Als sonderpädagogische Lehrkraft arbeiten Sie entweder an Förderschulen oder an Regelschulen mit inklusivem Konzept. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die einen oder auch mehrere Förderbedarfe haben, z. B. körperliche oder geistige Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen im Lernen, steht dabei im Mittelpunkt.

Auf einen Blick

  • Studienrichtung

    Lehramt und Erziehungswissenschaften
  • Studientyp

    grundständig
  • Abschluss

    Staatsexamen
  • Lehrsprache

    Deutsch
  • Studienform

    Teilzeit, Vollzeit
  • Studienbeginn

    Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkung

    örtlich zulassungsbeschränkt
  • Regelstudienzeit

    10 Semester

  • Leistungspunkte

    300

  • NC

    Bitte beachten Sie: Das Lehramt Sonderpädagogik hat für die einzelnen Förderschwerpunkte einen NC, der zusätzlich zu einem möglichen NC im gewählten Kernfach erreicht werden muss.

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Video "Das sagen die Studierenden"

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife

Studienbewerber/innen, die Lehramt Sonderpädagogik studieren wollen, müssen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen, dass sie ein Sozialpraktikum in einer beliebigen Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung im Umfang von vier Wochen absolviert haben.

Für das Kernfach Wirtschaft/Technik/Haushalt - Soziales im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik müssen die Studienbewerber/innen, ebenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation, zusätzlich ein einschlägiges Praktikum im Umfang von zwei Wochen durchlaufen haben. Das Praktikum kann in den Bereichen: Holz- und Metallverarbeitung, Bau, Technik/Elektronik, Landwirtschaft, Gastronomie und in weiteren WTH/S assoziierten Bereichen absolviert worden sein.

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

In einigen Fächern sind sprachliche Voraussetzungen vor oder innerhalb des Studiums zu erbringen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer gewählten Fächer, ob fremdsprachliche Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen: www.uni-leipzig.de/studienangebot.

Für die folgenden Fächer müssen vor der Aufnahme des Studiums Eignungsprüfungen abgelegt werden:

WICHTIG: Für die Eignungsprüfung erfolgt die Anmeldung meist vor der Bewerbung für das Studium. Die Anmeldung zur Eignungsprüfung und die Bewerbung zum Studium laufen unabhängig voneinander ab. Die Ausnahme bildet hierbei das Fach Musik. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Seiten der Hochschule für Musik und Theater - HMT.

In der Grundschuldidaktik Musik findet nach Beginn des Studiums ein Informations- bzw. Aufnahmegespräch statt.

In der Grundschuldidaktik Kunst muss nach Beginn des Studiums eine Mappe eingereicht werden, die durch eine Eignungsprüfungskommission bewertet wird.

Für die Grundschuldidaktik Sport ist keine Eignungsprüfung vorgesehen.

Inhalte

Ziel des Studiums ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sonderpädagogik, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Sonderpädagogik erforderlich sind.

Dazu sind folgende Kompetenzziele unabdingbar:

  • Erwerben eines Verständnisses von Sonderpädagogik, Integration und Inklusion
  • Kennen der Grundlagen von zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
  • Kennen von Fördermaßnahmen in diesen beiden Förderschwerpunkten
  • Umsetzen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen im Gemeinsamen Unterricht
  • Anwenden fachrichtungsspezifischer Möglichkeiten der Unterrichtsplanung und -gestaltung
  • Erwerben von Kenntnissen in Förderdiagnostik, Förderplanung und Beratung
  • Kennen und Anwenden von Forschungsansätzen und Innovationen
Die Grafik zeigt den Aufbau des Studiums Lehramt Sonderpädagogik.

Der Studiengang Lehramt Sonderpädagogik schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Das Studium umfasst 300 Leistungspunkte (LP) und hat eine Regelstudienzeit von zehn Semestern.

Im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik wählen Sie bei der Bewerbung zwei Förderschwerpunkte und ein Fach bzw. einen Fachbereich aus. Einer der Förderschwerpunkte muss Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung sein. Das Fach kann entweder ein Fach der Oberschule oder der Bereich der Grundschuldidaktiken sein.

Ausnahmen: Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann nicht mit den Fächern Chemie, Informatik und Physik kombiniert werden.

Weitere Bereiche des Studiums sind:

  • Bildungswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt Sonderpädagogik
  • Ergänzungsstudien

Im Laufe des Studiums sind außerdem fünf Praktika (Schulpraktische Studien) zu absolvieren. Für die Organisation ist unter anderem das Büro für Schulpraktische Studien verantwortlich.

Informationen zum Inhalt, Aufbau und den Besonderheiten der einzelnen Fächer finden Sie im Online-Studienangebot: www.uni-leipzig.de/studienangebot.

Mit einem sogenannten Lehramtserweiterungsfach erweitern Sie Ihr fachliches Wissen und erhöhen Ihre späteren Einsatzmöglichkeiten im Schuldienst. Ab dem dritten Fachsemester können Sie ein Lehramtserweiterungsfach parallel zu Ihrem bereits bestehenden Studiengang studieren. Auch nach einem bereits erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudium kann das Studium eines Lehramtserweiterungsfaches aufgenommen werden.

