Eine spannende Zeit im Ausland liegt hinter Ihnen und wir heißen Sie willkommen zurück an der Universität Leipzig! Mit den letzten organisatorischen Schritten werden Sie Ihren Auslandsaufenthalt nun abschließen.
Der Abschluss Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts
Für den erfolgreichen Abschluss Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts müssen Sie die nachfolgenden Schritte durchführen:
Folgende Nachweise müssen Sie nach Ende des Auslandsaufenthaltes erbringen:
- Generell: Fahrscheine und/oder Rechnungsbelege, die Ihren Namen, das Datum und das Verkehrsmittel eindeutig belegen
- Für zusätzliche Reisetage: Nachweise über die Nutzung der Verkehrsmittel, die eindeutig die Reisedauer von mehr als einem Tag für An- und/oder Abreise ohne Unterbrechung nachweisen
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt senden Sie binnen vier Wochen das ausgefüllte Dokument als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales. Anhand dieses Dokumentes wird die genaue Aufenthaltsdauer nachgewiesen.
Sie erhalten gegebenenfalls einen Restbetrag sowie die Sonderförderung „Grünes Reisen“, falls Sie diese mit der Online-Registrierung beantragt haben. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Sie erhalten mit dem Ende des Aufenthalts einen Link per E-Mail vom EU Corporate Notification System (gegebenenfalls Spam-Ordner prüfen). Füllen Sie den Fragebogen zeitnah nach Erhalt der E-Mail aus.
Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können Sie sich nach dem Aufenthalt anerkennen lassen. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Legen Sie der:dem Anerkennungszuständigen Ihres Fachs Ihre Datenabschrift (Transcript of Records) der Gasthochschule vor. Füllen Sie anschließend die Anerkennungsergebnisse (Recognition Results) gemeinsam aus und lassen Sie diese unterzeichnen.
- Senden Sie Ihre unterschriebenen Anerkennungsergebnisse als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
- Legen Sie die unterschriebenen Anerkennungsergebnisse Ihrem Studienbüro/Prüfungsamt vor.
- Das Studienbüro/Prüfungsamt verbucht Ihre im Ausland erbrachten Leistungen im AlmaWeb.
Bitte beachten Sie: Das Erstellen der Studienvereinbarung und der Anerkennungsergebnisse ist Pflicht, wenn Sie eine Erasmus+ Förderung erhalten möchten oder erhalten haben. Falls es ein fachinternes Dokument gibt, das Sie ohnehin ausfüllen müssen und das ähnliche Informationen enthält, können Sie auch dieses statt der Anerkennungsergebnisse einreichen.
Und wenn ich keine Anerkennung meiner Studienleistungen benötige?
Auch wenn Sie Ihre Leistungen nicht anrechnen lassen möchten oder können, benötigen wir das Formular zu den Anerkennungsergebnissen (Recognition Results) von Ihnen. Kreuzen Sie an, dass eine Aufnahme im Diploma Supplement erfolgt und bitten Sie die:den Anerkennungszuständige:n Ihres Fachs um Unterschrift. Dann senden Sie Ihre unterschriebenen Anerkennungsergebnisse als Scan per E-Mail an die Stabsstelle Internationales.
Verfassen Sie online eine Entdeckerstory über Ihren Auslandsaufenthalt und helfen Sie mit Ihren Erfahrungen und Tipps zukünftige Studierende für einen Auslandsaufenthalt zu begeistern.
Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes, der nicht über Erasmus+ absolviert wurde
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht über das Erasmus+ Programm absolviert haben, ist es ratsam, die Anerkennung Ihrer Studienleistungen mit der verantwortlichen Person am Fach zu besprechen. Das sollten Sie bereits vor dem Auslandsaufenthalt tun.
Zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen sollten Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt die ausgefüllte Datenabschrift der Gasthochschule (Transcript of Records) der:dem Anerkennungszuständigen Ihres Fachs vorlegen. Gemeinsam füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus – dazu können Sie ggf. ein fachinternes Dokument oder die Anerkennungsergebnisse nutzen. Lassen Sie das Dokument anschließend unterzeichnen.
Jetzt können Sie mit dem genehmigten Antrag auf Anerkennung oder den unterschriebenen Anerkennungsergebnissen und der Datenabschrift zum Studienbüro/Prüfungsamt gehen. Dort werden Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in AlmaWeb verbucht.