Erasmus+ fördert freiwillige, empfohlene und obligatorische Studien- oder Promotionsaufenthalte während eines Auslandssemesters. Die dort erbrachten Studienleistung erkennt unsere Universität in Ihrem Studiengang an. Sie können Erasmus+ Studienplätze nutzen, die „fachspezifisch“ an Partnerhochschulen Ihres Faches vergeben werden. Zusätzlich gibt es die universitätsweite „fachflexible“ Option für ein Erasmus+ Studium an Partnerhochschulen des Utrecht Network und der Hochschulallianz Arqus.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: Eine Frau lächelt in die Kamera. Im Hintergrund befindet sich ein burgenähnliches Gebäude und eine Landschaft mit Häusern
Studentin Anna bei ihrem Auslandssemester in Granada. Foto: EMYCET Viajes y Eventos

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Erasmus+ Studium an einer Partnerhochschule innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten.
  • Ihre Immatrikulation an unserer Universität für einen Studien- oder Promotionsabschluss liegt vor.
  • Sie haben vor dem Auslandssemester mindestens ein ganzes Studienjahr abgeschlossen und haben die geforderten Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule.

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt dauert mindestens zwei Kalendermonate, meist ein Semester oder ein ganzes Studienjahr. Der Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums wird oft in Ihrer Studienordnung empfohlen. Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang mehrmals erhalten. Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich. Mobile Studierende werden in der Regel als Vollzeitstudierende betrachtet und sollten das entsprechende Arbeitspensum im Ausland erbringen.

Partnerhochschulen

Unsere Universität hat Erasmus+ Studienplätze mit ca. 300 Partnerhochschulen vereinbart. Studiengebührfrei können Sie damit in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Republik Nordmazedonien, Serbien und der Türkei studieren. Darüber hinaus bestehen u.a. Erasmus+ Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich sowie der Schweiz.

Unsere Universität ist Mitglied im Utrecht Network und in der Hochschulallianz Arqus. An diesen Partnerhochschulen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt zu Studium oder Promotion zu absolvieren.

Aktuelle Erasmus+ Studienplätze können Sie gezielt in unserer Datenbank für internationale Austauschplätze abrufen. Zusätzlich erhalten Sie dort weitere Informationen zum Studienaufenthalt, zur Partnerhochschule sowie den Kontakt zur verantwortlichen Fachkoordination an unserer Universität.

Förderung

Mit einer Erasmus+ Förderung bekommen Sie:

  • den Erasmus+ Status und müssen daher keine Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen;
  • ggf. eine finanzielle Unterstützung, die abhängig von Zielland und Dauer des Studienaufenthalts ist.

Pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden. Für Staatsexamens- und Diplomstudiengängen sind es maximal 24 Monate. Dieses Kontingent können Sie auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufteilen.

Unsere Universität hat eine begrenztes Gesamtbudget für die Erasmus+ Förderung. Daher erhalten Sie je nach Zielland und Aufenthaltsdauer festgelegte Fördermonatssätze.

Länder

Fördermonatssatz

Ländergruppe 1:
Dänemark, Färöer-Inseln, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz (Ausnahme: nur über das Swiss-European-Mobility-Programme/ SEMP), Vereinigtes Königreich

600,00 Euro

Ländergruppe 2:
Andorra, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino, Spanien, Vatikan Staat, Zypern

540,00 Euro

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490,00 Euro

Unsere Universität fördert ein Erasmus+ Auslandsstudium in der Regel für die Dauer von einem Semester. Dafür stehen auf Grund eines begrenzten Gesamtbudgets 4 Fördermonatssätze als maximale finanzielle Erasmus+ Unterstützung zur Verfügung.

Ein Semester

AufenthaltsdauerMögliche Anzahl der Fördermonatssätze
2 bis weniger als 3 Kalendermonate2
3 bis weniger als 4 Kalendermonate3
4 bis weniger als 6 Kalendermonate4
Ausnahme bei Hochschulen mit Trimester-Struktur (laut Hochschul-Webseiten): 6 bis weniger als 7 Kalendermonate6

Zwei Semester

AufenthaltsdauerMögliche Anzahl der Fördermonatssätze
7 bis weniger als 8 Kalendermonate7
8 bis 12 Kalendermonate8

30 Fördertage zählen immer als voller Monat und entsprechen damit einem Fördermonatssatz, unabhängig vom Kalendermonat. Ihr Aufenthalt kann also auch mitten in einem Kalendermonat beginnen und enden.

