Zur Gewährleistung eines geordneten Universitätsbetriebes hat das Rektorat auf der Grundlage des § 13 Abs. 5 S. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes eine Hausordnung erlassen. Ergänzend zu diesen Festlegungen erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich in Notfallsituationen auf unserem Gelände verhalten sollten und wer zu informieren ist.