Die Universität Leipzig ist der Initiative „Transparente Tierversuche“ beigetreten. Damit bekennt sie sich zur transparenten Information und offenen Kommunikation über notwendige Tierversuche in der Forschung. Aber auch nach Alternativmethoden zu Tierversuchen wird gesucht.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: Nahaufnahme einer weißen Maus in einem blauen Käfig.
Foto: Colourbox

Unsere Forschung kommt ohne Tierversuche nicht aus, um bestimmte Fragestellungen zu untersuchen. Dazu unterliegen unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler strengen gesetzlichen Regelungen bei der Durchführung von Tierversuchen.

Prof. Dr. Jens-Karl Eilers, Prorektor für Forschung und Transfer

Tierversuche an der Universität Leipzig

Im Kontext der biomedizinischen Forschung werden an der Universität Leipzig Tierversuche durchgeführt. Aus wissenschaftlicher Sicht sind Tierversuche in einigen Bereichen unverzichtbar, da viele komplexe Vorgänge in einem lebenden Organismus noch nicht vollständig simuliert werden können. Alternativen zu Tierversuchen können das Zusammenspiel von Organen, Zellen, Kreislauf, Nerven- und Immunsystem eines Organismus nicht vollständig darstellen. Für unsere Grundlagenforschung sind Tierversuche weiterhin nötig, um diese Zusammenhänge verstehen zu können. Dabei sind Tierversuche an unserer Universität gesetzlich genau geregelt.

Dem 3R-Prinzip ist jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler verpflichtet, wenn im Rahmen der Forschung Tierversuche durchgeführt werden sollen. Das Ziel des 3R-Prinzips besteht darin,

  • Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement) und
  • die Anzahl der Tiere (Reduction) sowie
  • ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

Jeder Tierversuch muss vorher behördlich beantragt und genehmigt werden. Die Wissenschaftler:innen müssen darlegen, dass keine andere experimentelle Form zur Verfügung steht, um die Forschungsfrage zu beantworten. Die Landesbehörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsanträgen verantwortlich sind, prüfen, ob diese Fragen dem derzeitigen Wissensstand entsprechen.

Die Europäische Richtlinie 2010/63/EU wurde 2013 durch das novellierte Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Darin wurde auch das 3R-Prinzip berücksichtigt.

Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Tierversuche für ihre Forschung durchführen können, müssen sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Dazu müssen sie unter anderem nachweisen, sie über ausreichend Kenntnisse, Räume und Ausstattung verfügen, die für die Haltung und experimentellen Arbeiten notwendig sind. Diese Voraussetzungen sind gesetzlich streng geregelt.

Die zuständige Genehmigungsbehörde überprüft den Antrag. Dabei wird sie von einer unabhängigen beratenden Kommission unterstützt (§15 TierSchG), in die mindestens ein Drittel der Mitglieder auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen berufen werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, genehmigt die Behörde den Tierversuch.

Der Genehmigungsprozess unterliegt den strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung.

Alternativen zu Tierversuchen sind wichtige Methoden, die darauf abzielen, die Verwendung von Tieren in der Forschung zu minimieren oder vollständig zu ersetzen, ohne die Qualität oder den Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beeinträchtigen. Diese alternativen Ansätze sind von entscheidender Bedeutung, um ethischen Bedenken Rechnung zu tragen und das Wohlergehen der Tiere zu fördern.

  • Eine vielversprechende Alternative zu Tierversuchen sind In-vitro-Methoden, bei denen Zellen, Gewebe oder Organe außerhalb des lebenden Organismus verwendet werden. Ein Beispiel hierfür sind Zellkulturen, bei denen menschliche Zellen im Labor gezüchtet werden, um biologische Prozesse ohne den Einsatz von Tieren zu untersuchen.
  • Ex vivo-Verfahren beziehen sich auf Experimente, die außerhalb des lebenden Organismus, aber unter Verwendung von Gewebeproben oder Organen durchgeführt werden. Diese Techniken ermöglichen es, biologische Prozesse zu untersuchen und verschiedene Behandlungen zu testen, ohne direkt am Tier zu forschen.
  • In vivo-Methoden umfassen Experimente, die im lebenden Organismus durchgeführt werden, jedoch mit dem Ziel, die Anzahl und das Leiden der beteiligten Tiere zu minimieren. In vivo-Methoden können z. B. fortgeschrittene bildgebende Verfahren eingesetzt werden, um den Verlauf von Krankheiten zu beobachten oder die Wirkung von Arzneimitteln zu untersuchen.
  • Neben diesen Methoden spielen computergestützte Modelle, so genannte In Silico-Methoden, eine wichtige Rolle. Diese Simulationen und Modelle verwenden komplexe Algorithmen zur Vorhersage biologischer Reaktionen und ermöglichen es, Forschungsergebnisse virtuell zu generieren, bevor sie in der Realität getestet werden.

Unsere Universität setzt sich aktiv für die Förderung und Anwendung dieser Alternativmethoden ein. Durch die Integration oben genannter Methoden in unsere Forschung tragen wir dazu bei, Tierversuche zu reduzieren und innovative und ethisch vertretbare Ansätze in der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung zu fördern.

