Die Universität Leipzig vergibt Wiedereinstiegsstipendien, um den Abschluss der Promotion oder Habilitation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu fördern, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben.
Was gibt es zu beachten?
Grundlage für die Vergabe ist die Förderrichtlinie für das Wiedereinstiegsstipendium.
Antragsberechtigt sind Promovierende und Habilitierende an Universitäten des Freistaats Sachsen, die nach Unterbrechung des Promotions- beziehungsweise Habilitationsvorhabens infolge Wahrnehmung familiärer Aufgaben ihre wissenschaftliche Qualifizierung mit dem Ziel des Abschlusses wieder aufnehmen möchten.
Voraussetzungen:
- Promotionsstipendium: überdurchschnittlicher Hochschulabschluss (mindestens Gesamtnote „gut“)
- Habilitationsstipendium: „magna cum laude“ in der vorangegangenen Promotion
- Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen familiärer Aufgaben (wie z.B. Kindererbetreuung) für mindestens neun Monate
- Wiedereinstieg wegen Arbeit an einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Promotion bzw. Habilitation
- Promovierende dürfen bei Antragstellung das 37., Habilitierende das 42. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Förderungsdauer:
- 1 Jahr (eine halbjährige Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Höhe des monatlichen Stipendiums:
- 985 Euro bei Promotionsvorhaben
- 1.285 Euro bei Habilitationsvorhaben
- + 100 Euro Familienzuschlag pro Kind
Antragsunterlagen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung
- tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung
- Zeugnis(se) über den Hochschulabschluss u.Ä.
- Projektbeschreibung sowie Zeit- und Arbeitsplan (bis max. 10 Seiten)
- Stellungnahme des wissenschaftlich Betreuenden
- Stellungnahme der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät
- Bestätigung der Fakultät, dass das Vorhaben im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Universität von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist.
Die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der Sie einzureichen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Für ein Wiedereinstiegsstipendium für promovierte Frauen zur Habilitationsvorbereitung reichen Sie bitte das betreffende Antragsformular nebst der darin genannten Anlagen ein.
Die Anträge sind einzureichen bis spätestens
- 31. März für eine Förderung im laufenden Jahr beziehungsweise
- 30. September für eine Förderung im darauf folgenden Kalenderjahr