Geschichte des Grundgesetzes
Das 75. Jubiläum des Grundgesetzes nimmt Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl zum Anlass, einen Überblick über die Geschichte des Grundgesetzes von seiner Entstehung bis zum Prozess der Wiedervereinigung zu geben.
Das Jahr 2024 markiert das 75. Jubiläum des Grundgesetzes. 1948/49 vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, trat es zunächst als Verfassung für einen westdeutschen Staat in Kraft. Den Auftrag dazu hatten die drei westlichen Besatzungsmächte erteilt und die verantwortlichen westdeutschen Politiker umgesetzt. Denn sie befürchteten, die Spaltung Deutschlands zwischen Ost und West durch eine westdeutsche Verfassung zu vertiefen. Obwohl als Provisorium konzipiert, bewährte sich das Grundgesetz über vier Jahrzehnte als Verfassung der Bundesrepublik. 1990 wurde sein Geltungsbereich auf das „Beitrittsgebiet“ – die Länder der DDR – erstreckt. Das Grundgesetz wurde so zur Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Geschichte des Grundgesetzes von seiner Entstehung bis zum Prozess der Wiedervereinigung. Sie nimmt dabei die jeweiligen politischen Kontexte in den Blick, ohne die weder das Zustandekommen der Verfassung noch ihre Geltung für Gesamtdeutschland zu erklären sind. Die verfassungshistorische Perspektive bildet die Grundlage für eine kritische Bilanz nach 75 bzw. 34 Jahren Grundgesetz.