Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis dient als Richtschnur für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Leipzig. Sie manifestiert unsere Verpflichtung zur Redlichkeit als unumstößlichen Bestandteil von Forschung, Lehre und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an unserer Institution.

Am 22. September 2022 trat die Neufassung der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in Kraft. Die Universität Leipzig richtet sich mit dieser Neufassung an den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aus, wie sie im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2019) niedergeschrieben sind.

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Rahmenbedingungen im Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden damit konkretisiert. Mit der Neufassung stärken wir die Rechte des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die von Hinweisgebenden und Betroffenen. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sollen auf allen Arbeits- und Leitungsebenen verhindert werden. Die Präzisierung und Ausgestaltung organisations- und verfahrensrechtlicher Regelungen führen zu einem effektiven Verfahren im Umgang mit Verdachtsfällen.

Archivierung von Forschungsdaten

Das Universitätsrechenzentrum bietet eine institutionelle Lösung zur Archivierung von Forschungsdaten. Der Service „Forschungsdatenarchivierung”unterstützt die Forschungsprojekte im Bestreben nach guter Forschung direkt mit der Möglichkeit der dauerhaften Archivierung von Forschungsdaten im angebundenen Langzeitrepositorium OpARA. Hier können Forschungsdaten publiziert, archiviert und nachgenutzt werden.

Forschungsdatenmanagement

Die sachgerechte Handhabung von Forschungsdaten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für wissenschaftliche Arbeiten. Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und Richtlinien der Förderorganisationen erfordern einen systematischen und nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten.

Als Richtschnur können die vier FAIR Data Principles gelten:

  • Findable (auffindbar)
  • Accessible (zugänglich)
  • Interoperable (interoperabel)
  • Reusable (wiederverwendbar)

Das Team Forschungsdaten bietet individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen und Workshops zum Thema an.

Open Science Office

Das Open Science Office an der Universitätsbibliothek Leipzig bietet forschungsunterstützende Dienstleistungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Leipzig. Darunter: 

Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverhältnis

Die Rechte von Nachwuchswissenschaftler:innen im Betreuungsverhältnis wurden in der aktuellen Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gestärkt. Nachwuchswissenschaftler:innen haben einen Anspruch auf regelmäßige Betreuung, Beratung und Unterstützung. Die Satzung konkretisiert in diesem Zusammenhang die Leitungsverantwortung. Wissenschaftler:innen in Leitungs- und/oder Betreuungsfunktion sind verantwortlich dafür, dass eine Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, die nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgt und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Dazu gehört neben einem regelmäßigen Austausch auch ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung.

Im Zusammenhang einer phasenübergreifenden Qualitätssicherung legt die Satzung die Verhinderung von Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung fest.

Betreuungsvereinbarung

Für die verbindliche Definition der individuellen Rahmenbedingungen sowie der Rechte und Pflichten von Betreuer:innen und Doktorand:innen soll eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Satzung normiert, dass die Promotionsordnungen einen Passus enthalten, der alle Beteiligten auf die Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet. Betreuungsvereinbarungen sind eigenständige Verträge zwischen Promovierenden und Betreuenden. Sie gehen über eine bloße Gefälligkeitsbeziehung hinaus und begründen vertragliche Pflichten für beide Parteien im Zusammenhang mit der Promotion.

Die Graduiertenakademie Leipzig stellt eine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der DFG zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen.

Plagiatsüberprüfung an der Universität Leipzig – ein Pilotprojekt (2023 bis 2025)

Die Universität Leipzig (UL) setzt sich für die Förderung einer redlichen wissenschaftlichen Haltung in der Forschung, akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung ein. In Wahrnehmung dieser Verantwortung befasste sich das Rektorat am 15. Dezember 2022 auf Empfehlung der Forschungs- und Transferkommission mit dem Thema Plagiarismusabwehr und der Frage, welche Vorkehrungen im Kontext der Qualitätssicherung gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen werden können. Der herbeigeführte Beschluss stützt sich auf die Satzung der UL zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 22. September 2022 sowie die Publikationsrichtlinie der UL in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 18. März 2022 und beinhaltet u.a. ein dreijähriges Pilotprojekt zur Nutzung der Plagiatsüberprüfungssoftware Turnitin iThenticate für Texte (z.B. Dissertationen). Es werden Ressourcen zur Verfügung gestellt, um Fehlverhalten, das auf Nachlässigkeit bzw. mangelnde Sorgfalt oder auf einen gezielten und bewussten Regelverstoß zurückzuführen ist, frühzeitig zu erkennen.

Das Pilotprojekt ist im Prorektorat für Exzellenzentwicklung angesiedelt, versteht sich als Angebot und kann in allen Fakultäten und Zentralen Einrichtungen mit Lehrbezug durchgeführt werden. Der Einsatz von Turnitin iThenticate sollte in der Pilotphase auf Einzelfallprüfungen, vorzugsweise in Promotionsverfahren, zum Kennenlernen der Software und zum Abschätzen des Bedarfs begrenzt werden. Die Software darf prinzipiell von allen Beschäftigten der UL genutzt werden. Geeignet ist sie für Prüfer:innen. Während der Testphase sind pro Fakultät oder Zentraler Einrichtung mit Lehrbezug bis zu zwei Zugänge möglich, jeweils zu beantragen in den Dekanaten bzw. Büros der Direktor:innen.

Das Projekt wird technisch vom Team E-Learning des Universitätsrechenzentrums betreut. Die „Handreichung zur Überprüfung von möglichen Plagiaten an der UL“, eine Anleitung zur Nutzung der Software und weitere Informationen sind hier zu finden: https://kb.urz.uni-leipzig.de/plagiatspruefung.

Für die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen, die fachlichen Begleitung und die Evaluation des Pilotprojektes wurde eine Arbeitsgruppe mandatiert. Gemeinsam mit dem Rektorat wird die Arbeitsgruppe das Projekt eng begleiten und die Ergebnisse auswerten. Auf dieser Grundlage wird über eine Programmverstetigung entschieden.

Wenn Sie Interesse haben am Testbetrieb mitzuwirken, nehmen Sie gerne Kontakt auf:

Team E-Learning: Universitätsrechenzentrum, Augustusplatz 10, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 97-33333, E-Mail: elearning(at)uni-leipzig.de

Nationale Stellungnahmen

DFG-Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

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Positionspapier des Wissenschaftsrats: Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität

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