoblatt zum Thema Steuererklärung.
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland sind verschiedene Versicherungen von Bedeutung:
- Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
Das EURAXESS-Serviceportal stellt Ihnen aktuelle Informationen zu deutschlandweit geltenden Regelungen zur Verfügung.
Stipendiat:innen aus Staaten außerhalb der EU finden Informationen in unserem Dokument Krankenversicherung für Stipendiat:innen aus Drittstaaten und bei EURAXESS Germany.
Wenn Sie länger in Deutschland bleiben, regelmäßig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete bezahlen, benötigen Sie ein Girokonto bei einer Bank.
Sie können in jeder Bank- oder Sparkassenfiliale ein Girokonto eröffnen, wenn Sie länger als sechs Monate in Deutschland bleiben. Bitte beachten Sie die Konditionen der einzelnen Banken. Für die Eröffnung eines Kontos benötigen Sie:
- Ihren Pass oder Personalausweis
- die Meldebescheinigung des Bürgerbüros
- Einige Banken verlangen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde.
Ein Bankkonto kann auch über das Internet in einer Direkt-Bank eröffnet werden. Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument zu Bankkonten in Deutschland.
Geldüberweisungen aus dem Ausland können teuer sein. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Heimatbank über die entsprechenden Konditionen und wählen Sie eine Bank in Deutschland, die mit Ihrer Heimatbank kooperiert.
Ihr Start an der Universität Leipzig
Gastwissenschaftler:innen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 30 Tagen haben die Möglichkeit, die Einrichtungen und Angebote unserer Universität zu nutzen.
Die elektronische multifunktionale Leibniz-Karte dient der Nutzung der Infrastruktur für ausländische wissenschaftliche Gäste und internationale Stipendiat:innen (ohne Arbeitsvertrag), die für mindestens drei Monate an unsere Universität kommen (außer Medizinische Fakultät/Universitätsklinikum). Gastwissenschaftler:innen der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums wenden sich bitte an Herrn Oliver Dorn.
- Nutzung der Mensen und Cafeterien: Wenn Sie einen Internationalen Studentenausweis besitzen, gilt für Sie der ermäßigte Preis für Beschäftigte, ohne diesen Ausweis gilt der Gästepreis. Weitere Informationen zu Bedingungen und Preisen erhalten Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
- Nutzung der Universitätsbibliothek (die Leibnizcard gilt als Bibliotheksausweis mit Lesenummer).
- Für den IDM-Wifi-login EURODAM Gastzugang und um eine Universitäts-E-Mail-Adresse zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson Ihres Gastinstituts. Die Liste der Ansprechpersonen erhalten Sie im Intranet oder über das Service-Desk des Universitätsrechenzentrums.
Um eine Leibniz-Karte zu erhalten, tragen Sie sich bitte zunächst in die MoveOn-Gastwissenschaftler:innen-Datenbank ein. Folgende Dokumente sind mit der Anmeldung (als Bestätigungsdokumente) ebenfalls in die Datenbank zu laden.
- Vereinbarung:
- Entweder: Kopie der Vereinbarung des wissenschaftlichen Gastrechts des einladenden Instituts. Eine Kopie des Antrags auf wissenschaftliches Gastrecht Ihres Gastinstituts wird ebenfalls vorläufig akzeptiert. Der Antrag muss von Ihrem betreuenden Hochschullehrer und Dekan unterzeichnet sein und das Datum der Einreichung beim Dezernat 3 SG 31 (Brit Reinhold) enthalten.
- Oder: Direkte Stipendienvereinbarung mit der Universität Leipzig (nur dann ist kein Gastrecht erforderlich).
DAAD, CSC, AvH und andere Drittmittelstipendiaten müssen eine Vereinbarung über das wissenschaftliche Gastrecht vorlegen, um eine Leibnizkarte zu erhalten.
- Kopie einer gültigen internationalen Studienbescheinigung oder eines gültigen internationalen Studentenausweises (für die Zeit des Aufenthaltes an der Universität Leipzig, nur falls zutreffend)
- Passfoto oder Porträt im jpg-Format
Gastwissenschaftler:innen setzen sich bitte mindestens vier Wochen vor ihrer Ankunft mit ihren Gastinstituten in Verbindung, um bei ihrer Ankunft eine vom Prorektor unterzeichnete Vereinbarung zu erhalten. Nach Ihrer Anreise und nach der Übermittlung der Dokumente in die Datenbank vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Übergabe der Leibnizkarte per E-Mail.
