Schwangerschaft, Kinderbetreuung und Beruf sollen vereinbar sein. Wir unterstützen Sie mit Still- und Wickelräumen, Kinderbetreuung in den Ferien sowie Informationen zu Elternzeit und Co.
Wir unterstützen Sie, damit sich Elternschaft und Kinderbetreuung oder Pflege für Angehörige gut vereinbaren lassen.
Individuelle Beratung
Zum Mutterschutz, der Vereinbarkeit von Beruf und Kind, Betreuungsmöglichkeiten und allen weiteren Fragen gibt es verschiedene Anlaufstellen.
Zentraler Gleichstellungsbeauftragter
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät Sie individuell zu Vereinbarkeitsfragen, insbesondere zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen.
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten & zentralen Einrichtungen
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten & zentralen Einrichtungen beraten Sie individuell zu Vereinbarkeitsfragen, insbesondere zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen.
Abschluss einer Promotion
Die Universität Leipzig vergibt Wiedereinstiegsstipendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach einer familiär bedingten Unterbrechung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ihre Promotion abschließen wollen.
Habilitationsvorbereitung für Promovendinnen
Promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs ihre wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Leipzig wieder aufnehmen möchten, können sich um ein Wiedereinstiegsstipendium zur Vorbereitung auf die Habilitation bewerben.
Abschluss einer Habilitation
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre wissenschaftliche Qualifikation an den Hochschulen des Freistaates Sachsen aus familiären Gründen in einem fortgeschrittenen Stadium unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium zum Abschluss ihres Habilitationsvorhabens bewerben.
Viele Wissenschaftler:innen führen eine Doppelkarrierebeziehung. Um diese Akademiker:innen von einer Tätigkeit an unserer Universität zu überzeugen, unterstützen wir die Partner:innen bei der Jobsuche im Raum Leipzig. Die Beratung erfolgt im Dezernat Personal.
Unsere Universität beteiligt sich außerdem am Dual Career Netzwerk Mitteldeutschland, das 2010 initiiert wurde. Insbesondere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Raum Leipzig, aber auch Wirtschaftsunternehmen kooperieren und tauschen sich über freie Positionen und eventuell passende Kandidat:innen aus.
Schwangerschaft, Kind und Beruf im Überblick
Nutzen Sie unsere Tipps und Informationen zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Kind und Beruf. Unsere Universität bietet unter anderem Still- und Wickelmöglichkeiten, die Mitnahme von Kindern in Lehrveranstaltungen und Bibliotheken.
Mutterschutzgesetz
Im Mutterschutzgesetz ist der Schutz von Müttern und auch werdender Mütter am Arbeitsplatz geregelt. Das Mutterschutzgesetz gilt für
- alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für
- Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag (zum Beispiel Studentinnen), Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und für
- Frauen, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen.
Ziel des Mutterschutzes
Die Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes und dessen erste Lebensmonate sind ein besonderer Abschnitt im Leben einer Familie. Rund um die Geburt brauchen Mutter und Kind besonderen Schutz: den Mutterschutz. Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und wirkt Benachteiligungen, die sich aus der Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen ergeben können, entgegen.
Um der Diskriminierung werdender Mütter und der Gefährdung von Mutter sowie Kind vorzubeugen, greift der gesetzliche Mutterschutz. Für den Arbeitgeber gibt es deshalb Vorschriften zu Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, generelle bzw. individuelle Beschäftigungsverbote und Arbeitszeiten zu beachten, wenn eine Angestellte schwanger ist.
Zeitraum des Mutterschutzes
Die Zeit des Mutterschutzes beträgt sechs Wochen vor und ach Wochen nach der Geburt des Kindes (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Sie fällt in die Zeit eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Mit Ablauf der Befristung hört der Mutterschutz an unserer Universität auf. Für Mitarbeitende mit einem nach § 2 Absatz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristeten Arbeitsvertrag verlängert sich der Vertrag um diese Zeiten (§§ 3 bis 6, § 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nr. 3, § 16). Voraussetzung für die Verlängerung ist allerdings, dass Mitarbeitende das Einverständnis gegenüber der Universität erklären. Diese Erklärung sollte möglichst frühzeitig und schriftlich erfolgen.
Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen, vor und nach der Entbindung, sind Frauen finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Der Arbeitgeber muss dieses bezuschussen. Dieser Zuschuss wird über die Umlage U2 von der Krankenkasse übernommen. Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Mutterschutzfrist, erhält die Arbeitsnehmerin den Zuschuss in Höhe des Krankengeldes.
