Ob Schwangerschaft, Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Praktikum – eine Auszeit während des Studiums kann verschiedene Gründe haben. An unserer Universität können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden grundsätzlich nicht als Fachsemester angerechnet.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat ein.
Urlaubssemester nutzen
Wenn Sie aus wichtigen persönlichen Gründen eine kurzzeitige Unterbrechung von Ihrem Studium an unserer Universität benötigen, können Sie ein bis zwei Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben während dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.
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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stehen Ihnen bis zu zwei Urlaubssemester zur Verfügung.
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Während eines Urlaubssemesters können Sie Prüfungen ablegen.
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Auch wenn Sie sich im Urlaubssemester befinden, müssen Sie den Semesterbeitrag zahlen.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann Sie das Studentenwerk von der Zahlung befreien. -
Sie können sich für jedes Semester beurlauben lassen. Ausnahmen:
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Im ersten Fachsemester ist eine Beurlaubung nicht zulässig. Gleiches gilt, wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester einschreiben oder in dieses wechseln und für dieses eine Beurlaubung beantragen.
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Rückwirkende Beurlaubungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall langwieriger Erkrankung vor. Nähere Informationen finden Sie in Paragraf 21, Absatz 2, Satz 3 und 4 der Immatrikulationsordnung.
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- Wenn Sie aufgrund eines Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester in Anspruch genommen haben, können Sie sich gesammelte Creditpoints für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss. Bitte legen Sie dem Antrag eine Auflistung der erbrachten Leistungen bei.
- Sie sind beurlaubt, nicht im Ausland und möchten Prüfungen an unserer Universität ablegen? Auch das ist möglich. Einen separaten Antrag müssen Sie dazu nicht stellen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt nach den entsprechenden Modalitäten.
- Sie sind beurlaubt, haben eine Anmeldung für mehrsemestrige Module und möchten diese nicht antreten? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Ein Antrag auf ein Urlaubssemester sollte im Vorfeld gut überlegt sein und die Auswirkungen individuell betrachtet werden. Da es sich bei einem Urlaubssemester um eine Unterbrechung des Studiums handelt, hat dies weitereichende Auswirkungen auf die Studienfinanzierung z. B. BAföG. Außerdem können Besonderheiten im Kindergeldbezug, mit der studentischen Krankenversicherung oder dem Studentenjob auftreten.
Die Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig unterstützt Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen und hat eigens ein Infoblatt „FAQ im Urlaubssemester“ bereitgestellt.