Für Ihre Leibniz-Karte müssen Sie Ihre Zugehörigkeit zu unserer Universität durch ein wissenschaftliches Gastrecht oder eine Gastvereinbarung nachweisen. Den Nachweis können Sie vorab als Formular in der Datenbank hochladen.
Um Ihnen die Integration und Orientierung zu erleichtern, stellt Ihnen ein Netzwerk von Wissenschaftseinrichtungen und Behörden der Stadt Leipzig vor und während Ihres Aufenthaltes eine Vielzahl hilfreicher Informationsmaterialien und Kontakte im Portal WELCOME TO LEIPZIG zur Verfügung.
Leben in Leipzig
Die Stadt Leipzig bietet Ihnen viele Kultur- und Freizeitangebote, die Sie während Ihres Aufenthalts entdecken können. Mit Tipps zur Wohnungssuche, zum Gesundheitswesen und zum kulturellen Angebot helfen wir Ihnen, sich in unserer schönen Stadt einzuleben.
Im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten ist der Wohnraum in Leipzig noch relativ preiswert. Trotzdem sind bezahlbare möblierte oder teilmöblierte Wohnungen für Gastwissenschaftler:innen zur kurz- oder mittelfristigen Miete (zwischen einem Monat und einem Jahr) nicht leicht zu finden. Wir raten Ihnen dringend, sich bereits mehrere Monate vor Beginn des Aufenthalts in Deutschland um Unterkunft für sich und Ihre Familie zu kümmern.
Gästehäuser der Universität
Unsere Universität verfügt an zwei Standorten über Wohnungen für internationale Gastwissenschaftler:innen und ihre Familien:
- Gästehaus IBZ Werner Heisenberg (24 möblierte Ein-, Zwei- und Drei-Raum-Wohnungen)
- Gästewohnungen in der Ritterstraße 12 (13 Ein-, Zwei- und Drei-Raum-Wohnungen, teilweise als Maisonette-Wohnungen)
Die Nachfrage ist wesentlich höher als das Angebot, kümmern Sie sich deshalb bitte so früh wie möglich um eine Wohnmöglichkeit in einem der Gästehäuser.
Privater Wohnungsmarkt
Auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig werden die meisten Wohnungen unmöbliert angeboten. Möblierte Apartments sind selten und oft kostspielig. Bei möblierten Wohnungen besteht die Zimmerausstattung mindestens aus einem Bett, einem Tisch und einem Schrank oder Regal.
Bei der Vermietung einer Wohnung verlangen Vermieter:innen häufig eine Kaution. Kaution bedeutet die Hinterlegung einer bestimmten Geldsumme (ein bis zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten) auf einem Sparbuch. Bei Kündigung des Mietvertrags wird die Kaution wieder an den Mieter ausgezahlt, unter der Voraussetzung, dass die Wohnung ohne Schäden zurückgegeben wird.
In Leipzig finden sich zahlreiche Wohnungs- und Zimmervermittlungen, die über ein großes Portfolio an möblierten Apartments verfügen. Teilweise benötigen die Vermieter:innen eine Stipendienbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag zum Nachweis Ihrer Liquidität. Meistens muss außerdem der Ausweis mit einem gültigen Visum vorgezeigt werden. Erfragen Sie beim ersten Kontakt mit der Makler:in oder bei der Wohnungsbesichtigung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Wir raten Ihnen außerdem, den Mietvertrag erst dann zu unterschreiben, wenn Sie den Inhalt genau verstanden haben.
Diese Seiten können Ihnen bei Ihrer Wohnungssuche behilflich sein:
Kindergeld
Für Ihre bei Ihnen in Deutschland lebenden Kinder erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld:
- wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und den Aufenthaltstitel nach Paragraf 18b, 18c oder 18d Aufenthaltsgesetz haben oder
- wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Staats, der Schweiz, Islands, Liechtensteins, Norwegens, Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens oder der Türkei sind.