Pflichten der Arbeitgeberin
- Meldepflicht
Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich angeben. - Kostenübernahme
Die Schwangere ist nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaftsbestätigung abzugeben. Fordert er dies trotzdem, muss er die Kosten dafür selbst tragen. Ein Recht auf Einsicht in den Mutterpass hat er zudem nicht. - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung sind Frauen finanziell durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Der Arbeitgeber muss dieses bezuschussen. Allerdings wird dieser Zuschuss über die Umlage U2 von der Krankenkasse übernommen. Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Mutterschutzfrist, erhält die Arbeitsnehmerin den Zuschuss in Höhe des Krankengeldes.
Mitteilung einer Schwangerschaft
Damit die Mutterschutzbestimmungen eingehalten werden können, sollten Sie die Universität Leipzig als Arbeitgeberin über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, sobald Ihnen diese bekannt sind. Wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt, so muss die Universität Leipzig die Kosten hierfür übernehmen.
Für die Mitteilung der Schwangerschaft können Sie eine formlose E-Mail an die zuständige Personalsachbearbeitung senden werden oder zu den Sprechzeiten persönlich abgeben. Sie erhalten eine Bestätigung der Meldung mit Hinweisen zu Mutterschutzfristen und arbeitsrechtlichen Aspekten. Im Anschluss wird das Büro für Umweltschutz und Arbeitssicherheit sich für eine Gefährdungsprüfung mit Ihnen in Verbindung setzen. Diese wird an die Landesdirektion Sachsen übermittelt.
Unsere Universität ist gesetzlich verpflichtet, der Landesdirektion Sachsen die Schwangerschaft anzuzeigen. An die zuständige Aufsichtsbehörde (Referat 51 - Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen) können sich sowohl die schwangeren Frauen als auch die Mitarbeitenden der Universität Leipzig mit allen Fragen wenden, die sich aus der Anwendung der Schutzvorschriften ergeben.
Wenn die Arbeitgeberseite rechtzeitig informiert wird, schließt sich die Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfrist können Mütter ihre Arbeit aber auch wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Die Elternzeit muss bei der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden! Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Elternzeit.
Elternzeit
Wenn die Arbeitgeberin rechtzeitig informiert wird, schließt sich die Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) unmittelbar an die Mutterschutzfrist an. Nach dem Ende der Schutzfrist können Mütter ihre Arbeit auch sofort wieder aufnehmen und die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Die Elternzeit muss bei der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie unter Elternzeit.
Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen
Für Vorsorgeuntersuchungen, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, ist die werdende Mutter von der Arbeit freizustellen. Ein Verdienstausfall entsteht nicht.
Stillpausen während der Arbeitszeit
Durch die Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten. Die Stillzeit darf von der stillenden Mutter auch nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschaftsgesetz gesichert:
- mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder
- einmal pro Tag eine Stunde oder
- bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder - wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist - einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.
Gleitzeitregelung
Um flexible Arbeitszeiten in den Verwaltungseinrichtungen und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation zu ermöglichen, gilt für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universität Leipzig die Gleitzeitdienstvereinbarung. Sie ermöglicht die Erbringung der Arbeitsleitung innerhalb einer Rahmenzeit von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dies ermöglicht eine familienfreundliche Termingestaltung beispielsweise in der Gremien- und Netzwerkarbeit.
Mobiles Arbeiten
Mitarbeitende haben die Möglichkeit ihre Arbeitsleistung auch außerhalb der Universität Leipzig flexibel an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen. Insbesondere Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen, betriebliche Wiedereingliederung sollen damit besser mit universitären Aufgaben vereinbar sein. Voraussetzung sind u.a. geeignete Arbeitsaufgaben, ein mobiler Arbeitsplatz, eine Beantragung sowie Bewilligung durch die Dienststellenleitung. Alle Informationen, Ansprechpersonen und Antragsformulare finden Sie im Intranet.