So haben Wissenschaftler der Leipziger Universitätsmedizin in zweijähriger Forschungsarbeit gemeinsam mit einem Industriepartner ein 3D-Silikongitter entwickelt, auf dem sich menschliche Stammzellen ansiedeln und so agieren, wie sie es auch im menschlichen Körper tun. Erste Versuche haben gezeigt, dass sich die Funktion der Zellen im Vergleich zu 2D-Kulturen deutlich verbessert. Die neue Technologie kann dazu beitragen, Tierversuche zu reduzieren.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto: eine Frau sitzt im Arztmantel am Mikroskop
Forschung im Institut für Biologie, Foto: Swen Reichhold

Informationen der Fakultäten

An drei Fakultäten und zwei Zentralen Einrichtungen werden an der Universität Leipzig Tierversuche durchgeführt.

An der Medizinischen Fakultät werden Tierversuche vor allem im Bereich der Neurowissenschaften, Immunologie, Onkologie und Zivilisationskrankheiten wie Adipositas und Diabetes eingesetzt. Sie werden unter strikter Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben und ausschließlich dann durchgeführt, wenn sie ethisch vertretbar und unerlässlich sind. Sie beinhalten u. a. chirurgische Verfahren, genetische und pharmakologische Manipulationen sowie Verhaltensexperimente. Das erklärte Ziel der tierexperimentellen Forschung ist es, grundlegende Mechanismen biologischer Vorgänge aufzuklären (Grundlagenforschung) und basierend darauf Diagnose- und Therapieansätze für Erkrankungen des Nervensystems und des Immunsystems sowie für Stoffwechselerkrankungen (translationale Forschung) zu entwickeln.

Tierschutzbeauftragte

Dr. rer. nat. Petra Hirrlinger ​ ​

Liebigstraße 27, Haus E            
04103 Leipzig
0341 - 97 15937
Petra.Hirrlinger(at)medizin.uni-leipzig.de

Tierschutzausschuss

Der Tierschutzausschuss der Medizinischen Fakultät verfolgt, überprüft und verbessert diejenigen Abläufe und Prozesse, die im Zusammenhang mit tierexperimenteller Forschung sowie der Haltung und Zucht von Versuchstieren stehen. Der Ausschuss setzt sich aus tierpflegerisch, tierärztlich sowie wissenschaftlich tätigen Personen zusammen und unterstützt die Tierschutzbeauftragte der Medizinischen Fakultät bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.​

Vorsitz

Dr. Mandy Sonntag

Weitere Mitglieder

  • Dr. Katharina Noreikat
  • Helga Köbrig
  • Prof. Dr. Ute Krügel
  • PD Dr. Marcin Nowicki
  • Dr. Angela Schulz
  • PD Dr. Anja Saalbach
  • Dr. Petra Hirrlinger
  • ​Jenny Meißner
  • ​Anne-Kathrin Krause
  • ​Dr. Peggy Stock
  • ​Dr. Dagmar Akkermann

Ein Forschungsfeld an der Fakultät für Lebenswissenschaften konzentriert sich auf die Klangverarbeitung in höheren auditiven Gehirnstrukturen. Derzeit untersuchen wir das menschliche Gehör, woraus sich gezielte Fragestellungen ergeben.

Einige der Fragen können aktuell nur in einem speziellen Nagetiermodell untersucht werden. Am der Fakultät wird daher eine kleine Kolonie an Mäusen zu Versuchszwecken gehalten und eingesetzt. Umfangreiche Trainingskonzepte, die ausschließlich mit positiver Bestärkung arbeiten, bereiten die Tiere auf die Versuche vor. Damit wird eine größtmögliche Stressreduktion gewährleistet. In den Versuchen kommen Messgeräten, die mit dem humanmedizinischen Standard verglichen werden können zum Einsatz. So wird der Vergleich der Ergebnisse mit denen im Menschen ermöglicht (translationale Forschung).

Bestellte Tierärztin

Maxi Harzer
Fakultät für Lebenswissenschaften
Talstr. 33
04103 Leipzig
Tel.: 0341/9738216
E-Mail: Maxi.Harzer@vetmed.uni-leipzig.de

An der Veterinärmedizinischen Fakultät werden Tierversuche zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten bei Tier und Mensch, zur Förderung des Wohlergehens von Tieren sowie zur Grundlagenforschung durchgeführt. Zudem besteht am Lehr- und Forschungsgut Oberholz die Möglichkeit, tierexperimentelle Forschung an landwirtschaftlichen Nutztieren (Rind, Schwein, Schaf) und Pferden durchzuführen, die auch der Verbesserung von Haltungsbedingungen dient.

Über die Forschung hinaus werden Versuchstiere zur praktischen Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums eingesetzt. Hierbei werden grundlegende Untersuchungsmethoden und Behandlungen (z. B. Anlegen eines Verbandes) erlernt, welche Tierärzt:innen nach Abschluss des Studiums zum Wohle der Tiere beherrschen müssen.

Tierschutzbeauftragter der Veterinärmedizinischen Fakultät

Dr. Gerd Möbius
Fachtierarzt für Tierschutz

Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen
An den Tierkliniken 1
04103 Leipzig

Telefon: +49 341 97-38125

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