Kindergeld wird für jedes Kind von der Geburt an bis zum 18. Lebensjahr gezahlt oder bis zum 25. Lebensjahr für Kinder, die sich noch im Studium oder in einer Ausbildung befinden. Zuständig dafür ist die Familienkasse, in manchen Fällen auch der Arbeitgeber direkt.
Informationen zur Beantragung des Kindergelds sowie zu den zuständigen Familienkassen finden Sie in unserem Behördenwegweiser und in unserem Leitfaden zum Kindergeld.
Kinderbetreuung in Leipzig
Kinder über drei Jahren besitzen einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Die Stadt Leipzig ist gesetzlich verpflichtet, jedem Kind zwischen drei und sechs Jahren mit Wohnsitz in Leipzig einen Kindergartenplatz anzubieten. Für unter Dreijährige besteht ein Anspruch auf Betreuung, wenn die Eltern arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder wenn der Besuch einer Einrichtung für die Entwicklung der Kinder als notwendig angesehen wird.
Ein Wechsel der Kindertagesplätze erfolgt normalerweise zu Beginn des Schuljahrs (Ende August/Anfang September). In den Monaten September bis Dezember sind oftmals Restplätze verfügbar. In der Zeit von Januar bis Juli ist es schwierig, einen Kindertagesplatz in Wohnortnähe zu finden.
Grundsätzlich können Sie in den Tageseinrichtungen oder bei Tagesmüttern und Tagesvätern persönlich nachfragen. Sie können auch über den Internet-Service www.meinkitaplatz.de versuchen, einen Kindergartenplatz zu finden. Wir oder das Familienbüro der Stadt Leipzig unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kita-Platz.
Bitte informieren Sie sich schon frühzeitig über Kinderkrippen- oder Kindergartenplätze und stellen Sie rechtzeitig den Antrag beim Jugendamt.
Weitere Informationen:
- How to apply for a childcare place
- Ticketantrag auf Zugangsberechtigung für Beantragung Kita-Platz
- Bedarfsanmeldung Kita-Platz
Betreuungsplatz beantragen
Um einen Platz für Ihr Kind zu beantragen, senden Sie eine Bedarfsanmeldung an das Jugendamt. Dafür müssen Sie und Ihr Kind in einem Leipziger Bürgerbüro angemeldet sein. Die Anfrage nach einem Betreuungsvertrag für Ihr Kind an das Jugendamt ist in dringenden Ausnahmefällen bis zu drei Monaten im Voraus möglich.
Wenn Sie noch nicht in Leipzig gemeldet sind und nach Ihrer Ankunft dringend einen Platz benötigen, füllen Sie bitte den Ticket-Antrag auf Zugangsberechtigung aus und senden ihn an das Jugendamt Leipzig. Sie erhalten per Post einen Zugangscode und können damit vorab über das Elternportal einen Platz suchen.
Schulen in Leipzig
Unabhängig vom Aufenthaltsstatus gilt im Freistaat Sachsen die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Von besonderer Bedeutung für die schulische Integration sind der Erwerb und die Förderung der deutschen Sprache. Mit dem Anspruch, Bildungssprache zu vermitteln und zu fördern, wurde Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als reguläres Unterrichtsfach etabliert. Es wird von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach Lehrplan unterrichtet. Dazu gibt es Vorbereitungsklassen an ausgewählten Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien.
Die Stadt Leipzig stellt auf ihren Seiten Informationen über die Leipziger Schulen mit Vorbereitungsklassen zur Verfügung.
Ausführliche Auskünfte zum Sächsischen Schulsystem finden Sie in unserem Dokument Informationen zum sächsischen Schulsystem.
In diesen Schulen müssen Sie kein Schuldgeld bezahlen. Für die Nachmittagsbetreuung über den Schulhort werden Elternbeiträge verlangt.
Die sprachliche Bildung erfolgt in diesem Unterricht in drei Etappen:
- Erste Etappe: Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache findet in der Vorbereitungsklasse statt. Ziel ist es, die allgemein- und bildungssprachlichen Grundlagen für die Teilnahme am Regelunterricht zu schaffen.
- Zweite Etappe: Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache findet sowohl in der Vorbereitungsklasse als auch schrittweise im Fachunterricht der Regelklassen statt.
- Dritte Etappe: Der Unterricht findet in der Regelklasse statt. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten für die individuelle Förderung sprachlicher Fähigkeiten. Der Unterricht in der dritten Etappe ist an allen Schulen möglich.
