Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft gesetzt. Die Universität Leipzig hat daher neue Regelungen für den Universitätsbetrieb beschlossen.
Letzte Aktualisierung: 08. Februar 2023
Ist Homeoffice möglich?
Homeoffice muss als Mobile Arbeit auf der Grundlage der Regelungen in der Dienstvereinbarung Mobile Arbeit individuell vereinbart werden.
Die bewährte Praxis von Absprachen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden des wissenschaftlichen Personals kann im Übrigen fortgeführt werden.
Für Beschäftigte der Medizinischen Fakultät gilt die Dienstvereinbarung mobile Arbeit der Medizinischen Fakultät und dem damit verbundenen Verfahren bei der Antragsstellung.
Wann müssen Sie eine FFP2/KN95 Maske, wann nur einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen?
In den Universitätsgebäuden wird das Tragen von einem medizinischen Mund-Nase-Schutz oder einer FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil empfohlen. Im Besonderen ist das Tragen einer Schutzmaske sinnvoll, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen unterschritten wird und keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen möglich sind. Dabei wird die Verwendung von höherwertigen Atemschutzmasken (KN95, FFP-Maske) ohne Ausatemventil empfohlen, da diese eine deutlich erhöhte Schutzwirkung aufweisen.
Eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske besteht weiterhin für die Hochschulambulanzen.
Was passiert im Infektions- oder Verdachtsfall?
Im Fall eines positiven Tests
- Der:die Vorgesetzte darf den:die Mitarbeiter:in bitten, eine:n Arzt:Ärztin seines:ihres Vertrauens aufzusuchen oder telefonisch zu kontaktieren.
- Der:die Mitarbeiter:in entscheidet im eigenen Ermessen, ob die Konsultation eines:er Arzt:Ärztin notwendig ist.
- Der:die Mitarbeiter:in meldet die Arbeitsunfähigkeit dem:der direkten Vorgesetzten.
- In einem zweiten Schritt informieren der:die erkrankte Mitarbeitende oder ein:e Mitarbeiter:in (z. B. das Sekretariat) das Dezernat 3 Personal über die Arbeitsunfähigkeit. Hierzu wird unter www.uni-leipzig.de/krankmeldung ein Webformular bereitgestellt.
- Anonymität und Persönlichkeitsrechte der betreffenden Person im Team sind zu wahren (keine Angaben zur betreffenden Person an Dritte).
- Vorgesetzte können gemeinsam mit dem:der betroffenen Mitarbeiter:in präventive Maßnahmen nach eigenem Ermessen treffen.
Im Fall eines Verdachts aufgrund eindeutiger Symptomatik?
- Beschäftigte mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, sind gebeten, zu Hause zu bleiben beziehungsweise die Gebäude, Räume und Liegenschaften der Universität Leipzig zu verlassen und einen Arzt zu konsultieren, um eine mögliche Ansteckung weiterer Personen zu verhindern. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:
- Fieber ab 38 Grad Celsius
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns
- Beschwerden des Magen-Darm-Trakts
- Dies gilt nicht, wenn die genannten Symptome durch anderswertige Ursachen, z.B. chronische Erkrankungen, Allergien verursacht werden.
- Jede oder jeder Einzelne ist aufgefordert verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.
- Vorgesetzte können gemeinsam mit dem:der betroffenen Mitarbeiter:in präventive Maßnahmen nach eigenem Ermessen treffen.
Im Fall eines direkten Kontaktes mit einer positiv getesteten Person?
- Vorgesetzte können gemeinsam mit dem:der betroffenen Mitarbeiter:in präventive Maßnahmen nach eigenem Ermessen treffen.