Wie kann ich Betroffene unterstützen? Mehr zu möglichen Maßnahmen erfahren, die Führungskräfte und Dozierende ergreifen können und wo Hilfesuchende Unterstützung finden.

Allyship – Betroffene unterstützen

„Na, Mäuschen?“ – Sexualisierte Diskriminierung kann Betroffene krankmachen und das Betriebsklima vergiften. Sollten Sie sexualisierte Diskriminierung bzw. Gewalt in Ihrem Arbeits- oder Studienumfeld beobachten, helfen Sie der betroffenen Person. Achten Sie dabei auf Ihre eigenen Grenzen und helfen Sie nur im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Für Betroffene ist ein Gespräch mit einer unbeteiligten Person oft ein schwerer und mutiger Schritt, weil sie in der Regel mit den Menschen im Arbeits- oder Studienumfeld noch längere Zeit weiterarbeiten muss. Wichtig: Betroffene suchen die Schuld oft bei sich. Machen Sie der Person deutlich, dass ausschließlich die diskriminierende Person für ihr Handeln verantwortlich ist.

  1. Gegenwehr fängt in vermeintlich unscheinbaren Situationen an: Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Sprüche oder Witze gemacht werden. Verdeutlichen Sie der Sprüche klopfenden Person, dass ihr Verhalten nicht erwünscht ist.
  2. Sprechen Sie Personen in Ihrem Arbeits- oder Studienumfeld an, wenn Sie vermuten oder miterleben, dass diese sexualisiert diskriminiert werden.
  • Nehmen Sie sich für dieses Gespräch Zeit und schaffen Sie eine vertrauensvolle Atmosphäre. Teilen Sie der betroffenen Person sachlich mit, was Sie beobachtet haben, bieten Sie der Person Hilfe an.
  • Bieten Sie Ihr an, nach Beratung zu suchen oder sie dahin zu begleiten, sofern es Ihnen möglich ist.
  • Wichtig: Tun Sie nichts, was die betroffene Person nicht möchte.
  • Machen Sie der betroffenen Person deutlich, dass ausschließlich die belästigende Person für ihr Fehlverhalten verantwortlich ist.

Führungskräfte

Als Führungsperson spielen Sie eine zentrale Rolle in der Prävention und Intervention bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz. Machen Sie sich bewusst, dass Sie als Vorbild fungieren und maßgeblich Einfluss auf ein respektvolles und sicheres Arbeitsklima für alle haben. Nicht zuletzt haben Sie als Vorgesetzte:r eine Führsorgepflicht und müssen betroffene Personen schützen. Bei Bekanntwerden von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz muss sofort und konsequent gehandelt werden. Die Handlungsverpflichtung leitet sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem sächsischen Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) und der Dienstvereinbarung Konfliktlösung am Arbeitsplatz ab.

Diese Handlungsempfehlungen sollen Ihnen helfen, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden zu schaffen:

  • Positionieren Sie sich klar gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz bspw. weisen Sie in Meetings auf die universitären Unterstützungsangebote bei Diskriminierung oder Gewalt hin.
  • Verdeutlichen Sie Ihre Haltung durch einen starken Führungsstil der Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt.
  • Fördern Sie eine offene Gesprächskultur im Team, damit Probleme am Arbeitsplatz aufgegriffen, thematisiert und gelöst werden können.
  • Setzen Sie den Fokus auf gemeinsame Ziele und Interessen, um ein Klima der Solidarität im Team zu schaffen.
  • Nutzen Sie themenspezifische Weiterbildungsangebote.
  • Standardisieren Sie gemeinsam mit entsprechenden Einrichtungen und Beratungsstellen das Vorgehen bei Beschwerden über sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Verteilen Sie Informationsmaterial oder hängen dieses aus.
  • Handeln Sie schnell und konsequent bei Beschwerden und leiten Sie diese an die Beschwerdestelle nach Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter.
  • Druck, unklare Rollen und Arbeitsprozesse begünstigen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz. Überprüfen und optimieren Sie kontinuierlich die Arbeitsorganisation Ihres Teams.

Ein wertschätzendes und respektvolles Arbeitsklima hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Mitarbeiter:innen. Setzen Sie sich aktiv für einen wertschätzenden Umgang miteinander ein, der von gegenseitigem Respekt und Grenzwahrung gekennzeichnet ist. Greifen Sie ein. Übernehmen Sie Verantwortung.

