Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Landesstipendienverordnung werden an unserer Universität Stipendien für die Promotionsförderung vergeben.

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Foto: Colourbox

Förderung von Promotionsvorhaben

Der Freistaat Sachsen vergibt Förderungen für Promotionsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums:

  • Höchstförderdauer: drei Jahre, in begründeten Fällen bis zu einem Jahr verlängerbar
  • Förderhöhe: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.350 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Sachmittel: Für Anschaffungen, die über den normalen Studienbetrieb hinausgehen und für die Promotion erforderlich sind sowie für Reisen und Auslandsaufenthalte können besondere Zuwendungen gewährt werden. Sie sollen während der Regelförderungsdauer insgesamt 1500 Euro nicht überschreiten.
  • Aufnahmebedingung: Antragsberechtigt sind angehende Promovierende aller Fachbereiche der Universität Leipzig mit einem überdurchschnittlich bewerteten Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums.
  • Aufnahmeverfahren: Über die Anträge entscheidet die Graduiertenkommission unter Berücksichtigung einer von den Fakultäten eingeholten Stellungnahme.
  • Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit
  • Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert. Bei Erhalt des Stipendiums ist die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit bis zu einem Umfang von durchschnittlich 5 Stunden je Woche zulässig.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung reichen Sie bitte beide unten genannten Anträge nebst Anlagen bis zum Bewerbungsfristende (30. Juli des Jahres für einen Stipendienbeginn am 1. Oktober des Jahres) ein. 

Alle Unterlagen können vollständig elektronisch als PDF-Dokument per E-Mail an stipendien[at]uni-leipzig.de gesendet werden (bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können; weitere Hinweise finden Sie in den Anträgen).

Die Vergabe des Stipendiums ist an die Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universität gebunden. Beide Anträge werden zeitgleich begutachtet.

Den Ablauf regeln die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der einzelnen Fakultäten. Diese sehen beispielsweise die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach Angebot der Fakultät vor. Mit dieser Übernahme von Lehrverpflichtungen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre erworbenen Kenntnisse weiterzugeben.

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Aufnahme in das Graduiertenstudium der Universität Leipzig
  • Antrag auf erstmalige Gewährung eines Landesstipendiums (Bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 im Antragsformular beschrieben, außerdem postalisch im Studentenwerk ein.)
  • Lebenslauf (tabellarisch) inklusive Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
  • ein Gutachten der betreuenden Hochschullehrerin beziehungsweise des betreuenden Hochschullehrers
  • Beschreibung des Promotionsvorhabens (maximal 10 Seiten)
  • Zeit- und Arbeitsplan für die gesamte erforderliche Promotionszeit
  • Zeugnisse des Hochschulabschlusses
    obligatorisch: Abschlusszeugnis, das zur Promotion befähigt (Sollte dieses nicht vorliegen, muss bei Einsendeschluss zumindest ein vorläufiges, bewertbares Zeugnis vorliegen.)
  • Referenzen können beigefügt werden
  • Wenn erforderlich: Antrag auf gesonderte Zuwendungen für den Fall einer Stipendiengewährung (kann auch noch während des Förderungszeitraumes gestellt werden)
  • Im Falle der Bewilligung eines Landesgraduiertenstipendiums ist für den Nachweis der Aufnahme ins Graduiertenstudium der Universität Leipzig zudem eine Immatrikulationsbescheinigung nachzureichen.

Für eine Weitergewährung reichen Sie bitte die untenstehend genannten Unterlagen bis spätestens 26. Februar (für eine Weitergewähr ab 1. April des Jahres) beziehungsweise 30. Juli (für eine Weitergewähr ab 1. Oktober des Jahres) des Jahres ein.

Bitte senden Sie die Unterlagen elektronisch als PDF-Dokument per E-Mail an stipendien[at]uni-leipzig.de. (Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail nicht ausgeschlossen werden können. Alternativ können die Unterlagen postalisch an: Universität Leipzig, Dezernat 2/SG Akademische Angelegenheiten, Goethestraße 3-5, 04109 Leipzig gesendet werden).

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Weitergewährung eines Landesstipendiums (Bitte reichen Sie diesen Antrag, wie auf Seite 3 und 4 im Antragsformular beschrieben, außerdem postalisch im Studentenwerk ein.)
  • Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers
  • Zwischenbericht zum Stand des Promotionsvorhabens mit Zeitplan und kurzer Begründung des Antrags (Umfang: 3 bis 4 Seiten)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

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