Sonderförderung

Studierende, die eine finanzielle Erasmus+ Unterstützung erhalten, können die Sonderförderung “Grünes Reisen” sowie die Sonderförderung “Chancengerechtigkeit” beantragen. Dafür ist mindestens eine ehrenwörtliche Erklärung zum Grund der Sonderförderung notwendig. Diese Erklärung wird mit der von Ihnen unterschriebenen Registrierung zum Auslandsaufenthalt abgegeben. Dennoch sind Nachweise über die Gründe notwendig. Diese müssen von Ihnen in einem Zeitraum bis 6 Jahre nach Aufenthaltsende aufbewahrt werden und der Stabsstelle Internationales vorlegbar sein.

Eine nachträgliche Beantragung von Sonderförderung(en) nach dem Einreichen der unterschriebenen Registrierung ist nicht möglich.

Für Erasmus+ Aufenthalte, die ausschließlich mit dem Erasmus+ Status, also mit „Zero Grant“ gefördert werden, sind keine Sonderförderungen möglich.

Information über Ihre Förderung erhalten Sie im Dokument „Besondere Bedingungen“ und in der Erasmus+ Fördervereinbarung. Darin enthalten sind die detaillierten Förderbedingungen und die Zuschussmitteilung zur Gesamthöhe der finanziellen Unterstützung einschließlich Sonderförderung.

Wenn Sie für mehr als 50 Prozent der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel (Bus und/oder Bahn) nutzen, können Sie eine Sonderförderung von einmalig 50 Euro beantragen. Ist Ihre „grüne“ Reisezeit länger als ein Tag für An- oder Abreise, können Sie außerdem eine finanzielle Förderung von max. vier zusätzlichen Reisetagen beantragen (Berechnung nach Ihrem Fördermonatssatz). 

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen: 

  • Tickets oder Rechnungen, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen und zeigen, dass an jedem Tag gereist und der Zielort am Ende erreicht wurde. Übernachtungen und Zwischenstopps sind möglich. 

Bei längeren Unterbrechungen der Reise („Städtetour“, Tage ohne Reiseanteile), können Sie die einmalige Sonderförderung beantragen, aber keine weiteren Reisetagessätze. 

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen: 

  • Tickets oder Rechnungen mit Ihrem Namen und Datum, die die Nutzung eines emissionsarmen Verkehrsmittels für Hin- und Rückreise belegen.

Nachhaltig Reisen leicht gemacht!

Tipps rund ums grüne Reisen für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Webseite des Green Office unserer Universität. Außerdem gibt es jetzt den Interrail-Pass für Erasmus+: Reisen Sie mit dem Zug zur Partnerhochschule und darüber hinaus! 

Die Sonderförderung „Chancengerechtigkeit“ gleicht geringere Chancen von Studierenden auf Auslandsaufenthalte aus. Bei Bewilligung erhalten Sie 250 Euro pro Fördermonat mit finanzieller Unterstützung, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
  • Erwerbstätigkeit
  • Erstakademische Generation

Behinderung oder chronischer Erkrankung

Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder eine chronische Erkrankung (siehe Liste des RKI), wegen der finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen, liegen jeweils nachweislich vor.
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Behinderung: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landessozialamtes
  • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass auf Grund der chronischen Erkrankung finanzielle Mehrkosten im Ausland entstehen

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)

Der gesamte Auslandsaufenthalt wird mit mindestens einem eigenen Kind absolviert. Eine Doppelförderung eines Kindes ist ausgeschlossen, sollten beide Elternteile den Auslandsaufenthalt antreten. Bei zwei oder mehr Kinder kann jedes Elternteil eine Sonderförderung erhalten.

Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Geburtsurkunde und Reiseunterlagen zu Hin- und Rückreise des Kindes/ der Kinder
  • ggf. Anmeldebestätigung an Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen
  • ggf. Bestätigung der gemeinsamen Unterkunft im Ausland durch Mietvertrag

Alternativ kann ein Realkostenantrag bei der NA DAAD gestellt werden.

Erwerbstätigkeit

Eine mindestens sechsmonatige fortlaufende Erwerbstätigkeit muss auf Grund Ihres Auslandsaufenthaltes beendet werden oder pausieren. Das Beschäftigungsende für Aufenthalte im Wintersemester muss nach dem 15. Juni, für Aufenthalte im Sommersemester nach dem 01. November liegen. Der monatliche Nettoverdienst muss zwischen 450 EUR und 850 EUR liegen. Bei mehreren Verdiensten gilt der Mittelwert pro Monat. Ausgenommen ist die berufliche Selbständigkeit, ein während des Auslandsaufenthaltes erhaltenes Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich.

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Gehaltsabrechnungen oder Steuererklärung

Erstakademische Generation

Eltern/Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen akademisch zu wertenden Abschluss in Deutschland (eine Auflistung finden Sie beim Hochschulkompass und Akkreditierungsrat). Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dem betreffenden Land als nicht-akademisch gewertet. Falls der Abschluss in einem Land erworben wurde, das in eine andere Staatsform umgewandelt wurde, gilt der Zeitpunkt des Ausbildungsabschlusses als Grundlage zur Wertung.