Dozierende

Um schwierige Themen wie sexualisierte Diskriminierung und Gewalt in der Lehre zu diskutieren und zu erforschen, können vorab Inhaltshinweise (auch als Trigger-Warnung bezeichnet) gegeben werden, um sich selbst und Studierende vor emotionalen Verletzungen zu schützen. Personen, die ggf. selbst sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt erlebt haben, werden so nicht von potentiell schmerzhaften Situationen überwältigt und können vorbereitet in die Lernsituation gehen. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Handreichung mit praktischen Tipps herausgegeben, wie und in welchen Situationen Inhaltshinweise sinnvoll eingesetzt werden sollten, um Traumata unter Studierenden präventiv zu vermeiden. Inhaltshinweise führen nicht zur Zensur, sondern können sogar dabei helfen, eine Selbstzensur bei schwierigen Themen zu verhindern. Ein Inhaltshinweis kann bspw. wie folgt aussehen:

Kontinuierlicher Hinweis im Modulkatalog: Diese Seminarreihe setzt sich an verschiedenen Stellen mit sexualisierter Gewalt sowie Trans*- und Queerfeindlichkeit auseinander. Für weitere Informationen kontaktieren Sie: N.N.

Unterstützungsangebote und Wege zur Selbsthilfe

Zweifeln Sie nicht an Ihrer Wahrnehmung und vertrauen Sie Ihrem eigenen Gefühl. Niemand hat das Recht, Ihre Grenzen zu überschreiten. Sofern es Ihnen möglich ist, wehren Sie sich gegen sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt im Arbeits- oder Studienumfeld.

Machen Sie der betreffenden Person entschlossen deutlich, dass Sie sich in sexualisierter Weise diskriminiert fühlen und kündigen Sie Konsequenzen an. Treten Sie der Person deutlich, ruhig und souverän entgegen. Sprechen Sie langsam und so laut, dass auch das Umfeld auf die Situation aufmerksam wird. Bitten Sie gegebenenfalls andere Personen gezielt um Hilfe.

#EsGehtUnsAn Anlaufstellen bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

#EsGehtUnsAn | Anlaufstellen bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Führen Sie ein Gedächtnisprotokoll, um Übergriffe und eventuelle Zeug:innen zu dokumentieren. Versuchen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu finden, um die weiteren Schritte zu planen. Dies kann eine Person im Bekannten-, Freundes- oder Familienkreis sein, bis hin zu psychologischer oder rechtlicher Unterstützung offizieller Beratungsstellen.

Wichtig: Suchen Sie die Schuld nicht bei sich. Ausschließlich die diskriminierende Person ist für ihr Handeln verantwortlich. Eine deutliche Gegensprache oder Beschwerde schadet dem eigenen Ruf oder der eigenen Karriere nicht. Diskriminierende Personen sind meist schon vorher negativ aufgefallen, ohne dass jemand entgegengetreten ist. Darum nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und versuchen Sie entschieden zu reagieren.

Anlaufstellen

In jedem Fall können Sie sich zu weiteren Handlungsoptionen vertraulich an eine Erst- beziehungsweise Verweisberatungsstelle wenden:

Weitere Hilfsangebote

Die folgenden Berater:innen informieren Sie kostenlos über Ihre Rechte und Ansprüche und vermitteln Sie bei Bedarf auch an weitere geeignete Beratungsstellen:

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben.

Förmliche Beschwerde

Beschwerdestellen

Beschäftigte können sich bei sexualisierter Diskriminierung bzw. Gewalt an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wenden. Beschwerden nimmt auch der Zentrale Gleichstellungsbeauftragte entgegen. Er berät und unterstützt Sie bei der Bewältigung der Folgen der Diskriminierung und bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Sie können sich bei jedem Schritt von einer, auch außeruniversitären, Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.

  • Beschwerdestelle nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Martin Wißmiller, Goethestraße 6, Raum 516, 04109 Leipzig Telefon: 0341 97-33002 E-Mail schreiben

     

Welche Folgen können eintreten?

Die Dienststellenleitung ist verpflichtet, die zur Überprüfung der Beschwerde erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen und bei festgestellter sexualisierter Diskriminierung die im Einzelfall angemessenen disziplinarrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus können die diskriminierende Person Sanktionen treffen, wie Abmahnung, Kündigung, Hausverbot oder ein Disziplinarverfahren.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: 17.–20. Mai 2021 Themenwoche gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
17.–20. Mai 2021 Themenwoche gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt