Unsere Universität bietet, unterstützt von der Stabsstelle Internationales, internationalem wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personal vielfältige Möglichkeiten, einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt in Leipzig zu verbringen. Ob im Rahmen unserer bilateralen Partnerschaften, des DAAD Gastdozenturenprogramms, gefördert durch Erasmus+ oder durch ein DAAD-Stipendium – wir informieren Sie über die verschiedenen Förderoptionen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Hände zeigen auf einen Globus.
An unserer Universität lehren und forschen Wissenschaftler:innen aus der ganzen Welt. Foto: Christian Hüller

Ihr Gastaufenthalt an der Universität Leipzig ist nur mit fachlicher Anbindung möglich und wird durch ein Einladungsschreiben der Gasteinrichtung bestätigt. Bitte wenden Sie sich für die Zusendung eines Einladungsschreibens an Ihr Gastinstitut.

Bilaterale Universitätspartnerschaften

Für einreisende Wissenschaftler:innen und sonstiges Personal von Partneruniversitäten an die Universität Leipzig können in der Regel Aufenthaltspauschalen für eine Dauer von maximal 14 Tagen ausgezahlt werden. Die Pauschalen richten sich nach der gültigen Honorarordnung der Universität Leipzig.

Die organisatorische Verantwortung für den Gastaufenthalt liegt bei dem einladenden Fachbereich der Universität Leipzig.

Beantragung der Förderung bei der Stabsstelle Internationales

Der einladende Fachbereich informiert die Stabsstelle Internationales schnellstmöglich über den geplanten Aufenthalt des akademischen Personals der bilateralen Partneruniversitäten und sendet die Einladung, das Arbeitsprogramm sowie die Nominierung der Partnerhochschule per E-Mail. Die Stabsstelle Internationales informiert anschließend über die Förderung.

Sie müssen sich im Anschluss daran im Portal für Aufenthalte an der Universität Leipzig registrieren. Die Zahlung der Aufenthaltspauschale erfolgt nach Prüfung der von Ihnen und Ihrem einladenden Institut unterschriebenen Gastvereinbarung an die in der Registrierung angegebene Kontoverbindung oder über die Zahlstelle der Universität Leipzig (nur bei Gästen außerhalb des SEPA-Raums).

DAAD-Programme

Mit seinen verschiedenen Programmen fördert der DAAD die Internationalisierung deutscher Hochschulen. Die Programme richten sich sowohl an zukünftige Gastdozierende als auch an Gastforschende.

Das DAAD-Programm zur Förderung ausländischer Gastdozenturen unterstützt besonders qualifizierte Hochschullehrende bei einer Lehrtätigkeit in Deutschland. Das Programm gilt für alle Fächer sowie für Wissenschaftler:innen aus allen Weltregionen.

Voraussetzungen

Die Initiative für eine Gastdozentur geht von unserer Universität aus. Sie ist für die inhaltliche Betreuung und die Organisation des Projekts verantwortlich. Anforderungen an Gastdozierende sind:

  • wissenschaftliche Qualifikation (Mindestvoraussetzung ist die Promotion)
  • umfangreiche Lehrerfahrung

Weitere Informationen erhalten Sie im Intranet.

Der DAAD fördert Gastaufenthalte von wissenschaftlichem Personal mit Stipendien für kurze Aufenthalte an unserer Universität von bis zu drei Monaten. Sie benötigen dafür: 

  • eine fachliche Betreuerzusage des entsprechenden Instituts an unserer Universität
  • eine Förderzusage des DAAD

Über die Programme des projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) des DAAD erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen eines binationalen Forschungsprojekts zu stärken. Mit insgesamt 30 Programmen fördert der DAAD Kooperationen zwischen ausländischen und deutschen Forschenden. Besonders für den wissenschaftlichen Nachwuchs bieten die Programme einzigartige Möglichkeiten der Weiterqualifizierung.

Eine Übersicht der aktuellen Projekte sowie Programmausschreibungen und Informationen zum Bewerbungsprocedere finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Voraussetzungen

Die Programme stehen allen Fachrichtungen offen. Voraussetzung für einen Antrag ist ein konkretes gemeinsames wissenschaftliches Forschungsvorhaben.

Finanzielle Unterstützung

Förderungsfähig sind die spezifisch personenbezogenen Mehrkosten, die sich durch den Austausch der Beteiligten ergeben können. Unsere Universität sowie Ihre Heimathochschule zahlt ausschließlich die Fahrt- und Aufenthaltskosten. Besondere Charakteristika einzelner bilateraler Programme sind in den länderspezifischen Hinweisen aufgeführt.

Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte über das DAAD-Portal.

Mit dem Ostpartnerschaftsprogramm werden die partnerschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen in Mittelost-, Ost- und Südosteuropa sowie den Ländern des Südkaukasus und Zentralasiens gefördert und gestärkt.

Gefördert werden die Aufenthalte von ausländischen Promovierenden, Forschenden, Dozierenden, Hochschullehrenden, Assistent:innen und leitenden Hochschulangehörigen zu Studien- und Forschungszwecken. Die organisatorische Verantwortung für den Gastaufenthalt liegt bei dem einladenden Fachbereich der Universität Leipzig (siehe „Beantragung der Förderung bei der Stabsstelle Internationales“ weiter oben auf dieser Seite).

Voraussetzungen

  • Die Förderung für Aufenthalte aus Ihrer Heimatuniversität wurde durch die Universität Leipzig im Programm DAAD-Ostpartnerschaften beantragt und bewilligt.
  • Zwischen der Universität Leipzig und Ihrer Heimatuniversität besteht eine gültige Universitätsvereinbarung.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • ein Anstellungsverhältnis an Ihrer Heimatuniversität.
  • eine Einladung durch die verantwortliche Person des Fachs.

Finanzielle Förderung

Ihr Aufenthalt wird durch unsere Universität über einen Fördertagessatz oder eine Monatsrate gefördert. In der Regel können nur Aufenthaltspauschalen im Rahmen der im Projekt bewilligten Fachprojekte gezahlt werden. Die Höhe der Aufenthaltspauschalen richtet sich nach den Vorgaben des DAAD. Die vom DAAD bereitgestellten Mittel sind an die Kalenderjahre gebunden und nicht in die Folgejahre übertragbar.

Die Registrierung für einreisende Studierende im Rahmen des DAAD-Programms Ostpartnerschaften erfolgt über das Portal für Aufenthalte an der Universität Leipzig. Die Aufenthaltspauschale wird dann nach Prüfung auf das in der Registrierung angegebene Konto überwiesen.

Erasmus+ Programme

Erasmus+ bietet weitere Förderungsmöglichkeiten von Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalten an unserer Universität. Es wird sowohl internationales wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal aus Erasmus+ Programmländern (Europa) als auch aus Erasmus+ Partnerländern (Weltweit) gefördert.

Im Rahmen von Erasmus+ Europa kann Personalmobilität aus Erasmus+ Programmländern für Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalte an unsere Universität stattfinden. Zur inhaltlichen und terminlichen Planung Ihres Aufenthaltes setzen Sie sich bitte mit dem für Sie relevanten Fach an der Universität Leipzig in Verbindung.

Voraussetzungen

Um an einem Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ Europa teilzunehmen, benötigen Sie ein Anstellungsverhältnis an Ihrer Heimathochschule.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung Ihres Aufenthaltes beantragen Sie an Ihrer Heimathochschule. Die Zuschüsse über Erasmus+ zur Personalmobilität trägt immer die entsendende Einrichtung.

Als wissenschaftliches Personal von einer unserer Partnerhochschulen in einem Erasmus+ Partnerland haben Sie die Möglichkeit, für einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt an unsere Universität zu kommen. Sie benötigen eine Nominierung, um am Erasmus+ Programm (Weltweit) teilzunehmen und gefördert werden zu können. Diese kann ausschließlich von den im Zuwendungsvertrag genehmigten Partnerhochschulen und Fächern erfolgen.

Voraussetzungen

Um im Rahmen von Erasmus+ Weltweit einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt bei uns durchzuführen, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Die Erasmus+ Mobilitätsförderung mit dem betreffenden Partnerland wurde beantragt und bewilligt.
  • Eine unterschriebene interinstitutionelle Erasmus+ Vereinbarung (IIA) zwischen unserer Universität und Ihrer Hochschule liegt vor.

Zusätzlich benötigen Sie:

  • ein Anstellungsverhältnis an einer Partnerhochschule
  • eine Nominierung durch die verantwortliche Person des Fachs

Finanzielle Förderung

Ihr Aufenthalt wurd durch unsere Universität über einen Fördertagessatz gefördert. Der einmalige Reisekostenzuschuss ergibt sich aus der einfachen Luftliniendistanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.

Alle Informationen erhalten Sie nach Eingang Ihrer Nominierung direkt per E-Mail von der Stabsstelle Internationales.

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Erasmus+ fördert auch Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte, Foto: Jan von Allwörden

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