Welche Fächer als Lehramtserweiterungsfach studierbar sind, wie Sie sich für diese bewerben können und was Sie sonst dazu wissen sollten, erfahren Sie online unter: www.uni-leipzig.de/lehramt.

Hinweis: Das Fach Deutsch als Zweitsprache kann ausschließlich als Lehramtserweiterungsfach studiert werden.

Das mit dem Staatsexamen erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt Sonderpädagogik. Der Vorbereitungsdienst als 2. Phase der Lehrerbildung (Referendariat) variiert in der Dauer in den Bundesländern zwischen 12, 18 und 24 Monaten. In Sachsen ist derzeit ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Informationen zu den konkreten aktuellen Regelungen der Bundesländer sind über den Deutschen Bildungsserver und die jeweiligen Bildungsministerien zu finden.

Die schulischen Berufseinsatzmöglichkeiten erstrecken sich für Sonderpädagogen auf alle Schularten (Förderschulen in staatlicher oder freier Trägerschaft, inklusive Schulen oder als Beratung und Förderung für integrative Beschulungen). Dabei ist das konkrete Arbeitsfeld in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und befindet sich in Weiterentwicklung.

Daneben sind vor-, außer- und nachschulische Arbeitsfelder (Fördereinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, therapeutische Zentren u. Ä.) vorstellbar.

Bei besonderer Eignung können auch Berufsfelder in Lehre und Forschung angestrebt werden.
Im Ausland können sich ebenfalls zeitlich begrenzte oder dauerhafte berufliche Perspektiven in schulischen oder außerschulischen Arbeitsfeldern ergeben.

Damit Sie die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten frühzeitig im Schuldienst erproben können, durchlaufen Sie im Lehramtsstudium fünf Praxisphasen – die sogenannten Schulpraktischen Studien (SPS I bis V).

Die Praktika finden sowohl semesterbegleitend als auch in der vorlesungsfreien Zeit statt und bauen aufeinander auf.

  • SPS I: überwiegende Hospitation und Beobachtung innerhalb eines vierwöchigen Blockpraktikums
  • SPS II/III: semesterbegleitend mit ersten Unterrichtssequenzen, in denen Sie sich mit Ihrem Wissen und Ihren Fähigkeiten ausprobieren
  • SPS IV/V: jeweils vierwöchig als Blockpraktikum, in dem Sie umfangreiche Praxiserfahrung mit vielen selbst gehaltenen Unterrichtsstunden sammeln

Die Mitarbeitenden des Büros für Schulpraktische Studien am Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung sind für die Organisation der Praktikumsplätze zuständig und unterstützen Sie gern bei Fragen und der Planung Ihrer Praktika. Den Kontakt und weitere Informationen finden Sie unter: www.zls.uni-leipzig.de/studium-beratung/buero-fuer-schulpraktische-studien.

Wenn Sie sich für das Lehramtsstudium im Fach Englisch entscheiden, müssen Sie entweder vor Studienbeginn oder während des Studiums einen Auslandsaufenthalt in einem Land absolvieren, in welchem die gewählte Sprache gesprochen wird. Dieser Aufenthalt ist Voraussetzung für die Anmeldung der Ersten Staatsprüfung. Die Dauer variiert dabei je nach studierter Schulart und beträgt im Lehramt Sonderpädagogik drei Monate.

Auch wenn Sie keine Fremdsprache studieren, können Sie während Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Unterstützung bei der Organisation und allgemeinen Fragen zum Thema „Auslandsaufenthalt im Studium“ bietet die Stabsstelle Internationales: www.uni-leipzig.de/+auslandsaufenthalt. Außerdem finden Sie hilfreiche Tipps auf der folgenden Webseite: www.uni-leipzig.de/lehramt.

Bewerbung

Die Bewerbung im Lehramt Sonderpädagogik richtet sich nach den von Ihnen gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie Ihrem gewünschten Kernfach.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs.

Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt.

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Verbesserungen der Zulassungschancen.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „​​​​​​​International”.

Die Bewerbung im Lehramt Sonderpädagogik richtet sich nach den von Ihnen gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie Ihrem gewünschten Kernfach.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils alle zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils alle zulassungsfrei
Bewerbungsfrist (zulassungsfrei): 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: ggf. Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Blick von oben auf einen Hörsaal mit vielen Studierenden während einer Vorlesung, Foto: Christian Hüller
Blick auf die Sitzreihen in einem vollen Hörsaal und zwei Studentinnen reden miteinander, Foto: Christian Hüller
Im Vordergrund baut eine Person einen Würfel zusammen, Foto: Christian Hüller
Fokus auf eine Frau, die mit dem Rücken zur Kamera steht und zu Studierenden spricht, die vor ihr im Kreis stehen, Foto: Christian Hüller
Studierende üben ein Gespräch. Zwei Studierende sitzen einem Studenten gegenüber, während die anderen Kommilitonen sich Notizen dazu mache, Foto: Christian Hüller
Seminarraum: Eine Person steht auf einen Stuhl, der auf einen Tisch steht und hält einen orangenen Luftballon in die Höhe. Sie blickt freudig auf ihn. Rechts im Bild steht eine Gruppe Studierender, die zu ihr blicken und applaudieren, Foto: Christian Hüller
Luftbild Erziehungswissenschaftliche Fakultät, Foto: Christian Hüller