Stellenausschreibung vom

An der Medizinischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt genannte Professur zu besetzen:

Die Professur geht mit der Leitung der Abteilung II am Carl-Ludwig-Institut für Physiologie einher. Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches Physiologie in Forschung und Lehre sowie die Stärkung der Forschungsprofilbereiche der Universität und der Medizinischen Fakultät – hier „Erkrankungen von Gehirn und Seele“. Erwartet werden international herausragende hochrangige Forschungs- und Publikationsleistungen sowie ein Konzept zur Einbindung in Forschungsverbünde im Bereich der synaptischen Kommunikation und der Pathophysiologie des Zentralen Nervensystems. Weiter werden die wiederholte Einwerbung kompetitiver Drittmittel erwartet ebenso wie Leitungserfahrung und umfassende Lehrerfahrung im Unterricht für Studierende der Human- und Zahnmedizin.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt der Medizin, die Promotion und Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung in einem klinisch-neurowissenschaftlichen Fach. 

Rechte und Pflichten des:der Stelleninhaber:in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.

Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis 6 Wochen nach Veröffentlichung ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.