Alle Bachelor- und Master-Studiengänge der Universität Leipzig werden seit 2015 in regelmäßigem Abstand von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert. Die Begutachtung findet auf der Grundlage einer Selbstdokumentation und einer Digitalen Begehung der betreffenden Studiengänge statt und mündet schließlich in einem Gutachten. Das Gutachten ist eine der Voraussetzungen für die Interne Akkreditierung, welche unsere Universität als systemakkreditierte Hochschule selbst durchführt.
Prinzipien der externen Begutachtung
Im Zentrum der Externen Begutachtung stehen der Studiengang und seine Entwicklungspotentiale. Gemeinsam mit den Gutachterinnen und Gutachtern diskutiert das Fach auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme des Status quo etwaige Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Studienganges. Dabei ist der datengestützte Blick zurück ebenso essentiell wie die Erfahrungen und Expertisen der Kommissionsmitglieder. Die Autorschaft über den Umgang mit den Rückmeldungen der Gutachterinnen und Gutachter und damit über die Weiterentwicklung des Studiengangs verbleibt dabei selbstverständlich bei der Fakultät.
Zusammensetzung der Kommission
Jede Kommission umfasst dabei mindestens vier Mitglieder: Zwei Fachpeers, wovon eine Person den Vorsitz der Kommission übernimmt, eine Person aus der Berufspraxis und natürlich eine Studentin bzw. ein Student einer anderen Hochschule. Die Zahl der Gutachter:innen kann variieren und wird bei größeren Bündeln, also bei der gemeinsamen Begutachtung mehrerer Studiengänge, entsprechend angepasst.
Die konkrete Zusammensetzung der Kommission beruht auf einem Vorschlag des Studiengangbündels, das sich der Begutachtung stellt. Entsprechend der üblichen Standards wie Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Eignung unterbreitet das Fach konkrete Vorschläge für Gutachterinnen und Gutachter. Die Vorschläge werden geprüft und so sie den Standards entsprechen, bestellt die Universitätsleitung die Gutachterinnen und Gutachter. Dieser kollegiale Ansatz und der vertrauensvolle Umgang miteinander haben zu der hohen Akzeptanz des Verfahrens und der Relevanz seiner Ergebnisse maßgeblich beigetragen.
Begutachtungspraxis
Auftakt zur Externen Begutachtung
Der Zeitpunkt einer Externen Begutachtung eines Studiengangs ist in der Rahmenplanung zur Evaluation der anbietenden Fakultät festgelegt. Etwa ein Jahr vor der Begehung signalisiert der betreffende Studiengang bei der Hochschulleitung durch einen formlosen Antrag, dass die Begehung im kommenden Jahr stattfinden soll und etwaige konsolidierende Vorbereitungen innerhalb eines Jahres zu bewältigen sind. Nach positiver Rückmeldung durch das für Lehre & Studium zuständige Rektoratsmitglied wird in einem Auftaktgespräch zwischen der Stabstelle Qualitätsentwicklung und dem Studiengang das Begutachtungsverfahren geplant und im Detail besprochen.
Selbstdokumentation und Digitale Begehung
Die Selbstdokumentation der zu begutachtenden Studiengänge besteht aus dem Konzeptpapier, das dem Studiengang zu Grunde liegt, und dem Studiengangsbericht. Dieser reflektiert die wesentlichen Entwicklungen im Studiengang vor dem Hintergrund des Konzepts und ist regulärer Bestandteil im Lehrberichtsverfahren. Außerdem enthält die Selbstdokumentation die Studiendokumente und Informationsmaterial des Studienganges sowie Qualitätsziele und Leitbild der Fakultät.
Die Digitale Begehung findet in der Regel im Sommersemester statt, wobei die Gutachterinnen und Gutachter mit Vertreterinnen und Vertretern des Studienganges, mit Studierenden und mit der Universitätsleitung Gespräche per Videokonferenz führen.
Gutachten und Follow Up
Als Ergebnis verfasst die Kommission ein Gutachten. Dieses umfasst die üblichen Themen, welche im Vorfeld im Gutachterinnenauftrag vertraglich fixiert werden. Adressat des Gutachtens ist der Studiengang, der entscheidet, wie mit den Empfehlungen und Kritikpunkten der Kommission umzugehen ist.
Die Besonderheit an dem Begutachtungsverfahren unserer Universität ist, dass die Gutachterinnen und Gutachter im Wintersemester erneut per Videokonferenz mit den Studiengängen ins Gespräch kommen und die Entwicklungen und Maßnahmen, die auf das Gutachten zurückzuführen sind, gemeinsam mit den Studierenden und Vertreterinnen und Vertretern des Studiengangs besprechen. Der Schwerpunkt dieses Termins besteht dabei je nach Bedarf des Studiengangs entweder in der Auswertung und Diskussion des Gutachtens und der getroffenen Ableitungen oder aber insbesondere in der Studiengangsentwicklung. Die bisherigen Erfahrungen untermauern, wie wertvoll ein zweiter Termin für alle Beteiligten ist.