Auf dieser Seite fassen wir in Leichter Sprache zusammen,
welche Nachteils-Ausgleiche es gibt.
Und was man machen muss, um sie zu bekommen.
Diese Seite in Leichter Sprache ist für alle,
die Leichte Sprache brauchen oder lesen wollen.
Das können zum Beispiel Student:innen sein,
die gerade Deutsch lernen.
Es gibt diese Informationen auch in „schwerer“ Sprache.
Da finden Sie noch mehr Informationen, zum Beispiel
für Mitarbeiter:innen der Uni.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.
Er ist ein zusätzliches Angebot.
Rechtlich gilt nur der schwere Text.
Über die Sprache auf dieser Seite
Bei Leichter Sprache ist es sehr wichtig,
dass viele Menschen den Text gut lesen können.
Der ganze Text soll so verständlich wie möglich sein.
Frauen, Männer und weitere Geschlechter
Wir benutzen auf dieser Seite die Schreib-Weise mit einem Doppelpunkt, zum Beispiel: Student:innen.
Das bedeutet: Studentinnen, Studenten und andere Geschlechter.
Denn es gibt mehr Geschlechter als Mann oder Frau.
Es gibt Menschen, die dazwischen sind.
Für diese Menschen ist dieses Zeichen: :
Manchmal ist die Schreibung mit dem Doppelpunkt kompliziert.
Zum Beispiel bei den Worten Arzt und Ärztin.
Dann schreiben wir die männliche und weibliche Form hin.
Diese Seite ist für alle Menschen und alle Geschlechter,
die Leichte Sprache lesen wollen.
Kurz erklärt: Worum geht es auf dieser Seite?
Viele Student:innen haben eine Behinderung
oder chronische Krankheit.
Chronisch bedeutet: lange.
Wir sagen in diesem Heft:
Sie haben eine Beeinträchtigung.
Manche Studentinnen sind schwanger.
Sie bekommen ein Baby.
Oder sie haben ein kleines Baby, das gestillt wird.
All das kann Nachteile bringen.
Zum Beispiel:
- Man braucht vielleicht mehr Zeit fürs Studium.
- Man muss auf seine Gesundheit achten.
- Oder man muss sein Baby regelmäßig stillen.
Alle Menschen an der Uni sollen gleich gut studieren können.
Das gilt auch für:
- Student:innen mit Beeinträchtigung
- schwangere Studentinnen
- Student:innen mit Baby
Sie sollen keine Nachteile haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es Regeln und Vorschläge.
Man nennt sie auch: Nachteils-Ausgleich.
Auf dieser Seite erklären wir:
Was ist ein Nachteils-Ausgleich für schwangere Studentinnen
und Studentinnen mit Baby?
Wie kann man einen Nachteils-Ausgleich beantragen?
Welche Regeln gelten?
Haben Sie Fragen zum Nachteils-Ausgleich?
Dann können Sie Mitarbeiter:innen der Uni fragen.
Die Telefon-Nummer ist: 0341 - 97 300 90.
Die E-Mail-Adresse ist: chancengleichheit(at)uni-leipzig.de.
Nachteils-Ausgleich für Studentinnen, die schwanger sind oder ihr Baby stillen
Für schwangere Studentinnen gilt der Mutter-Schutz.
Er gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
In dieser Zeit brauchen Sie nicht studieren und
keine Prüfungen machen.
Es geht vor allem um die Gesundheit von Mutter und Kind.
Schwangere brauchen Zeit, um sich auszuruhen.
Melden Sie Ihre Schwangerschaft dem Studien-Büro.
Füllen Sie dazu das Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft aus.
Arbeits-Zeiten
Mutter-Schutz an der Uni bedeutet:
- keine Lehr-Veranstaltungen besuchen zwischen
20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens. - an Sonn- und Feier-Tagen.
Vielleicht gibt es in dieser Zeit aber sehr wichtige Veranstaltungen,
an denen Sie unbedingt teilnehmen wollen.
Weil es für Ihr Studium wichtig ist.
Dann können Sie das auf dem Formular
„Meldung Schwangerschaft“ angeben.
Dann dürfen Sie:
- Lehr-Veranstaltungen an Sonn- und Feier-Tagen besuchen.