Wenn anstelle der Eltern Bezugspersonen Ihr „Elternhaus“ darstellen, sollten diese einen mehrjährigen ständigen Bezug zu Ihnen bis zu Ihrem Beginn der akademischen Ausbildung gehabt haben. Wenn für Sie nur ein Elternteil oder eine Bezugsperson verfügbar oder bekannt ist, dann wird für den Nachweis nur diese eine Person berücksichtigt.

Ausgenommen sind Auslandsaufenthalte, während der Sie ein Stipendium (kein Bafög) oder eine Praktikumsvergütung ab 300 Euro monatlich erhalten.

Folgenden Nachweis müssen Sie erbringen:

  • Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern, des Elternteils oder der Bezugsperson(en) zu deren höchsten Bildungsabschlüssen

Bewerbung

Fachspezifische Studienplätze

Für die Nominierung auf einen fachspezifischen Erasmus+ Studienplatz bewerben Sie sich an Ihrem Fach.

Bitte erkundigen Sie sich auf den Webseiten Ihres Faches und bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination zu Beginn des Wintersemesters, wie der Bewerbungsprozess abläuft, welche Bewerbungsdokumente notwendig sind und wann die Bewerbungsfrist endet. Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von Ihrer Erasmus+ Fachkoordination eine Nominierung für einen Studienplatz von einem oder zwei Semestern Dauer an der Partnerhochschule.

Ihre Erasmus+ Fachkoordination meldet Sie mit Ihrer Nominierung an der Partnerhochschule an. Sie erhalten dann direkt von der Partnerhochschule Ihre Informationen zur Anmeldung und Einschreibung zum Austauschstudium. Bitte befolgen Sie diese Anleitungen und melden sich mit den notwendigen Dokumenten bis zur gegebenen Frist selbstständig an der Partnerhochschule an.

Fachflexible Studienplätze

Bitte informieren Sie sich eigenständig im Vorfeld, ob Ihr Studienfach an der gewünschten Partnerhochschule angeboten wird und Ihr Studienplan umsetzbar ist. Sie können maximal drei Netzwerk-Hochschulen bei der Bewerbung listen.

Bewerbungsfrist: 15. Februar
Bewerben Sie sich bis 15. Februar bei der Stabsstelle Internationales für einen Aufenthaltsbeginn im folgenden Studienjahr.

Sie benötigen eine Nominierung durch Ihr Studienfach. Hierfür müssen Sie sich genau wie für fachspezifische Studienplätze im Fach bewerben. Zum Ablauf und zu Fristen erkundigen Sie sich bitte zu Beginn des Wintersemesters bei Ihrer Erasmus+ Fachkoordination. Ihre Nominierung müssen Sie bei Ihrer Bewerbung bei der Stabsstelle Internationales einreichen.

Wenn Sie nominiert wurden, bewerben Sie sich bei der Stabsstelle Internationales mit Einreichen von

  • Bewerbungsformular
  • Studienplan für jede der maximal 3 gelisteten Partnerhochschulen (formlos/tabellarisch mit Benennung des Studiengangs/-zyklus sowie potentieller Kurse im Ausland; auf Englisch bzw. Unterrichtssprache)
  • Nominierung pro Partnerhochschule

Die genannten Dokumente senden Sie in der angegebenen Reihenfolge und als eine PDF-Datei per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.

Auf Basis dieser Dokumente trifft die Stabsstelle Internationales eine formale Auswahl, die abhängig ist von der Anzahl der Plätze und der Verteilung auf Fächer (max. 2 Plätze pro Studienfach).
Sie erhalten circa 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail, für welche Partnerhochschule Sie ausgewählt wurden.

Die Stabsstelle Internationales meldet Sie an der Partnerhochschule mit Ihren eingereichten Dokumenten an. Die Partnerhochschule klärt dann Ihre Zulassung im relevanten Fach ab. Danach werden Sie direkt von der Partnerhochschule per E-Mail kontaktiert und erhalten Informationen zum Einschreibungsprozess.

Registrierung

Sie müssen sich individuell bei der Stabsstelle Internationales online registrieren. Die Online-Registrierung kann ausschließlich in einem zweimonatigen Zeitraum vorgenommen werden.

