Stellenausschreibung vom Kennziffer: STMH-338

An der Veterinärmedizinischen Fakultät ist zum 1. April 2025 oben genannte Professur zu besetzen.

Wissenschaftliches Umfeld

Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den großen, forschungsstarken und medizinführenden Universitäten in Deutschland. Sie bietet ein dynamisches und international geprägtes Arbeitsumfeld sowie attraktive und vielfältige Arbeitsmöglichkeiten in Forschung, Lehre, Transfer, Infrastruktur und Verwaltung.

Aufgaben

Die Professur hat das Fachgebiet der Pharmakologie und Toxikologie sowie Pharmazie in der Veterinärmedizin in Lehre, Forschung und Weiterbildung eigenständig zu vertreten. Mit der Professur verbunden ist die Leitung des Instituts für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie. Außerdem wird das aktive Einbringen in die Vorhaben und die weitere konzeptionelle Entwicklung der Forschungsschwerpunkte der Veterinärmedizinischen Fakultät und der Universität Leipzig sowie eine enge Verbindung mit den Kliniken und Instituten der Fakultät erwartet.

Die erfolgreiche Bewerbung belegt umfangreiche, vorzugsweise veterinärmedizinische Lehr- und Prüfungserfahrungen in möglichst allen Bereichen des Fachgebietes. Ein Lehrkonzept sollte der Bewerbung beiliegen. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel. Erwartet wird ferner die Zusammenarbeit mit anderen inner- und außeruniversitären Einrichtungen, besonders im Rahmen drittmittelgeförderter interdisziplinärer Forschungsschwerpunkte (z. B. SFB1423).

Neben einem eigenen ausgewiesenen Forschungsprofil und sehr guter wissenschaftlicher Qualifikation wird von dem/der Stelleninhaber/in erwartet, dass er/sie aktiv an der Fortführung und Erweiterung des bestehenden Dienstleistungsangebotes des Institutes mitwirkt, insbesondere VETIDATA

Ein Forschungskonzept, welches die Bezüge der geplanten Arbeiten des Bewerbers/der Bewerberin auch zu den Forschungsschwerpunkten der Veterinärmedizinischen Fakultät und der Universität aufzeigt, soll mit der Bewerbung vorgelegt werden.

Anforderungen

Der/die Stelleninhaber/in soll im oben genannten Fachgebiet international ausgewiesen sein und über Erfahrungen im einschlägigen Arznei- und Betäubungsmittelrecht verfügen. Es werden umfangreiche Lehr- und Prüfungserfahrungen in allen Bereichen des Fachgebietes sowie Erfahrungen in der Einwerbung kompetitiver Drittmittel vorausgesetzt. Der/die Bewerber/in verfügt über eine tierärztliche Approbation sowie eine Anerkennung als Fachtierarzt/-ärztin für Pharmakologie und Toxikologie oder eine adäquate Diplomate-Qualifikation. Eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sind nachzuweisen.

Unser Angebot

Rechte und Pflichten des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen.

Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. 

Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis 13.09.2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte in englischer Sprache ein.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.