Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Informatik und Mathematik
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit, Teilzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    10 Semester

  • NC

    Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz. Bitte beachten Sie: Das Lehramt Sonderpädagogik hat für die einzelnen Förderschwerpunkte einen NC, der ebenfalls erreicht werden muss.

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Video "Das sagen die Studierenden"

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

  • Vor Studienbeginn muss ein vierwöchiges Sozialpraktikum in einer Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung nachgewiesen werden.

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

  • keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich

Inhalte

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Sonderpädagogik erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im Lehramtsstudiengang gewählt werden.

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik sind durch die Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Studium umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus zwei Förderschwerpunkten (100 LP), einem studierten Fach (65 LP) und der dazugehörigen Fachdidaktik (15 LP), dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP), Inklusions- und sonderpädagogischen Inhalten (20 LP), den Ergänzungsstudien mit 5 LP sowie dem Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ mit 5 LP, den Schulpraktischen Studien (25 LP), der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und der münd­lichen und/oder schriftlichen Prüfung (10 LP) im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zu­sammen.

Das Fach Mathematik ist in Kombination mit allen sonderpädagogischen Schwerpunkten wählbar.

Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden (Präsenz- und Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -durchführung). Das Fach Mathematik besteht aus Modulen, die einen Verbund zeitlich begrenzter und in sich geschlossener methodisch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen bezeichnen und mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden.

Bei der Wahl der Förderschwerpunkte beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen (s. Lehramt Sonderpädagogik).     

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer und Lehrerinnen an Förderschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und -theoretische Ausbildung wird in einem einjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Lehrtätigkeit ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit den Förderschwerpunkten auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes.

Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.

 

Bewerbungsfristen für das Lehramtserweiterungsfach:

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

 

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studierende sitzen an Arbeitsplätzen des PC-Pools im Foyer des Neuen Augusteums, Foto: Christian Hüller
Blick in einen Raum der Mathematikfakultät, in dem gerade eine Vorlesung abgehalten wird, Foto: Christian Hüller