Neben den Vorgaben der Forschungsförderer geben vor allem institutionelle Richtlinien und die Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis Orientierung beim Umgang mit Forschungsdaten. Die Basis für gutes und effizientes Forschungsdatenmanagement bilden die international gültigen FAIR Data Principles. Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten Vorgaben und Leitlinien.
Satzungen der Universität Leipzig
Grundsätze für das Management von Forschungsdaten an der Universität Leipzig
Diese Richtlinien für das Forschungsdatenmanagement an der Universität Leipzig unterstützen Sie bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Daten. Sie betonen Qualitätssicherung, Integrität, Transparenz und Nachnutzbarkeit in allen Phasen des Datenlebenszyklus.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Leipzig unterstützt Forschende im redlichen und verantwortungsvollen wissenschaftlichen Arbeiten. Sie legt Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten auch für den Umgang mit Forschungsdaten fest mit dem Ziel, die Qualität und Integrität von Forschung zu gewährleisten und das Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken.
Publikationsrichtlinie
Die Publikationsrichtlinie an der Universität Leipzig unterstützt Forschende dabei, ihre Forschungsleistung sichtbar, zugänglich, nutzbar und wirksam zu machen sowie diese korrekt und vollständig den beteiligten Personen zuzuordnen.
Allgemeine Prinzipien und Richtlinien
FAIR Data Principles
Die FAIR Data Principles beschreiben die wichtigsten Schritte für einen effizienten Umgang mit Ihren Forschungsdaten entlang des Datenlebenszyklus (Findable, Accessible, Interoperable und Reusable). Sie ermöglichen eine verlustfreie Verarbeitung, unterstützen Interpretierbarkeit, Transparenz und Austauschbarkeit sowie die Anschlussnutzung und Wiederverwendbarkeit.
FDM-Anforderungen der Forschungsförderer
Die Anforderungen der Forschungsförderer für einen guten und sachgerechten Umgang mit Forschungsdaten steigen stetig. Insbesondere die DFG und die Europäische Kommission verlangen bei der Beantragung von Drittmitteln umfangreiche Angaben zum FDM. Doch auch andere Förderer, wie die VolkswagenStiftung oder Bundesministerien legen bereits bei der Beantragung Wert auf die Planung des Umgang mit Forschungsdaten. Die Anforderungen sind teils heterogen und ändern sich je nach Förderprogramm.