- Bitte kontaktieren Sie uns im Welcome Centre, wenn Sie mit schulpflichtigen Kindern nach Leipzig kommen und lassen Sie sich individuell beraten.
- Alle in Leipzig ankommenden Kinder und Jugendlichen erhalten außerdem eine erste Bildungsberatung im Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig.
- Informationen zum Bildungssystem erhalten Sie auch im Begleitheft für Eltern der Stadt Leipzig.
Schulen mit fremdsprachlichem Unterricht in Leipzig
- Englisch:
An der Leipzig International School (LIS) lernen circa 1000 Schülerinnen und Schüler aus 70 Ländern. Die meisten Schüler kommen aus Großbritannien, den USA, Russland, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. Die Unterrichtssprache ist Englisch, die Schüler können jedoch auch Deutsch lernen. Die Gebühren für die Schule betragen zwischen 800 und 1130 Euro pro Monat. Kinder ab drei Jahren (Pre-School) bis zum Abitur (Grade 12) können an der International School lernen.
- Französisch:
Zum Deutsch-Französischen Bildungszentrum Leipzig gehören fünf Einrichtungen, die Bildung und Erziehung in deutscher und französischer Sprache ermöglichen – von der Kindertagesstätte bis zum Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur. Sie arbeiten nach einem durchgängigen, einrichtungsübergreifenden, einheitlichen und integrierten Konzept. So entsteht ein pädagogischer Bildungskomplex für bilinguale Bildung in Deutsch und Französisch, den die Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen können: in der Kindertagesstätte, mit Beginn der Grundschule, mit Eintritt in die Mittelschule oder das Gymnasium.
Die fünf Einrichtungen des deutsch-französischen Bildungszentrum Leipzigs:
- Integrative Kindertagesstätte „Kleiner Muck“
- Pablo-Neruda-Grundschule
- Hort der Pablo-Neruda-Grundschule
- Caroline-Neuber-Schule
- Reclam-Gymnasium
In Deutschland existiert ein gut ausgebautes System öffentlicher Verkehrsmittel. Mit der Deutschen Bahn, mit S-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und in einigen Städten mit U-Bahnen erreichen Sie die meisten Ziele.
Eine praktische Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Fahrrad. Leipzig verfügt über gut ausgebaute Fahrradwege.
Öffentliche Verkehrsmittel
Leipzig verfügt über ein gut ausgebautes System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dazu gehören Busse, Straßenbahnen und S-Bahnen. Wenn Sie längere Zeit in Leipzig sind und oft mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, lohnt sich möglicherweise ein Wochen- oder Monatsticket oder der Erwerb eines Deutschlandtickes.
Weitere Informationen, Tarifauskünfte und Fahrpläne erhalten Sie bei den Leipziger Verkehrsbetrieben.
Deutsche Bahn
In diesem Video sehen Sie, wie sie im Voraus gebuchte Bahn-Tix-Tickets an einem Fahrkartenautomaten abholen können. Dieses Video informiert darüber, wie Sie Rail&Fly-Tickets nutzen können.
Achten Sie darauf, dass Sie bei jeder Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel im Besitz eines gültigen Fahrscheins sind. Fahrkarten sind vor Fahrtantritt an stationären Entwertern oder im Fahrzeug entwerten. Es gibt Kontrollen in Bussen und Bahnen, und das Fahren ohne gültigen Fahrschein („Schwarzfahren“) kann teuer werden.
Taxi
Taxi fahren ist in Deutschland teuer und wird von vielen Menschen daher nur in besonderen Situationen genutzt – zum Beispiel nachts oder wenn sie mit viel Gepäck unterwegs sind.
Mitfahrzentralen
Insbesondere bei längeren Strecken können „Mitfahrzentralen“ eine Alternative zum öffentlichen Verkehrssystem sein. In den Mitfahrzentralen hinterlassen Autofahrer, meist für weite Strecken, ein Angebot für Mitfahrer. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Mitfahrerzentrale Leipzig. Eine weitere preiswerte Art ein Auto zeitweise zu nutzen ist an vielen Orten in Leipzig durch Teilauto möglich.
