Das Lehramtsstudium im Fach Sport soll Sie dazu befähigen, Sportunterricht nach aktuellen sportwissenschaftlichen und -didaktischen Kenntnissen zu planen, durchzuführen und zu analysieren. Das Studium beinhaltet bewegungs- und trainingswissenschaftliche, biologische sowie geisteswissenschaftliche Grundlagen und widmet sich den vielfältigen Bewegungsfeldern im Sportunterricht an Schulen sowie dem Spielen in verschiedenen Kontexten.
Auf einen Blick
-
Studienrichtung
Sportwissenschaft, Lehramt und Erziehungswissenschaften -
Studientyp
grundständig -
Abschluss
Staatsexamen -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit, Teilzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
örtlich zulassungsbeschränkt, Eignungsfeststellungsprüfung -
Regelstudienzeit
8 Semester
-
NC
2,0
Bitte beachten Sie: Das Lehramt an Grundschulen hatte zum letzten Zeitpunkt der Immatrikulation einen schulartspezifischen NC, der ebenfalls erreicht werden musste: 2,3.
Video "Das sagen die Studierenden"
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.
Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.
Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
- keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich
Für diesen Studiengang ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Instituts.
Inhalte
Das Studium des Lehramtsfaches Sport beinhaltet die sportwissenschaftlichen und -didaktischen Grundlagen in den Bereichen:
- Bewegungs- und Trainingswissenschaft
- Sportmotorik und -biomechanik
- Biologie
- Sportpädagogik und -psychologie
- Sportphilosophie, -soziologie und -geschichte
Neben der sporttheoretischen Lehre sind auch sportpraktische Seminare und Übungen ein wichtiger Teil des Studiums. Hierbei werden Sie in verschiedenen Sport- und Bewegungsarten ausgebildet, die im Kontext des Schulunterrichts Anwendung finden, u. a. Leichtathletik, Turnen sowie verschiedene Ball- und Wassersportarten.
Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach, zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramtsstudiengang, gewählt werden.
Im Lehramt an Grundschulen mit Abschluss Staatsexamen studieren Sie insgesamt 240 Leistungspunkte (LP) mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern.
Das Studium ist wie folgt aufgebaut:
- 65 Leistungspunkte (LP) für das Fach Sport (einschließlich seiner Fachdidaktik)
- 75 LP für die Grundschuldidaktik
- 40 LP für den Bereich der Bildungswissenschaften
- 10 LP für die Ergänzungsstudien (inkl. des Moduls „Körper-Stimme-Kommunikation“)
- 25 LP für die Schulpraktischen Studien
Weitere 25 LP sind für die Erste Staatsprüfung vorgesehen, wobei 15 LP für die wissenschaftliche Arbeit und 10 LP für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zu erbringen sind.
Informationen zu den zum Kernfach gehörenden Grundschuldidaktik-Fächern finden Sie im Eintrag zum Lehramt an Grundschulen.
Mögliche Fächerkombinationen und weitere Informationen zum Lehramt finden Sie online unter: www.uni-leipzig.de/lehramt.
Das Studium bereitet Sie auf die berufliche Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer vor. Ihr Studienabschluss an der Universität Leipzig (Erste Staatsprüfung) berechtigt Sie zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes. Nachdem Sie diesen mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen haben, können Sie in der gewählten Schulform und den gewählten Fächern im gesamten Bundesgebiet als Lehrerin oder Lehrer tätig sein. Außerschulische Betätigungsfelder sind beispielsweise Sportvereine, Fitnessstudios und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem sind durch ein Aufbaustudium oder Promotionsvorhaben weitere (sport-)wissenschaftliche Werdegänge möglich.
Im Laufe des Studiums sind außerdem fünf Praktika (Schulpraktische Studien) zu absolvieren. Für die Organisation ist unter anderem das Büro für Schulpraktische Studien verantwortlich.
Ein Auslandsaufenthalt ist möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-leipzig.de/lehramt.
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.
Die oben genannte Bewerbungsfrist gilt auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, und 7. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS und 8. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist (zulassungsfrei): 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Für das 1. Fachsemester dieses Lehramtsfaches ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Institutes über das Anmeldeverfahren zur Eignungsfeststellungsprüfung und die dafür geltenden gesonderten Fristen! Die Bewerbung für den Studiengang muss unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgen.