Der Zyklus des Qualitätsmanagements (QM) aller Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Leipzig (UL) schließt idealtypisch nach acht Jahren mit der Internen Akkreditierung ab. Dabei gehen alle wesentlichen Befunde vorgelagerter QM-Prozesse – insbesondere jene der Externen Begutachtung – in die Bewertung der Akkreditierbarkeit eines Studiengangs ein. Nach durchlaufener Akkreditierung tritt ein Studiengang in den nächsten QM-Zyklus ein, womit die Bachelor- und Masterstudiengänge der UL kontinuierlich und systematisch einer empirisch validierten Qualitätsentwicklung unterliegen.
Ablauf des Verfahrens der Internen Akkreditierung
Die Eröffnung des Verfahrens der Internen Akkreditierung setzt i.d.R. voraus, dass der zu akkreditierende Studiengang den kompletten QM-Zyklus jeweils vollständig durchlaufen hat. Dieser QM-Zyklus besteht aus einer abgeschlossenen Einrichtung des Studiengangs, der turnusmäßigen Durchführung von Lehrveranstaltungs- und Studiengangsevaluationen, der Teilnahme am Lehrberichtsverfahren sowie dem Abschluss der jeweils aktuellen Externen Begutachtung.
Die Eröffnung des Verfahrens auf Interne Akkreditierung erfolgt auf (formlosen) Antrag durch die:den Studiengangverantwortliche:n unter Kenntnisnahme der Fakultätsleitung an den Prorektor für Talententwicklung. Dem Antrag sind beizufügen:
- das finale Gutachten der Externen Begutachtung inklusive der Tabelle der Monita und Empfehlungen und der von den Gutachter:innen ausgefüllten Checkliste Zentraler Kriterienkatalog,
- der von der Studienkommission und vom Fakultätsrat autorisierte Maßnahmenkatalog sowie
- eine Übersicht zum aktuellen Umsetzungsstand der abgeleiteten Maßnahmen.
Im Auftrag des Rektorats prüft und bewertet die Stabsstelle Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (StQE) die Antragsdokumente, ggf. unter Einbeziehung weiterer zentraler QM-Akteure wie dem Dezernat 2 Akademische Verwaltung (D2) und der Stabsstelle Internationales (SI).
Auf Grundlage der Antragsdokumentation erstellt die StQE einen strukturierten Akkreditierungsbericht, der i.d.R. auch eine Akkreditierungsempfehlung an die Rektoratskommission Lehre, Studium, Prüfungen (LSP) enthält. Maßgeblich für die Erarbeitung des Akkreditierungsberichtes durch die StQE ist, inwieweit der zu akkreditierende Studiengang
- die formalen Kriterien (ZKK) erfüllt,
- den fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Sächsischer Studienakkreditierungsverordnung entspricht (Gutachten der Externen Begutachtung) und
- das QM-System der UL vollständig durchlaufen und mit etwaigen Auffälligkeiten einen plausiblen Umgang gefunden hat.
Der Akkreditierungsbericht geht i.d.R. zwei Wochen vor der LSP-Befassung sowohl den LSP-Mitgliedern als auch dem Fach und der Fakultätsleitung zu, für die die Option besteht, eine schriftliche Stellungnahme zu den Aussagen im Bericht zu verfassen.
Bezüglich der Internen Akkreditierung von Studiengängen an der UL trifft die Kommission LSP eine weisungsunabhängige Entscheidung. Die LSP prüft die Qualität des Studiengangs auf Grundlage des Akkreditierungsberichts, des Gutachtens der Externen Begutachtung, des vom Fakultätsrat beschlossenen Maßnahmenkatalogs sowie der Darstellung des Umsetzungsstandes der abgeleiteten Maßnahmen. Die LSP kann die Fakultät darüber hinaus bitten, weitere Dokumente zur Beurteilung des Studiengangs zur Verfügung zu stellen. Fachvertreter:innen nehmen an Akkreditierungssitzungen der LSP i.d.R. nicht teil.
Der LSP stehen für die Akkreditierungsentscheidung drei Optionen offen:
- Akkreditierung ohne Auflage(n)
- Akkreditierung mit Auflage(n)
- Versagen der Akkreditierung
Grundsätzlich wird jede Akkreditierungsentscheidung der LSP dokumentiert, universitätsintern und über die Studiengangdatenbank der UL sowie die Akkreditierungsdatenbank des Akkreditierungsrats (ELIAS) öffentlich bekannt gegeben.
Es besteht für die Fakultät die Möglichkeit, gegen ein Akkreditierungsverfahren und/oder die Akkreditierungsentscheidung Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss begründet werden und schriftlich durch die:den Dekan:in an den Prorektor für Talententwicklung erfolgen.
Die LSP-Befassung zum Einspruch findet unter Beteiligung von Fachvertreter:innen statt. Im Anschluss an die Anhörung der Fachvertreter:innen bestätigt die LSP entweder die vorangehende Akkreditierungsentscheidung, modifiziert diese oder hebt sie auf und trifft eine neue Entscheidung.
Wird der Einspruch von der:dem Dekan:in nach der erneuten Akkreditierungsentscheidung aufrechterhalten, wird das Verfahren inklusive der gesamten Verfahrensdokumentation dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei obliegt es dem Senat, die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Akkreditierungsvorgangs und der Akkreditierungsentscheidung zu überprüfen.
Der Senat kann die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit feststellen und damit die Bestätigung der Akkreditierungsentscheidung der LSP aussprechen. Der Senat kann jedoch auch Teilaspekte des Akkreditierungsvorgangs bzw. der Akkreditierungsentscheidung (z.B. Auflagen betreffend) oder die Akkreditierungsentscheidung in Gänze verwerfen. In beiden Fällen gibt der Senat den Akkreditierungsvorgang an die LSP zur Revision zurück. Die LSP befasst sich erneut mit dem Studiengang und trifft eine Akkreditierungsentscheidung, die (theoretisch) auch zum selben, im ersten Verfahren getroffenen Ergebnis führen kann.