Die Inanspruchnahme der Elternzeit bietet die Möglichkeit, sich dem Kind zu widmen, ohne den Kontakt zum Beruf zu verlieren. Anspruch haben alle Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen
- für eigene Kinder oder Kinder der bzw. des Ehe- oder Lebenspartner:in,
- für Pflegekinder,
- wenn sie das Kind selbst betreuen und es im gleichen Haushalt lebt
Zeitraum der Elternzeit
Grundsätzlich können Sie Elternzeit in jedem Arbeitsverhältnis nehmen (also auch befristet, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, Azubis). Auch Stipendiat:innen können die Promotionsphase für Familienzeiten unterbrechen. Die Dauer hängt von der Art des Stipendiums ab und sollte bei der jeweiligen Institution erfragt werden. Elternzeit kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genommen werden, dabei können maximal 24 Monate auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Wie beim Elterngeld wird auch hier die Zeit der Mutterschutzfrist als Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise allein, gemeinsam oder abwechselnd genutzt werden. Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen, unabhängig von der:dem Partner:in und unabhängig vom Bezug von Elterngeld. Dabei kann die Elternzeit von jedem Elternteil in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Urlaubsanspruch in Elternzeit
Sofern keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, verkürzt sich der Jahresurlaub anteilig um ein Zwölftel pro Monat Elternzeit.
Elternzeit in befristeten Arbeitsverhältnissen
Nimmt ein:e Mitarbeiter:in mit einem nach Paragraf 2 Absatz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristeten Arbeitsvertrag Elternzeit in Anspruch, verlängert sich der Vertrag um diese Zeiten. Also in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist. Dasselbe gilt für Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz. Die Verlängerung tritt quasi automatisch ein. Das heißt, es bedarf nicht des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages, sondern der originäre Vertrag wird verlängert. Voraussetzung für die Verlängerung ist allerdings, dass die:der Mitarbeiter:in das Einverständnis gegenüber der Universität erklärt. Diese Erklärung sollte möglichst frühzeitig und schriftlich erfolgen. Drittmittelbefristete Verträge verlängern sich nicht grundsätzlich durch die Elternzeit. Sie sollten deshalb im Vorfeld klären, ob das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden kann.
Elternzeit beantragen
Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Universität Leipzig schriftlich gemeldet werden. Dazu reicht ein formloser Antrag an Ihre:n Personalsachbearbeiter:in, welcher von Ihrer:m Vorgesetze:n gegengezeichnet wurde. Im Antrag legen Sie sich verbindlich auf die Elternzeitnutzung innerhalb der ersten zwei Jahre fest. Möchten Sie anschließend auch im dritten Lebensjahr die Elternzeit nutzen, so teilen Sie das wiederum mindestens sieben Wochen vor Beginn mit. Wenn sich das dritte Jahr unmittelbar anschließt, so zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt. Wenn Sie beabsichtigen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, sollten Sie schon bei der Anmeldung der Elternzeit darauf hinweisen. Bitte richten Sie den Antrag an Ihre Personalsachbearbeitung im Dezernat Personal.
Universität Leipzig und Studentenwerk Leipzig
Still- und Wickelmöglichkeiten finden Sie an verschiedenen Standorten der Universität Leipzig und des Studentenwerks:
-
Campus Augustusplatz
Wickelraum im Hörsaalgebäude im 1.OG neben dem Kinderladen. Der Raum ist während der Öffnungszeiten des Kinderladen frei zugänglich. In der Mensa gibt es Familienplätze und eine Kinderecke sowie Wickeltische in den Toiletten der Cafeteria Mensa am Park. -
Cafeteria Philipp-Rosenthal-Straße
In der Philipp-Rosenthal-Straße 33 befindet sich ein Wickelraum, der auf halber Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss zu finden ist (Damentoilette, Raum 053). -
Center for Social Services
Wickeltisch im barrierefreien WC. Wickelutensilien sind vorhanden. Im Wartebereich der Sozialberatung gibt es eine Spielecke und eine Stillmöglichkeit hinter einem Sichtschutz. -
Erziehungswissenschaftliche Fakultät