Danach muss es eine Ruhe-Zeit von 11 Stunden geben.
- zwischen 20 und 22 Uhr Lehr-Veranstaltungen besuchen.
Im Mutter-Schutz dürfen Sie keine Lehr-Veranstaltungen
nach 22 Uhr besuchen.
- Die Schwangere und das Kind müssen sicher sein.
Die Schwangere darf zum Beispiel nicht allein
in einem Labor arbeiten.
Gefährliche Arbeiten
In manchen Studien-Fächern gibt es gefährliche Arbeiten.
Zum Beispiel durch:
- Bakterien, Viren und anderes im Labor,
- chemische Stoffe oder Strahlen,
- Hitze, Kälte, Lärm, schweres Heben.
Diese Arbeiten können der Schwangeren und dem Kind schaden.
Für alle Studien-Fächer und Inhalte muss es einen Plan geben.
Darin steht, welche Arbeiten für Schwangere gefährlich sein können.
Sie dürfen diese Arbeiten nicht machen.
Oder es muss Schutz-Maßnahmen geben.
Sie können wegen der Schwangerschaft oder Still-Zeit
einen Nachteils-Ausgleich beantragen.
Zum Beispiel wenn Sie:
- bestimmte Lehr-Veranstaltungen nicht besuchen dürfen,
- der Arzt Ihnen das Studieren verboten hat,
- sich das Studium sehr verlängert hat.
Zum Beispiel weil manche Prüfungen
nur einmal im Jahr stattfinden.
Nachteils-Ausgleich bedeutet:
Die Regeln für das Studium werden angepasst.
Es soll keine Nachteile durch eine Schwangerschaft mehr geben.
Es soll keine Nachteile mehr geben, weil Sie ein Baby stillen müssen.
Für jede Studentin wird geschaut:
Welche Nachteile gibt es?
Wie können die beseitigt werden?
Nur die Regeln für das Studium werden geändert,
nicht die Inhalte.
Sie bleiben gleich.
Beispiele
Zum Beispiel:
- Sie bekommen mehr Pausen, um eine Prüfung zu schreiben.
- Sie bekommen einen anderen Raum,
zum Beispiel um Ihr Baby zu stillen.
Der Nachteils-Ausgleich darf keine Vorteile bringen
gegenüber anderen Student:innen.
Er sorgt nur für gleiche Chancen.
Student:innen haben ein Recht auf Nachteils-Ausgleich.
Sie können auch ein Urlaubs-Semester nehmen.
Aber Sie können trotzdem einen Nachteils-Ausgleich beantragen.
Jeder Antrag muss einzeln entschieden werden.
Die Mitarbeiter:innen der Uni sollten versuchen,
die beste Lösung zu finden.
Besonderheit: Praktikum oder Studium im Ausland
Vielleicht machen Sie gerade ein Pflicht-Praktikum im Ausland.
Oder Sie müssen ein Semester an einer Uni im Ausland studieren.
Dann ist die Uni vor Ort für den Nachteils-Ausgleich verantwortlich.
Wenn es Ihr weiteres Studium betrifft,
kann auch die Uni Leipzig zuständig sein.
Beratung für Student:innen
Student:innen können sich in ihrem Studien-Büro beraten lassen.
Die Mitarbeiter:innen helfen Ihnen auch beim Antrag.
Beratung für Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen können sich von der Stelle für Umwelt-Schutz und Arbeits-Sicherheit beraten lassen.
Nachteils-Ausgleich beantragen
Für den Nachteils-Ausgleich müssen Sie einen Antrag stellen.
Zuständig ist der Prüfung-Ausschuss für Ihr Studien-Fach.
Wenn Sie mehrere Fächer studieren,
müssen Sie mehrere Anträge stellen.
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Geht es um eine Prüfung?
Dann sollten Sie den Antrag
mindestens 4 Wochen vor dem Termin abgeben.
Sie müssen für jede Prüfung einen Antrag abgeben.
Sie können den Antrag nur vor der Prüfung stellen,
nicht danach.
Die Uni hat Beispiel-Regeln für den
Nachteils-Ausgleich aufgeschrieben.
Sie stehen in der: Muster-Prüfungs- und Muster-Studien-Ordnung.