  • 15. März bis 15. Juni
    Grundsätzlich, für einen Aufenhaltsbeginn im Winter- oder Sommersemester und einer Aufenthaltsdauer von einem oder zwei Semestern
  • 1. September bis 1. November
    Ausnahmsweise, falls ihr Fach einen separate Bewerbungsfrist für den Aufenthaltsbeginn im Sommersemester benötigt
  • Loggen Sie sich auf der Webseite mit Ihren Uni-Login Daten ein
  • Füllen Sie die Online-Registrierung sorgfältig aus, gerade wenn Sie eine Sonderförderung beantragen. Ihre Angaben sind die Grundlage Ihrer Förderung.
  • Laden Sie die Nominierung Ihrer Erasmus+ Fachkoordination hoch.
  • Senden Sie die Online-Registrierung ab. Sie erhalten daraufhin ein PDF-Dokument.
  • Drucken Sie das PDF-Dokument der Registrierung aus, kontrollieren bitte nochmals Ihre Angaben und unterschreiben dieses als Bestätigung.
  • Reichen Sie das unterzeichnete Dokument im Original mit händischer Unterschrift bei der Stabsstelle Internationales ein
    • per Post an: Stabsstelle Internationales, Goethestraße 3 – 5, 04109 Leipzig
    • Einwurf in: Fristenbriefkasten, Goethestraße 6, 04109 Leipzig

Den weiteren Ablauf, u. a. Fördervereinbarung und Zuschussmitteilung, sowie notwendige Dokumente entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Online Sprachtest mit Hilfe des Online Language Support (OLS)

Sie sind derzeit nicht verpflichtet, einen Online Sprachtest über den Online Language Support (OLS) zu absolvieren. Wir empfehlen es Ihnen dennoch. Bitte informieren Sie sich bei der EU Academy.

Falls die erforderliche Sprache Ihrer Muttersprache entspricht oder nicht bei OLS verfügbar ist, sind Sie von der Teilnahme ausgenommen. Der OLS Test ist kein gültiges Sprachzertifikat.

Studienvereinbarung/Learning Agreement

In die Tabelle A1 tragen Sie alle Module/Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Diese müssen der Summe an Leistungspunkten entsprechen, die Vollzeit-Studierende dort pro Semester erbringen, meist circa 30 Leistungspunkte. Bitte bedenken Sie dabei folgende Anerkennungskriterien:

  • Lernziele und Kompetenzen der Kurse sind vergleichbar
  • Niveau der Studienstufe und Arbeitsaufwand im Semester sind vergleichbar
  • Kurse der Partnerhochschule passen in Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studiengangs

In der Tabelle B1 listen Sie Module/Kurse Ihres Studiengangs an der Universität Leipzig, die durch Module/Kurse Ihres Auslandsaufenthalts ersetzt werden sollen. Die Summe der Leistungspunkte in Tabelle A1 und B1 kann abweichen.

Anschließend unterschreiben Sie und Ihre Erasmus+ Fachkoordination das Learning Agreement, danach die Partnerhochschule. Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschrieben Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales. Bitte beachten Sie die weiteren Anerkennungsschritte während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt.

Das Learning Agreement ist ein obligatorisches Erasmus+ Studiendokument. Unser Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie es erstellen. Bitte starten Sie frühzeitig, um alle Unterschriften vor dem Auslandsaufenthalt einzuholen.

Studienaufenthalt verlängern oder verkürzen

Sie erhalten von der Stabsstelle Internationales per E-Mail die Aufforderung, bis maximal 30 Tage vor geplantem Aufenthaltsende Verkürzungen oder Verlängerungen Ihres Studienaufenthalts anzuzeigen – auch, wenn es sich nur um wenige Tage handelt. Nutzen Sie dafür bitte unser Online-Formular, das Sie über den Link in der E-Mail aufrufen können. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen, die für die Anzeige der Verlängerung zutreffen müssen.

Verkürzt sich Ihr Aufenthalt, müssen Sie gegebenenfalls einen Teil Ihrer finanziellen Erasmus+ Unterstützung zurückzahlen. Unterschreiten Sie dabei die Mindestdauer von zwei Monaten, müssen Sie den gesamten erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Studienaufenthalt in unsicheren Zeiten

Sie haben einen Auslandsaufenthalt geplant, sind aber aufgrund bestimmter Umstände (bspw. Situation im Zielland) unsicher, ob Sie diesen durchführen möchten oder können? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Bitte beachten Sie stets die Vorgaben und Hinweise Ihrer Gasteinrichtung zur Einreise, bspw. zu Sicherheitsvorkehrungen.

Bleiben Sie bitte möglichst lange bei einer kostenneutralen Planung Ihres Auslandsaufenthalts.
Wir empfehlen Ihnen:

  • eine Reiserücktrittsversicherung und Krankenversicherungsschutz während des Aufenthaltes abzuschließen. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.
  • sich regelmäßig auf den Webseiten der Gasteinrichtung zu informieren und sich in dort angebotene Newsletter einzutragen.
  • in Kontakt mit Ihren Fachzuständigen an unserer Universität und den Ansprechpersonen der Gasteinrichtung zu bleiben.

Bitte benachrichtigen Sie umgehend Ihre Erasmus+ Fachkoordination, die Ansprechpersonen an der Gasteinrichtung und die Stabsstelle Internationales per E-Mail.

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