In der Marschnerstr. 31 befindet sich ein gut ausgestatteter Still- und Wickelraum im Haus III. Der Raum -126 ist mit dem Kinderwagen über den Fahrstuhl erreichbar. -
Fakultät für Lebenswissenschaften
In der Brüderstraße 34 gibt es einen Wickeltisch in der Damentoilette im ersten Obergeschoss sowie in den barrierefreien WCs
in der Talstraße 33 und Johannisallee 21-23. -
Fakultät für Mathematik und Informatik
Die Fakultät für Mathematik und Informatik gibt es in der 1.,3. und 5. Etage des Augusteums jeweils eine Wickelmöglichkeit auf der Frauen- und Männertoilette. -
Fakultät für Physik & Erdsystemwissenschaften
Wickeltische in der Herren- und Damentoilette im Erdgeschoss. -
Geisteswissenschaftliches Zentrum (GWZ)
In der Beethovenstraße befindet sich die Wickelmöglichkeit im Erdgeschoss im mittleren Haus (Haus 3) hinter den Fahrstühlen im barrierenfreien WC. -
Medizinische Fakultät
In der Zentralbibliothek Medizin in der Liebigstraße gibt es einen Elterm-Kind-Raum mit Stillsofa. -
Mensa am Elsterbecken
Im Erdgeschoss befindet sich ein Wickel- und Stillraum mit schönen großen Fenstern. Direkt um die Ecke befindet sich der Fahrstuhl, um in die Mensa ins Obergeschoß zu kommen. -
Mensa am Park
Im Hörsaalgebäude gibt es in der 1. Etage einen Still- und Wickelraum neben dem Kinderladen. Sollte dieser verschlossen sein, kann der Schlüssel im Kinderladen abgeholt werden. In der nahen Mensa am Park gibt es eine Kinderspiel-Ecke und Familien-Plätze. -
Mensa Liebigstraße
Auf der Damentoilette im Erdgeschoss befindet sich ein klappbarer Wickeltisch. -
Mensa Peterssteinweg
In der barrierefreien Toilette im Foyerbereich gibt es einen klappbaren Wickeltisch. -
Sportwissenschaftliche Fakultät
Im Wassersportzentrum auf dem Campus Jahnallee, sowohl in der Herren- als auch Frauenumkleide. -
Strohsackpassage
In der Nikolaistraße 6-10 befindet sich in den Räumlichkeiten der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie in der 3. Etage ein Wickeltisch im barrierefreien WC. -
Theologische Fakultät
Am Martin-Luther-Ring 3 befindet sich im Pausenraum neben dem Hörsaal im Erdgeschoss eine Wickelmöglichkeit. -
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
In der Grimmaischen Str. 12 befindet sich auf der Damentoilette in der 2. Etage, I 221, ein klappbarer Wickeltisch.
Stadt Leipzig
- Apotheke im Petersbogen
Petersstraße 36-44 - Breuninger
Markt 12 (Toiletten im 2. Obergeschoss) - Cafeteria Dittrichring - Hochschule für Musik und Theater
Dittrichring 21 - Deutsches Rotes Kreuz
Willy-Brandt-Platz 7 (3. Etage, Mittelbau über Fahrstuhl Nachtzugang) - DM-Drogerie Markt
Grimmaische Straße 14 (im Obergeschoss) - Familieninfobüro
Stadthaus, Burgplatz 1 - Galeria (Kaufhof)
Neumarkt 1 (4. Etage neben der Spielzeugabteilung) - H&M
Petersstraße 1 (2. Obergeschoss bei den Anproben) - Höfe am Brühl
Brühl 1 (Untergeschoss neben den Toiletten) - Hugendubel
Petersstraße 12-14 (Toilette im Obergeschoss)
Der Akademische Senat der Universität hat die Empfehlung ausgesprochen, dass Eltern ihre Kinder in Vorlesungen mitnehmen dürfen. Dies muss so geregelt werden, dass die Kinder nicht gefährdet werden und die Qualität der Vorlesung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihren Dozenten ab.
Die UBL heißt Eltern mit ihren Kindern willkommen und unterstützt insbesondere Studierende mit kleinen Kindern darin, den Studienalltag gut bewältigen zu können.
- Unterstützung bei der Literaturzusammenstellung und -bereitstellung
- Eltern-Kind-Arbeitsräume
- Wickelmöglichkeiten
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der UBL.
Kinderbetreuung
Von Angeboten zur ständigen Kinderbetreuung, bis hin zu flexiblen Lösungen bei Veranstaltungen oder in den Ferien.
In Kooperation mit dem Träger „Kindervereinigung Leipzig e.V.“ hat unsere Universität die Kindertagesstätte UNiKAT mit inklusivem Anspruch eingerichtet. Sie bietet 35 Kindern unter drei Jahren sowie 116 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Platz zur Betreuung. Sechs Plätze sind für Kinder mit besonderem Förderbedarf vorgesehen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage über das Elternportal der Stadt Leipzig direkt an die Einrichtung.
