Im Vergleich zu deutschen Studierenden stehen internationale Studierende im Laufe ihres Studiums und ihrer Jobsuche häufig vor zusätzlichen Herausforderungen. Wir beraten Sie gern zu den Themen Praktika und Arbeiten während des Studiums, sowie Jobsuche, Berufseinstieg und Arbeitserlaubnis nach dem Abschluss.

Wir bieten jedes Semester Workshops, Vorträge sowie Podien mit Alumni und Unternehmen an, teilweise in englischer Sprache. Diese Angebote sind offen für unsere internationalen und deutschen Studierenden. Alle aktuellen Termine finden Sie im Veranstaltungsprogramm.

Unsere Angebote für Sie

Modul "Deutschkompetenzen für den Übergang zwischen Studium und Beruf"

Verbessern Sie in diesem Modul Ihre Sprachkenntnisse mit Fokus auf den Berufseinstieg. Seit dem Wintersemester 2023/24 kooperieren das Studienkolleg und der Career Service für dieses Modul zur Verbesserung des Übergangs vom Studium in den Beruf, das im Rahmen des Projekts "Kompetenzentwicklung für den Arbeitsmarkteinstieg in der Region Leipzig" stattfindet.

Die Moduldaten

  • Modul Nummer: 30-DIS-BERUF
  • Sprachniveau: C1
  • Leistungspunkte (ECTS/LP): 5
  • Umfang: 4 SWS

Ziele

Die Teilnehmenden erweitern ihre Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache Deutsch und nutzen diese situationsgerecht und differenziert für den Übergang zwischen Studium und Beruf. Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse des regionalen Arbeitsmarkts und entwickeln Strategien zur Stellensuche. Sie festigen und erweitern ihren produktiven schriftsprachlichen Wortschatz und entwickeln ihre Textsortenkompetenz, um Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Um in Bewerbungsgesprächen angemessen handeln zu können vertiefen sie ihre rezeptiven und produktiven mündlichen Kompetenzen.

Inhalt

  • sprachliche und formale Besonderheiten von Textsorten wie Bewerbung (inklusive Lebenslauf, Anschreiben) und Arbeitsvertrag
  • Kommunikationssituation Bewerbungsgespräch
  • Berufseinstiegsmöglichkeiten in der Region Leipzig
  • Strukturen sächsischer Unternehmen (kleine und mittelständische Unternehmen)
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Arbeitsgenehmigung (Nicht-EU Bürger:innen)
  • Inhalte des Arbeitsvertrags (zum Beispiel Kündigung, Befristung, Urlaub)
  • Kontakt mit regionalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
  • Methoden zur Reflexion des eigenen Lernprozesses

Termine Wintersemester 2024/25

  • 22.10.2024 – 24.01.2025, im 2 Wochen Rhythmus
  • Dienstags: 9:15 – 12:45 Uhr, Seminargebäude, Raum S 017
    • 22.10.24 | 05.11.24 | 19.11.24 | 03.12.24 | 17.12.24 | 07.01.25 | 21.01.25
  • Freitags: 9:15 – 12:45 Uhr, Goethestraße 3–5, 1. Etage Raum 1.27

    • 25.10.24 |  08.11.24 | 22.11.24 | 06.12.24 | 10.01.24 | 24.01.24

     

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über Tool und ist vom 2. Oktober bis 9. Oktober 2024 möglich. Sie finden das Modul über die Einschreibgruppe im Windhundverfahren „Deutschkompetenzen für den Übergang zwischen Studium und Beruf“.


Anmeldung in tool

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes, im Rahmen der Fachkräfterichtlinie zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen.

Beratung für internationale Studierende

Sie suchen einen Nebenjob, ein Praktikum oder eine Stelle nach Ihrem Abschluss? Kommen Sie gern mit Fragen zu Jobsuche, Bewerbungen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf uns zu. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie individuell: vorort oder digital sowie auf Deutsch und auf Englisch.

Terminvereinbarung: per E-Mail

Telefon: +49 341 97-30038

Mentoringprogramm "Inspiration – Qualifizierung – Vernetzung“

Im Programm unterstützen und begleiten wir Studierende und Absolvent:innen der Universität Leipzig auf ihrem Weg in den Berufseinstieg und ihrer persönlichen Entwicklung, insbesondere in der Region Leipzig. Unsere Mentees sind aktuelle Studierende und Absolvent:innen bis drei Jahre nach ihrem Abschluss. Unsere Mentor:innen sind vor allem Alumni der Universität Leipzig, aber auch weitere Vertreter:innen regionaler Unternehmen.

