Um gleichberechtigten Zugang und gleiche Möglichkeiten für Menschen mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten zu bieten ist es notwendig, dass das Webseiten und Dokumente barrierefrei sind. So nennt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung den ungehinderten Zugang zu Information und Kommunikation ein grundlegendes Menschenrecht.
Artikel 9 UN-BRK
Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für:
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mitBehinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
Digitale Barrierefreiheit umfasst viele Bereiche, die einen Zugang zum Internet oder digitalen Anwendungen für alle möglich machen sollen.
Als Grundlage für digitale Barrierefreiheit dienen die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), auf denen auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) fußt.
Seit 2019 sind alle sächsischen Hochschulen durch das Barrierefreie-Websites-Gesetz dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Alternativtext des Universitätslogo
Für das Logo der Universität Leipzig kann eine kurze Version verwendet werden:
- Logo Universität Leipzig.
Folgende Versionen wären auch möglich:
- Logo der Universität Leipzig mit Siegel auf der linken Seite und der Wortmarke „Universität Leipzig“ auf der rechten Seite, getrennt durch einen geraden Strich
- Logo der Universität Leipzig mit Siegel auf der linken Seite und der Wortmarke „Universität Leipzig“ auf der rechten Seite, getrennt durch einen geraden Strich. Das Siegel besteht aus der Illustration des Heiligen Laurentius und des Heiligen Johannes der Täufer, welche durch die Ziersäulen und Fensterstäbe des Merseburger Doms gerahmt werden. Im unteren Bereich des Siegels wird das Gründungsjahr 1409 aufgeführt.
Sollte sie Fragen bezüglich Ihres Logos ihrer universitären Einrichtung haben können Sie sich gerne bei uns melden.