Die Graduiertenakademie Leipzig bietet ihren Mitgliedern in Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie Betreuungsplätze in der Kindertagespflege für Kinder im Alter bis drei Jahren an. Es stehen insgesamt 15 Betreuungsplätze bei drei Tagesmüttern zur Verfügung, welche die Kinder montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr betreuen können. Die Tagespflegestellen befinden sich in der Straße des 18. Oktober, in der Tarostraße und in der Philipp-Rosenthal-Straße. Die Tagesmütter unterliegen den Bestimmungen des Jugendamts und werden durch Jugendamt und Träger regelmäßig evaluiert. Die Betreuungskosten richten sich nach den Beitragssätzen der Stadt Leipzig. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite.
Für die Kinder von Wissenschaftler:innen, Beschäftigten und Studierenden des Leipziger Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig bestehen Betreuungsmöglichkeiten in den zwei betriebsnahen Kindertagesstätten UniKidsLeipzig und miniUNIversum. Darüber hinaus wird eine Tagespflege für Kinder bis drei Jahren angeboten. Drei Tageseltern betreuen dabei jeweils maximal fünf Kinder. Die Angebote basieren auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Für die Bereitstellung eines öffentlich geförderten Betreuungsplatzes ist immer die Stadt bzw. Kommune zuständig, in der das Kind den Erstwohnsitz hat. Private oder privatgewerbliche Einrichtungen können Kinder unabhängig von ihrem Wohnort aufnehmen. Das Elternportal der Stadt Leipzig bietet Informationen zu Betreuungsangeboten in Kitas, Horten und bei Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesväter). Im Portal können Sie freie Plätze zum gewünschten Betreuungsbeginn in Kitas recherchieren und bei Übereinstimmung eine Betreuungsanfrage an die Einrichtung senden.
Die Stadt Leipzig kann Eltern einen Betreuungplatz in einem Umkreis von 30 Minuten mit dem ÖPNV vom Wohnort aus garantieren. Die Anfrage muss dafür mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Beginn über das Elternportal gestellt werden. Die Beratungsstelle Kindestagesstätten der Stadt Leipzig unterstützt Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Platz.
Universität Leipzig
Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie
Unser Kinderferienprogramm FerienCampus bietet in den Sommer- und Winterferien eine regelmäßige Kinderbetreuung für Kinder von 6 bis 12 Jahren an. Um eine flexible stundenweise Betreuung während Seminaren, Tagungen oder anderen Veranstaltungen zu gewährleisten, können Sie unsere Spielkoffer und das mobile Kinderspielzimmer "makz" ausleihen.
Research Academy Leipzig
In Kooperation mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie bietet die Research Academy Leipzig ihren Mitgliedern eine kostenlose flexible Kinderbetreuung für die Dauer der Veranstaltungen am jeweiligen Veranstaltungsort an. Bitte teilen Sie der Research Academy Ihren Betreuungswunsch unter Angabe des Alters Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder per E-Mail mit. Dies sollte entweder bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschehen. Für die Kinderbetreuung arbeiten wir mit der Agentur Mittagskind zusammen. Die Betreuerinnen sind alle ausgebildete Erzieherinnen, haben einen Erste-Hilfe-Ausweis und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum
Für Kinder von Wissenschaftler:innen, Mitarbeiter:innen und Studierenden des Universitätsklinikums Leipzig und der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig wird eine Tagesbetreuung für Kinder bis zum Alter von drei Jahren angeboten. Drei Tagesmütter betreuen jeweils maximal fünf Kinder. Das Angebot basiert auf einer Kooperation mit dem Internationalen Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. (IB). Darüber hinaus bietet das MEFALE-Programm in der ersten und fünften Woche der Sommerferien eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren und in der ersten Woche der Winterferien ein Feriencamp auf dem Campus der Medizinischen Fakultät an.
Babysitter-Dienste
Für eine individuelle Betreuung, vor allem in den Abendstunden, bleibt oft nur die Möglichkeit, einen Babysitter zu engagieren. Aufgrund positiver Rückmeldungen können wir z.B. Hummelbienchen und die Agentur Mittagskind empfehlen.
Familienleistungen
Tipps und Infos zum neuen Elterngeld und weiteren Familienleistungen im Überblick.
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die miteinander kombiniert werden können:
Basiselterngeld
Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elterngeld beantragen sogar für bis zu 14 Monate. Diese zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Diese können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Die insgesamt 14 Monate können nach eigenen Wünschen untereinander aufgeteilt und abgewechselt werden, am Stück bezogen oder unterbrochen und später fortgesetzt werden.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus bietet die Möglichkeit den Zeitraum des Bezuges zu verdoppeln (28 Monate), bei hälftiger Zahlung. Hierbei darf es keine Unterbrechung mehr ab de 15. Lebensmonat geben.
Partnerschaftsbonus
Als Partnerschaftsbonus können beide Elternteile vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 32 Stunden pro Woche. Für Alleinerziehende genügt es, wenn nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25 bis 30 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Sie können für jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante Sie bekommen möchten. Wie lange Sie insgesamt Elterngeld bekommen, hängt davon ab, für welche Varianten Sie sich entscheiden.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngelds hängt von folgenden Faktoren ab:
- Welche Variante wird genutzt?
- Wie hoch war Ihr Einkommen vorher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Höhere Beträge kann es geben, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Mehrlinge bekommen. Mit dem Online-Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
Antrag
Der Antrag sollte gleich nach der Geburt des Kindes bzw. der Kinder gestellt, damit das Elterngeld rechtzeitig ausgezahlt werden kann (die Geburtsbescheinigung muss vorgelegt werden). Das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Elterngeldantrag muss schriftlich erfolgen und an die zuständige Elterngeldstelle geschickt werden. Der Antrag kann entweder digital ausgefüllt werden oder aber in Papierform. Alternativ finden Sie Antragsformulare unter www.amt24.sachsen.de oder im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig an der Information zur Abholung. Der Antrag ist zwar insoweit flexibel, als dass er nachträglich geändert werden kann. Die Änderung ist aber nur für die Monate möglich, die noch nicht ausgezahlt wurden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig.
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld werden jene Eltern unterstützt, die nach der Geburt Ihres Kindes länger zu Hause bleiben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Es steht den Eltern zusätzlich zur Verfügung, wird gestaffelt nach Anzahl der Kinder gezahlt und darf bei einkommensabhängig gewährten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Höhe des Landeserziehungsgeldes
Landeserziehungsgeld können Sie erst im Anschluss an den Bezug von Basiselterngeld erhalten. Ein Bezug parallel zum ElterngeldPlus hingegen ist möglich. Im Regelfall wird das Landeserziehungsgeld nur gewährt, wenn für das Kind keine mit staatlichen Mitteln geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Höhe beträgt:
- für Ihr 1. Kind: 150 Euro,
- für Ihr 2. Kind: 200 Euro,
- ab Ihrem 3. Kind: 300 Euro.
In voller Höhe wird es bis zu folgenden Einkommensgrenzen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) gezahlt:
- bis 24.600 Euro bei Paaren,
- bis 21.600 Euro bei Alleinerziehenden,
- jeweils zuzüglich 3.140 Euro je weiteres Kind.
Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, verringert sich das Landeserziehungsgeld schrittweise.
Antrag
Das Landeserziehungsgeld wird auf Antrag gewährt. Die Leistungen können rückwirkend nur für den Monat vor Antragstellung gezahlt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, frühestens jedoch drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes. Die Anträge gibt es unter www.amt24.sachsen.de.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
- Ihr Kind unter 18 Jahren ist,
- Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren ist und sich in Ausbildung oder Studium befindet oder in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten,
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Alle Hinweise zum Kindergeld finden Sie im Merkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Höhe des Kindergeldes
Das Kindergeld beträgt derzeit für alle Kinder jeweils 250 Euro monatlich.
Antrag
Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern dieses schriftlich beantragen. Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden. Die Frist hierzu beträgt sechs Monate. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Voraussetzungen
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
Den Kinderzuschlag können Sie erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der gesamten Familie decken können.
Höhe des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 pro Kind bis zu 250 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie.
Antrag
Ob es sich für Sie lohnt, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Der KiZ-Lotse berechnet nicht die Höhe des Kinderzuschlags, sondern prüft, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt. Der Antrag kann online bei der Familienkasse gestellt werden.
Angebote für Beschäftigte mit Kind
Damit Sie Ihre Beschäftigung an unserer Universität und Familienaufgaben besser vereinbaren können, bieten wir regelmäßig eine Kinderbetreuung in den Ferien an. Mit "makz", den mobilen Spielkoffern oder dem mobilen Kinderzimmer, ermöglichen wir zudem eine flexible Betreuungsmöglichkeit, egal ob in Seminaren, bei Tagungen oder spontanen Betreuungsausfällen.
