Auf einen Blick
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Studienrichtung
Geistes- und Sprachwissenschaften -
Studientyp
weiterführend -
Abschluss
Master of Arts -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit, Teilzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
zulassungsfrei, Eignungsfeststellungsprüfung -
Regelstudienzeit
4 Semester
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Leistungspunkte
120
Zugangsvoraussetzungen
- Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen.
Für diesen Studiengang ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Instituts.
Inhalte
Der nicht - konsekutive Masterstudiengang „Literarisches Schreiben“ ist ein anwendungsorientiertes, künstlerisches Studium. Er versteht sich in erster Linie als Roman-, Erzählungs- und Essaywerkstatt mit dem Ziel, ein größeres, literarisches Roman-, Erzählungs- oder Essayprojekt zu realisieren und möglichst bis zur Publikationsreife zu bringen. Darüber hinaus wird die eigene künstlerische und essayistische Produktion im Kontext der Gegenwartsliteratur bzw. gegenwartsrelevanter Problemhorizonte analysiert, was literaturwissenschaftliche Reflexion und stilistische Kritik eigener und fremder Texte mit einbezieht. Deren Bewertung wird durch eine speziell ausgebildete Rezeptions- und Lektorierungskompetenz fundiert, welche auch im methodisch - didaktischen Bereich Anwendung finden soll, um das literarische Schreiben Dritter anleiten und evaluieren zu können. Die Absolvent*innen sollen nach dem Studium zur Planung, Organisation und Durchführung eigener literarischer Großprojekte befähigt sein.
Das Masterstudium „Literarisches Schreiben“ umfasst einen Arbeitsaufwand von 120 Leistungspunkten (LP, pro Studienjahr 60). Es gliedert sich in einen Pflichtbereich (60 LP), einen Wahlbereich (30 LP) und die Masterarbeit (30 LP). Im Zentrum stehen die Romanwerkstätten (Pflichtbereich), die über vier Semester hinweg aufeinander aufbauen. Begleitend dazu werden Theorie- und Praxismodule sowie weitere literarische Werkstätten (Wahlbereich) angeboten.
Das Studium am Deutschen Literatur Institut Leipzig ist ein künstlerisches Studium mit dem Ziel der Ausbildung zum Schriftsteller / zur Schriftstellerin sowie der schriftstellerischen Fortbildung. Neben der finanziell risikoreichen freiberuflichen Tätigkeit als Autor:in sind einige unserer Absolventinnen und Absolventen auch als Lektoren in literarischen Verlagen, als ‚feste freie‘ Mitarbeitende beim Rundfunk, als Publizisten und Sachbuchautoren und-autorinnen oder als Dozentinnen und Dozenten im Bereich Literarisches Schreiben und Creative Writing tätig. Eine Bibliographie der Publikationen der Absolventen und Studierenden des Deutschen Literaturinstituts Leipzig findet sich auf der Homepage des Instituts unter www.deutsches-literaturinstitut.de.
Um den Berufseinstieg vorzubereiten, sollten Sie schon während des Studiums Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufbauen und über Praktika erste Erfahrungen sammeln. Der Career Service unterstützt Sie gern dabei.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Bitte beachten Sie, dass für die Immatrikulation in diesen Studiengang zwingend der Nachweis einer bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist. Für diese bewerben Sie sich separat vom 01.02. – 01.03. am Deutschen Literaturinstitut. Weitere Informationen finden Sie auf der Institutsseite.
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Informationen auf den Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Masterstudium”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Für das 1. Fachsemester dieses Studienganges ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Institutes über das Anmeldeverfahren zur Eignungsfeststellungsprüfung und die dafür geltenden gesonderten Fristen! Die Bewerbung für den Studiengang muss unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgen.