Dieses Fach ist im Lehramt Sonderpädagogik nur als Lehramtserweiterungsfach studierbar.

Im Studium des Faches Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung lernen Sie die grundlegenden Inhalte, Theorien und Ansätze der Politikwissenschaft kennen und setzen sich vertiefend mit politikwissenschaftlichen Fragestellungen auseinander. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verbindung mit für das Schulfach wichtigen Nachbardisziplinen (Recht, Soziologie). Zusätzlich erlernen und reflektieren Sie die Vermittlung dieser Inhalte im Schulunterricht.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Vollzeit, Teilzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    10 Semester, abhängig vom indiv. Studienverlauf

  • Leistungspunkte

    85

  • NC

    2,6

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

  • Einschreibung in den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik (mindestens ins 3. Fachsemester) oder erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiengangs für Sonderpädagogik (Staatsexamen, schulformspezifischer Master)

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

  • Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Inhalte

Das Studium im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, sodass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Teildisziplinen des Faches deutlich wird.

Die Studierenden sollen eine systematische Orientierung und Kriterien für ein verantwortliches Handeln erwerben, die für die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf erforderlich sind. Das Studium beinhaltet neben Fachdidaktikmodulen vor allem fachwissenschaftliche Module, aus dem Bereich der Politikwissenschaft sowie je Module aus der Soziologie, der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft.

Dieses Fach kann als Lehramtserweiterungsfach, zusätzlich zu den bereits studierten Fächern bzw. Förderschwerpunkten im gleichen Lehramtsstudiengang, gewählt werden. 

Das Studium des Lehramtserweiterungsfaches "Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung" im Lehramt Sonderpädagogik umfasst 85 Leistungspunkte und setzt sich aus Modulen des Faches und der Fachdidaktik sowie der mündlichen Prüfung im Rahmen der Erweiterungsprüfung zusammen.

Der fachtheoretische Anteil wird im Umfang von 60 LP studiert. Weiterhin müssen Fachdidaktikmodule im Umfang von 15 LP gewählt werden. Die Schulpraktischen Studien sind mit 5 LP im Rahmen eines Blockpraktikums oder eines semesterbegleitenden Praktikums durchzuführen.

 

Das Lehramtserweiterungsfach „Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung“ (Sonderpädagogik) wendet sich ausschließlich an Studierende des Lehramts Sonderpädagogik und bietet ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren sonstigen Fächern bzw. Förderschwerpunkten die Lehrbefugnis im Fach „Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung“ in der Oberschule zu erwerben.

Bewerbung

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS (NCU), 4. FS (zulassungsfrei), 6. FS (zulassungsfrei), 8. FS (zulassungsfrei) und 10. FS (zulassungsfrei) 
Bewerbungsfrist (NCU): 02.05. – 15.07. für Wintersemester; 01.12. – 15.01. für Sommersemester
Bewerbungsfrist (zulassungsfrei): 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Blick von oben auf einen Hörsaal mit vielen Studierenden während einer Vorlesung, Foto: Christian Hüller
Blick auf die Sitzreihen in einem vollen Hörsaal und zwei Studentinnen reden miteinander, Foto: Christian Hüller
Drei Studierende sitzen zusammen an einem Tisch auf dem Arbeitsblätter und mathematische Modelle stehen, Foto: Christian Hüller