Personenprofil
Kurzprofil
Prof. Uhle studierte Rechtswissenschaft in Bonn. Er wurde an der Universität München promoviert, an der er sich später auch habilitierte. Seine Arbeiten wurden mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages. 2009 erhielt er einen Ruf an die Juristische Fakultät der Universität Dresden, zu deren Prodekan und Dekan er schließlich gewählt wurde. Seit 2017 forscht und lehrt er an der Universität Leipzig.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Staats- und Verwaltungsrecht. Hierzu hat er eine Vielzahl von Veröffentlichungen vorgelegt. Er ist u.a. Autor im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig und in zahlreichen weiteren Standardwerken. Ferner gilt sein Interesse dem Kirchen- und Staatskirchenrecht. Er leitet die jährlich stattfindenden "Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche" und ist Mitherausgeber der gleichnamigen Schriftenreihe.
2017 wurde Prof. Uhle vom Sächsischen Landtag zum Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt.
Berufliche Laufbahn
- 03/1992 - 07/1993
Studentischer Mitarbeiter des Vorsitzenden der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, Prof. Dr. Rupert Scholz, Bonn - 04/1996 - 12/1997
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politik und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl Prof. Dr. Rupert Scholz - 09/1995 - 09/2000
Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Rupert Scholz im Deutschen Bundestag, zunächst im Rahmen seines Vorsitzes im Sachverständigenrat „Schlanker Staat“, ab 1998 in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses - 07/1998 - 07/2000
Referendariat am Landgericht Bonn - 10/2000 - 03/2003
Habilitationsstipendiat der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft - 04/2003 - 03/2004
Vertretung eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, SoSe 2003 und WiSe 2003/04 - 04/2004 - 03/2005
Vertretung eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, SoSe 2004 und WiSe 2004/05 - 04/2005 - 07/2009
Vertretung eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, SoSe 2005 bis SoSe 2009 - 08/2009 - 08/2017
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden - 12/2009 - 08/2017
Prodekan und – ab 2016 – Dekan der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden - 12/2014
Ruf auf einen W3-Lehrstuhl für Öffentliches Rechts, insbesondere für Staatsrecht an die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder (abgelehnt) - seit 06/2017
Ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen - seit 09/2017
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
Ausbildung
- 10/1990 - 10/1995
Studium der Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - 10/1995
Erste Juristische Staatsprüfung, Köln - 11/1995 - 02/1999
Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München - 07/1998 - 07/2000
Referendariat am Landgericht Bonn - 02/1999
Abschluss der Promotion zum Dr. iur. - 12/1999
Verleihung des Wissenschaftspreises des Deutschen Bundestages für die Dissertation „Parlament und Rechtsverordnung“ - 01/2000
Auszeichnung mit dem Preis der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Dissertation „Parlament und Rechtsverordnung“ - 07/2000
Zweite Juristische Staatsprüfung, Düsseldorf - 08/2000 - 02/2003
Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München - 10/2000 - 02/2003
Habilitationsstipendiat der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft - 02/2003
Abschluss des Habilitationsverfahrens an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Verleihung der Lehrbefugnis für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Allgemeine Staatslehre und Kirchenrecht - 12/2006
Verleihung des Friedwart Bruckhaus-Förderpreises der Hanns Martin Schleyer-Stiftung für die Habilitationsschrift „Freiheitlicher Verfassungsstaat und kulturelle Identität“
Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Uhle liegen auf dem Staats- und Verfassungsrecht mitsamt seinen europarechtlichen Bezügen, der Allgemeinen Staatslehre und der Verfassungstheorie. Im Vordergrund seiner Forschungsarbeiten stehen Fragen des Grundrechtsschutzes und des Staatsorganisationsrechts.
Das Forschungsinteresse von Prof. Uhle erstreckt sich zudem auf das Kirchen- und Staatskirchenrecht, dessen wissenschaftlicher Durchdringung die dem Lehrstuhl angegliederte Forschungsstelle „Recht & Religion“ dient. Arbeitsschwerpunkte bilden hier nicht nur die auf Bundes- und Landesebene bestehenden verfassungsrechtlichen Regelungen, die das Beziehungsgefüge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften betreffen, sondern auch die sog. Staatskirchenverträge. Eingeschlossen sind ferner jene Einwirkungen, die aus dem Europarecht resultieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Prof. Uhle liegt schließlich auf der Reflexion über historisch-kulturelle Entstehungsbedingungen sowie über soziokulturelle Gelingensbedingungen moderner Verfassungsstaatlichkeit. Damit eng verknüpft ist die Frage nach der Stabilisierung freiheitlicher Ordnungen im Horizont gesellschaftlicher Pluralisierung. Hier besteht sein besonderes Interesse an der Erforschung des Gesamtprozesses der Integration im Innern.
Nähere Informationen über die Forschungsschwerpunkte und Forschungserträge von Prof. Uhle finden Sie auf der Lehrstuhlhomepage in der Rubrik "Forschung".
Das von Prof. Uhle verfolgte didaktische Gesamtkonzept folgt einem dreifachen Ansatz: Es ist geprägt durch Intra- und Interdisziplinarität, gekennzeichnet durch die Zusammenführung von Theorie und Praxis sowie charakterisiert durch eine auf Aktivierung abzielende intensive persönliche Betreuung und Förderung der Studierenden. In ihrem Zusammenwirken dienen diese drei Teilkonzepte einer Lehre, die sich durch die systematische Einordnung des Lehrstoffes und die Verdeutlichung übergreifender Bezüge, die Vermittlung eines realitätsgerechten und praxisnahen Bildes des Öffentlichen Rechts und die zentrale Ausrichtung auf Belange und Motivation der Studierenden auszeichnet.
Das Spektrum der Lehre von Prof. Uhle umfasst den gesamten Bereich des Öffentlichen Rechts. I.E. zählen zu den von ihm übernommenen Lehrveranstaltungen Pflichtfachvorlesungen (u.a. die Vorlesungen "Staatsrecht I", "Staatsrecht II" und "Allgemeines Verwaltungsrecht"), Vorlesungen im universitären Schwerpunktbereich (u.a. zum Sächsischen Verfassungsrecht), Seminare (v.a. zu Fragen des Staatsrechts) sowie Übungen, Examinatorien und Examensklausurenkurse.
Abgerundet wird das Lehrangebot durch zusätzliche Veranstaltungen. Hierzu zählen v.a. die Angebote aus den beiden lehrstuhleigenen Veranstaltungsreihen "Leipziger Seminare zum Staatsrecht" und "Leipzig Lectures – Leipziger Vorträge zu Recht und Politik".
Nähere Informationen zur Lehre von Prof. Uhle finden Sie auf der Lehrstuhlhomepage in der Rubrik "Studium".