Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-336

Wissenschaftliches Umfeld

Die Professur ist am Institut für Bildungswissenschaften der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät angesiedelt.

Aufgaben

Die:Der Stelleninhaber:in soll in der Lehre und in der Forschung die Bereiche Schulentwicklung und Professionalisierung von Lehrer:innen, unter Berücksichtigung der Anforderungen im Kontext inklusiver Bildung, vertreten. In der Forschung soll die Professur mit theoretischen und empirischen Arbeiten zur Weiterentwicklung und fachbezogenen Profilierung des zentralen schulbezogenen Forschungsbereichs beitragen. Erwartet wird zudem, dass sich die:der Stelleninhaber:in substantiell in die Umsetzung des Zukunftskonzepts der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in mindestens zwei der Bereiche Forschung, wissenschaftliche Nachwuchsförderung oder Transfer einbringt.

Zu den Aufgaben der Professur gehört Lehre in den bildungswissenschaftlichen Anteilen der lehrerbildenden Studiengänge, die Verantwortung für das Modul „Schule als Lern- und Lebensraum“ sowie Abnahme von Prüfungen in allen lehrerbildenden Studiengängen.

Anforderungen

Es wird erwartet, dass Wandlungsprozesse in der Schule, der Lehrer:innenbildung und im Lehrer:innenberuf auf der Grundlage schulpädagogischer Theorien erforscht werden. Die:Der Bewerber:in muss in den Schwerpunkten „Schulische Qualitätsentwicklung“ und „Professionalisierung“ national und international ausgewiesen sein (Kooperationen, Publikationen, Drittmittel). Forschungsleistungen sind dabei in mindestens zwei der folgenden Bereiche nachzuweisen: 

  • Organisations- und Personalentwicklung im schulischen Kontext (z. B. schulische Entwicklungsnetzwerke, fallorientierte Schulentwicklungsforschung; Lehrer:innengesundheit)

  • Empirische Forschung zu und/oder Reflexion von Erziehungsverhältnissen in der schulischen Qualitätsentwicklung und Professionalisierung (z. B. unter Berücksichtigung prekärer Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen)

  • Schulische Qualitätsentwicklung und Professionalisierung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse (z. B. Entwicklung von Ganztag, Digitalisierung, Partizipation, inklusive Bildung, …) 

  • Professionalisierung mit dem Schwerpunkt der ersten, zweiten und/oder dritten Phase der Lehrer:innenbildung (z. B. kasuistische Professionalisierung im Lehrer:innenberuf; professionelle Kompetenz von Lehrkräften; Habitusformation)

  • Professionalisierung und Schulentwicklung in Bezug auf multi- und interprofessionelle Zusammenarbeit (z. B. in multiprofessionellen Teams; Forscher:innen-Praktiker:innen-Dialoge)

Dabei soll in mindestens einem der nachgewiesenen Bereiche ein klarer Bezug zu Schulentwicklung im Kontext inklusiver Bildung und/oder Professionalisierung im Kontext inklusiver Bildung gegeben sein.

Der:die Stelleninhaber:in sollte das Potential zu herausragender Lehre in den unter „Aufgaben“ genannten Bereichen erkennen lassen. Universitäre Lehrerfahrung und hochschuldidaktische Eignung werden vorausgesetzt. 

Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen, den Nachweis einer einschlägigen erziehungswissenschaftlichen Promotion und einer mindestens dreijährigen Unterrichtspraxis an einer Schule erbringen. 

Unser Angebot

Rechte und Pflichten der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Sächsischen Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen. Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis 19.07.2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig. 

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

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