ESF-Promotionsstipendien: Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert Promotionsvorhaben im Rahmen von ESF-Promotionsstipendien. Anträge können nur auf konkrete Ausschreibungen bei der Universität Leipzig eingereicht werden.

Ziel der Förderung

Grundlage der Förderung ist die ESF Plus Richtlinie 2021-2027 Hochschule und Forschung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Ziel der Förderung ist die Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere von Frauen, durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen im Hinblick auf eine stabile, grüne, nachhaltige und digitale Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen, deshalb müssen künftige Promovierende ihren Antrag bei der Universität Leipzig einreichen. Die Universität Leipzig wird die Einzelanträge evaluieren und dann einen Sammelantrag beim Mittelgeber einreichen, der eine Liste mit priorisierten Einzelvorhaben enthält.

Rahmenbedingungen

  • Förderdauer: Das Promotionsstipendium wird bis zu vier Jahre gewährt.
  • Förderhöhe: Stipendiat:innen erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.700 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro je Kind.
  • Rechtsverbindliche Details finden Bewerber bei der Bewilligungsstelle SAB.

Bewerbung: Formalitäten und Hinweise

Förderfähig sind:

  • Promotionsinteressierte, die noch nicht auf der Promotionsliste ihrer Fakultät stehen, und
  • Promovierende, sofern die Förderung der Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit nach mindestens 6-monatiger Unterbrechung zur Wahrnehmung der Elternzeit oder zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger dient

Momentan gibt es keine Ausschreibung. Es ist keine Antragstellung möglich.

  • Deckblatt Interessenbekundung der SAB
  • Unterzeichneter Lebenslauf
  • Kopie der Urkunde des Studienabschlusses bzw. Immatrikulationsbescheinigung, wenn das Studium erst nach der Beantragung, aber vor dem Projektstart abgeschlossen wird
  • zusätzlich bei Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere:
    • bei Elternzeit: Kopie Geburtsurkunde oder Elterngeldbescheid
    • bei Pflege von Angehörigen: Nachweis über Pflegebedürftigkeit und Betreuung
  • Antragsskizze (max. 5 Seiten mit nachvollziehbarer Darstellung der im „Förderbaustein“ genannten Evaluationskriterien)
  • Annex 1 der Universität Leipzig zum Antrag auf ein ESF-Promotionsstudium