Für ein geeignetes Matching geben die Mentees an, für welche Branchen sie sich interessieren und für welche Themen sie sich Unterstützung wünschen. Solche Themen können zum Beispiel sein: Einblicke ins Berufsleben, Unterstützung bei Bewerbungsprozessen, Aufbau beruflicher Netzwerke, Unterstützung bei Entscheidungsprozessen.

Das Programm findet einmal im Jahr statt und dauert circa sechs bis sieben Monate.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website zum Mentoringprogramm.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Career Service for Internationals
Optimistisch in die Zukunft schauen, Foto: Constance Böhme

Arbeiten während des Studiums

  • Es gelten die gleichen Regeln, die auch für deutsche Studierende gelten.
  • Studierende dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien ist mehr erlaubt.
  • Wer eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis des Paragrafen 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzt, darf seit März 2024 neben dem Studium 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten (Paragraf 16b (3) AufenthG). Bisher waren nur 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr erlaubt. Der Zeitraum von einem Jahr bezieht sich auf ein Kalenderjahr (Januar bis Dezember).

  • Es empfiehlt sich, genau zu notieren, an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet wurden. Das ist wichtig als Nachweis für Sie selbst, für einen potenziellen Arbeitgeber und für die Ausländerbehörde.

  • Alle Arbeitstage über die 140 volle/280 halbe Tage-Regel hinaus müssen von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vorab genehmigt werden.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Freiwillige Praktika fallen auch unter die 140 volle/280 halbe Tage-Regel, selbst wenn sie nicht bezahlt werden.

  • Pflichtpraktika fallen nicht unter die 140 volle/280 halbe Tage-Regel, weil sie Bestandteil des Studiums sind.

  • Studentische Hilfstätigkeiten fallen nicht unter die 140 volle/280 halbe Tage-Regel, wenn Sie an einer Hochschule oder einer Institution mit Bezug zu einer Hochschule arbeiten, vorausgesetzt, Ihr Studium gerät nicht in Gefahr. Sie sollten aber die Ausländerbehörde über einen solchen Job informieren.

Bitte lesen Sie Ihren Aufenthaltstitel genau durch. Sollten Sie sich unsicher sein, wie viele (Rest)Tage Sie noch arbeiten dürfen, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Arbeiten nach dem Studienabschluss

  • Sie genießen die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit.
  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.

 

Wenn Sie nach Ihrem Studienabschluss in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche Paragraf 20 AufenthG:

  • Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hochschule besitzen, dürfen Sie einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche beantragen, der für bis zu maximal 18 Monaten ausgestellt werden kann. Ab November 2023 gilt, dass das Arbeitsplatzangebot nicht mehr mit Ihrem Abschluss in Verbindung stehen muss.
  • Der Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitssuche enthält eine unbeschränkte Arbeitsgenehmigung, das heißt, Sie können auch in einem unqualifizierten Job arbeiten, beispielsweise als Aushilfe in einem Restaurant. Wichtig ist, dass Sie sich während der Arbeitssuche selbst finanzieren können.
  • Die maximale Gültigkeitsperiode von 18 Monaten beginnt mit dem Datum, an dem Ihnen schriftlich bekannt gegeben wird, dass Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie außer Ihrem Abschluss weitere Nachweise vorlegen müssen, um den Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche zu erhalten, zum Beispiel ausreichender Wohnraum und Krankenversicherung.
  • Es ist zu empfehlen, dass Sie möglichst bald nach der Bekanntgabe Ihrer Prüfungsergebnisse bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte einreichen. In Leipzig ist das online möglich.

Blaue Karte EU nach Paragraf 18g AufenthG

Ab November 2023 wurde die Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU herabgesetzt, um auch Berufsanfängern diese Option der Arbeitsgenehmigung zu ermöglichen. Folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hochschulabschluss, der nicht älter als 3 Jahre ist
  • Arbeitsvertragsentwurf oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Mindestbruttoeinkommen: 41.041,80 Euro pro Jahr (2024)*

* Bitte beachten Sie, dass die Gehaltsgrenzen jährlich angepasst werden.

Vorteile der Blauen Karte EU:

  • Sie ist bei Ersterteilung bis zu maximal vier Jahren gültig.
  • Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung) ist bereits nach 21 Monaten mit Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 möglich.
  • Personen mit einer Blauen Karte EU dürfen sich bis zu 12 Monaten außerhalb von Deutschland aufhalten, ohne dass sie ihren Status verlieren.
  • Mit einer Blauen Karte EU ist nach 18 Monaten ein Umzug in einen anderen EU-Staat möglich (außer UK, Irland, Dänemark), eine neue nationale Blaue Karte EU kann dort unter beschleunigten und vereinfachten Bedingungen beantragt werden.

 

 

Weitere Informationen und Angebote

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