- Der nächste FerienCampus findet in der 1. Woche der sächsischen Winterferien 2025, vom 17.-21.02.2025, statt!
Unser FerienCampus bietet Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren ein vielfältiges Ferienprogramm.
Termine
Schulferien bedeuten nicht immer auch freie Tage für die Eltern. Die Betreuung findet regelmäßig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt.
Teilnahmebetrag
Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für Betreuung, Verpflegung sowie Eintritte und ist wie folgt gestaffelt:
für Kinder von Studierenden: | 90 Euro je Kind |
für Kinder von Mitarbeitenden: | 100 Euro je Kind |
für Kinder von Gästen oder Externen: | nur auf Anfrage möglich |
ggf. zzgl. Ferienpass*: | 10 Euro je Kind |
Geschwisterrabatt: | 5 Euro je Kind |
* Der Besitz eines Ferienpasses ist für die Teilnahme erforderlich. Besitzer:innen eines Leipzig-Passes erhalten den Ferienpass in den Bürgerämtern zum ermäßigten Preis (Sommer: 5 Euro, Winter: 2,50 Euro).
Wichtige Informationen
- Zeitraum
Die Betreuung findet regelmäßig in der ersten Winterferienwoche sowie in der zweiten Sommerferienwoche statt. Die Betreuung ist täglich zwischen 8:00 und 16:00 möglich. - Ort
Treff- und Abholpunkt: Campus Jahnallee - Betreuung
Die professionelle Betreuung während des Programms wird über eine externe Agentur sichergestellt, die pädagogisch versierte und geschulte Betreuer:innen stellt. - Ablauf
Nach bestätigter Anmeldung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Beginn des FerienCampus detaillierte Informationen zum geplanten Programm. Dieses besteht aus altersgerechten Angeboten an unserer Universität (beispielsweise in den Museen und Sammlungen oder als Angebote der Fakultäten) sowie über das Ferienpass-Programm der Stadt Leipzig. Daher ist der Erwerb des Ferienpasses zwingend notwendig. Sofern dieser noch nicht über die Schule oder den Hort bestellt wurde, kann er bei der Anmeldung über die Stabsstelle CDF geordert werden. - Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten für die Betreuung, Mittagessen, Eintritte sowie Materialkosten. - Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des FerienCampus an. - Rücktritt
Die Anmeldung zum „FerienCampus“ ist verbindlich. Eine Erstattung von bereits entrichteten Teilnahmebeiträgen ist bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienprogrammwoche möglich. Danach fallen bis Programmstart Ausfallgebühren in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags an, sofern der Platz nicht neu besetzt werden kann. Mit Beginn der Ferienwoche ist der volle Beitrag zu entrichten.
Für kurze und spontane Betreuungsphasen gibt es an verschiedenen Standorten der Universität Leipzig mobile Spielkoffer, die insbesondere bei Betreuungsausfällen oder spontanen Terminen eine flexible Kinderbetreuung an unserer Universität ermöglichen. Die Rollkoffer enthalten verschiedene Spielsachen und Bücher für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und etwa 7 Jahren. Als Angehörige:r unserer Universität können Sie makz kostenfrei an verschiedenen Standorten ausleihen.
Standorte
Bitte fragen Sie die Ausleihe am jeweiligen Standort an:
-
Campus Augustusplatz
Campus Service -
Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften
Dekanatssekretariat -
Geisteswissenschaftliches Zentrum
Herderinstitut -
Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft
Zeppelinhaus -
Juristenfakultät
Dekanatsekretariat -
Theologische Fakultät (Eltern-Kind-Zimmer)
Laura Gonnermann -
Zentralverwaltung
Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie
Mobiles Kinderzimmer "makz"
Das mobile Kinderzimmer "makz" (Mobiles, ausleihbares Kinderzimmer) ist ein rollbarer Schrank, der mit einem Handgriff zu Maltisch und Spielzeugregal wird. Neben Stiften, Bastelmaterial, Büchern und Kinderspielen finden sich auch Wickelutensilien sowie eine Krabbeldecke und Matten für die Mittagsruhe darin. Als Mitglieder unserer Universität können Sie makz kostenfrei ausleihen.