Durch die Habilitation wird die qualifizierte Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre in einem Fachgebiet förmlich festgestellt und die Lehrbefähigung erlangt. In vielen Disziplinen ist sie immer noch der entscheidende Weg zur Professur.
Die Fakultäten regeln Voraussetzungen, Zulassung, Durchführung und finale Prüfung in ihren jeweiligen Habilitationsordnungen.
In der Regel müssen Sie für Ihre Habilitation folgende Leistungen erbringen:
- Habilitationsschrift oder Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen (beispielsweise Leitung einer Nachwuchsgruppe, Juniorprofessur)
- Nachweis über durchgeführte Lehrveranstaltungen
- Habilitationsvortrag mit Kolloquium und Lehrprobe
Nach erfolgreicher Habilitation dürfen Sie Ihren Doktorgrad um den Zusatz „habil.“ (Doctor habilitatus) ergänzen.
Üblicherweise befinden sich Habilitierende in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule. Wir unterstützen daher ausdrücklich Ihre Bestrebungen, eine Habilitation oder Habilitationsäquivalenz durch die erfolgreiche Einwerbung bei Nachwuchsgruppen-Programmen zu finanzieren. All diese extern geförderten Programme haben eine sehr hohe Reputation, sodass Sie Ihre Chancen auf eine dauerhafte Professur durch die Einwerbung deutlich erhöhen. Bei Interesse kontaktieren Sie unseren Forschungsservice, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.
Promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft ihre wissenschaftliche Arbeit an der Universität Leipzig wieder aufnehmen wollen, können sich für ein Wiedereinstiegsstipendium zur Vorbereitung ihrer Habilitation bewerben.
Die Fördermittel beinhalten ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal sechs Monaten.
Voraussetzungen sind:
- Promotion mindestens mit der Gesamtnote „magna cum laude“
- Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen qualifizierter Berufstätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs über mindestens drei Jahre
- Wiedereinstieg mit einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Habilitation
- Höchstalter 40. Lebensjahr bei Antragstellung
Bitte reichen Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung und konkreter Darlegung der zur Absicherung des Vorhabens beabsichtigten Maßnahmen (Beantragung von weiteren Drittmitteln)
- tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des bisherigen beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich des Stands und der Ergebnisse bisheriger Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrtätigkeit
- Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde
- Konzept des wissenschaftlichen Vorhabens inklusive Zeit- und Arbeitsplan für den beantragten Förderzeitraum (bis maximal zehn Seiten)
- Stellungnahme zweier Hochschullehrenden zu den bereits vorliegenden Forschungsergebnissen und zum geplanten Vorhaben
- Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universität
- Bestätigung der Fakultät, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universität einfügt und für diese von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist
- Bestätigung der Fakultät, dass für den beantragten Förderzeitraum die für die Durchführung der Vorbereitungsmaßnahmen erforderliche Grundausstattung zur Verfügung gestellt wird
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Anträge sind bis spätestens 31. März für eine Förderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis spätestens 30. September für eine Förderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.
Bei Interesse an einer Beratung kontaktieren Sie gerne Verena Jochmann.
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben ihre wissenschaftliche Qualifizierung an Universitäten des Freistaats Sachsen in einem bereits fortgeschrittenen Arbeitsstand unterbrochen hatten, können sich auf ein Stipendium zum Abschluss ihres Habilitationsvorhabens bewerben.
Die Fördermittel sind ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal zwölf Monaten.
Voraussetzungen sind:
- Promotion mindestens mit der Gesamtnote „magna cum laude“
- Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen für mindestens neun Monate
- Höchstalter 42. Lebensjahr bei Antragstellung
Bitte reichen Sie für eine Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung
- tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung (Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrtätigkeit)
- Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde
- Projektbeschreibung inklusive Zeit- und Arbeitsplan (bis max. 10 Seiten)
- Stellungnahme der wissenschaftlichen Betreuenden
- Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universität
- Bestätigung der Fakultät, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universität einfügt und für dieses von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Anträge sind bis spätestens 31. März für eine Förderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis spätestens 30. September für eine Förderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.
Bei Interesse an einer Beratung kontaktieren Sie gerne Verena Jochmann.
Bei organisatorischen Fragen zur Habilitation und zum laufenden Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät an der Universität Leipzig wenden Sie sich bitte an Martin Bisse.