Deutschkurse können Sie an verschiedenen Einrichtungen unserer Stadt absolvieren:
- Der Verein interDaF am Herder-Institut unserer Universität bietet Kurse für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Doktoranden an.
- An der Volkshochschule Leipzig werden verschiedene Deutschkurse angeboten.
- Am Spacheninstitut der Universität Leipzig werden ebenfalls Deutsch als Fremdsprache Kurse angeboten.
- Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden, die an unserer Universität immatrikuliert sind, können das Angebot des Studienkollegs Sachsen zum studienbegleitenden Deutschunterricht nutzen.
- Die Stadt Leipzig hat außerdem spezielle Integrations- und Sprachangebote, unter anderem auch Integrationskurse für Familienangehörige.
- Weitere niederschwellige Angebote der Stadt Leipzig finden Sie im Abschnitt Deutschlernen in Leipzig.
Umfassende Informationen zum Erlernen der deutschen Sprache finden Sie auch im Informationspaket der Bundesagentur für Arbeit.
Feiertage
In Deutschland gibt es eine Reihe gesetzlicher Feiertage, die Sie für das reichhaltige Kultur- und Freizeitangebot in Leipzig und seiner Umgebung nutzen können:
- Neujahr: 1. Januar
- Karfreitag: Freitag vor Ostern
- Ostersonntag/Ostermontag: variabel, Ende März oder Anfang April
- Tag der Arbeit: 1. Mai
- Christi Himmelfahrt: variabel, Donnerstag 10 Tage vor Pfingsten
- Pfingstsonntag/Pfingstmontag: variabel, Ende Mai oder Anfang Juni
- Tag der deutschen Einheit: 3. Oktober
- Reformationstag (in Sachsen): 31. Oktober
- Buß- und Bettag (in Sachsen): 3. Mittwoch im November
- Heiligabend: 24. Dezember (nach 14 Uhr)
- 1. und 2. Weihnachtstag: 25. und 26. Dezember
- Silvester: 31. Dezember (nach 14 Uhr)
Die Termine des Akademischen Jahrs finden Sie in unserer Übersicht zum akademischen Jahr. Informationen zu Veranstaltungen an unserer Universität finden Sie im Veranstaltungskalender.
Auf dem Webportal Willkommen in Leipzig finden Sie monatliche Veranstaltungstipps.
Leipziger Neuseenland
Leipzigs Umgebung ist durch eine Vielzahl von Seen geprägt und wird deshalb auch Neuseenland genannt. Vom Bahnhof aus können Sie in etwa einer halben Stunde die meisten der umliegenden Seen per Bus oder Straßenbahn erreichen.
Alle Informationen für Ihren Ausflug in die Leipziger Neuseenlandschaft finden Sie bei LeipzigSeen.
Kulturelle Veranstaltungen
In Leipzig gibt es für Gläubige unterschiedlicher Religionen die Möglichkeit, in Religionsgemeinschaften Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzubauen und sich mit ihnen auszutauschen.
Auf den Seiten der Stadt Leipzig finden Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften in Leipzig.
Der Gesundheitswegweiser der Stadt Leipzig bietet Informationen zur Gesundheitsvorsorge und Prävention in verschiedenen Sprachen und zu zahlreichen Themen an:
- öffentlicher Gesundheitsdienst der Stadt Leipzig
- Krankenversicherung
- besondere Regelungen der medizinischen Versorgung nach Sozialgesetzbuch XII und Asylbewerberleistungsgesetz
- haus- und zahnärztliche Versorgung
- Krankenhausaufenthalt
- Notfälle
- Medikamente
- Vorsorgeuntersuchungen
- Adressenverzeichnis mit den wichtigsten Notrufnummern, Anschriften und Telefonnummern von Gesundheitsdiensten, Krankenhäusern, Notdiensten und Beratungsstellen in Leipzig
Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen
Niedergelassene Ärzte und Therapeuten, die neben der deutschen auch eine andere Sprache sprechen, finden Sie im Verzeichnis niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten mit Fremdsprachenkenntnissen der Stadt Leipzig.
In der Datenbank der kassenärztlichen Vereingung Sachsen (KVS) können Sie nach spezialisierten Ärztinnen und Ärzten in Ihrer Nähe suchen.
Das Studentenwerk bietet ein illustriertes Gesundheitswörterbuch in Deutsch und Englisch an.