Vielleicht hat Ihr Studien-Fach diese Regeln schon übernommen.
Vielleicht auch nicht.
Jedes Studien-Fach hat ein Studien-Büro.
Fragen Sie dort nach, welche Regeln für Ihr Studien-Fach gelten.
Lassen Sie sich im Studien-Büro beraten.
Die Beratung ist vertraulich.
Die Mitarbeiter:innen unterstützen Sie beim Antrag.
Am besten benutzen Sie das Antrags-Formular.
Sie finden es auf der Internet-Seite der Uni Leipzig.
Der Bereich heißt: Studieren mit Beeinträchtigung.
Sie können den Antrag auch einfach aufschreiben.
Diese Sachen müssen im Antrag stehen:
- Name und Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Studien-Fach (Studien-Gang)
- Matrikel-Nummer
Das ist eine Nummer, die alle Student:innen
von der Uni bekommen.
Schreiben Sie im Antrag auf:
- Wie sollten die Regeln für die Prüfung geändert werden,
damit Sie keinen Nachteil haben? - Sie müssen keinen Nachweis
über die Schwangerschaft mitschicken.
Wenn Sie die Schwangerschaft schon
im Studien-Büro gemeldet haben.
Der Prüfungs-Ausschuss entscheidet über den Nachteils-Ausgleich.
In der Prüfungs-Ordnung vom Studien-Fach stehen die Regeln,
nach denen entschieden wird.
Der Ausschuss schreibt Ihnen, dass der Antrag angekommen ist.
Ob noch Unterlagen fehlen oder ob es Fehler im Antrag gibt.
Vielleicht spricht der Ausschuss mit Ihnen oder mit Ihren Prüfer:innen.
Die Entscheidung erfahren Sie spätestens eine Woche vor der Prüfung.
Oder eine Woche vor dem Tag, an dem der Nachteils-Ausgleich beginnen soll.
Die Entscheidung ist schriftlich.
In dem Brief steht, welchen Nachteils-Ausgleich Sie
bekommen oder nicht.
Und wie es weitergeht.
Die Entscheidung wird begründet.
Auch die Dozent:innen werden informiert, falls es notwendig ist.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erfahren Sie warum.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen.
Das heißt:
Sie schreiben dem Ausschuss, dass Sie mit der Entscheidung
nicht einverstanden sind.
Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Dann muss der Ausschuss seine Entscheidung überprüfen.
Wird der Antrag wieder abgelehnt, können Sie klagen.
Ein Gericht prüft dann die Entscheidung.
Das kann lange dauern.
Vielleicht wurde Ihr Antrag genehmigt.
Aber der Nachteils-Ausgleich wird nicht beachtet.
Sie bekommen zum Beispiel in der Prüfung nicht mehr Zeit.
Dann müssen Sie sofort Bescheid sagen.
Das nennt man auch: Rüge-Pflicht.
Die Uni muss die Umsetzung des Nachteils-Ausgleichs organisieren,
nicht die Student:innen.
Der Prüfungs-Ausschuss informiert alle
notwendigen Personen und Stellen.
Sie informiert über den Nachteils-Ausgleich
und gibt keine persönlichen Informationen weiter.
Die Prüfer:innen müssen sich an den Nachteils-Ausgleich halten.
Es geht um sehr persönliche Informationen.
Deshalb müssen sich alle Mitarbeiter:innen
der Uni an Daten-Schutz und Schweige-Pflicht halten.
Zum Beispiel dürfen die Prüfer:innen
nur über den Nachteils-Ausgleich informiert werden.
Sie dürfen nicht erfahren, warum Sie ihn bekommen haben.
Es dürfen nur Informationen aufgeschrieben werden,
die für den Antrag wichtig sind.
Vielleicht stehen auf den Kopien der Dokumente Infos,
die für den Antrag nicht wichtig sind.
Dann dürfen Sie diese mit einem Stift schwarz und unleserlich machen.
Nur die Entscheidung über den Nachteils-Ausgleich kommt in Ihre Prüfungs- oder Student:innen-Akte.
Ihr Nachteils-Ausgleich darf nicht in Ihrem Zeugnis, Abschluss
oder ähnlichen Dokumenten stehen.