Gerade wurden 7.000 Erstsemester neu immatrikuliert. Für sie schreibt das Hygienekonzept der Universität – ebenso wie für die anderen Studierenden – eine Maskenpflicht in Seminarräumen und Hörsälen vor. Mitarbeitende dürfen dagegen auf eine Maske verzichten. Warum dieser Unterschied?
Für Beschäftigte war es aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich, eine generelle Maskenpflicht festzulegen. Jedoch ist diese auch für Beschäftigte im Hygiene- und Infektionsschutzkonzept dringend empfohlen. Da wir als Universität auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz für unsere Studierenden wahrnehmen, sind alle Hygienemaßnahmen mit den zuständigen Landesbehörden für Arbeitsschutz, den Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit abgestimmt. Zudem nehmen wir mit der Maskenpflicht für Studierende den ausdrücklichen Wunsch der Vertreter:innen des Stundent:innenRats im Krisenstab unserer Universität auf. Zu guter Letzt schaffen wir alle gemeinsam durch das Tragen einer Schutzmaske sichere Bedingungen im Lehrraum für Mitstudierende und Beschäftigte, die zu den vulnerablen Gruppen gehören und sich nicht selbst ausreichend schützen können.
Was können Angehörige der Universität noch tun, um sich vor Corona zu schützen?
Besonders jetzt mit Beginn der kälteren Jahreszeit und mit zunehmender Dynamik des Infektionsgeschehens ist es wieder wichtig, einen Mindestabstand zu anderen Personen zu halten und im Einzelhandel oder bei dem Zusammentreffen in größeren Personengruppen präventiv eine Schutzmaske zu tragen. Zudem empfehlen wir, gemeinsam mit dem Hausarzt den Impfstatus zu prüfen und ggf. aufzufrischen. Grundsätzlich sind die allgemein bekannten Hinweise zur Handhygiene und Niesetikette zu beachten.
Wie sehen Sie die Chancen, dass dieses Wintersemester ein Präsenzsemester bleibt?
Es gibt keine Anzeichen und Erfordernisse, die derzeit eine Einschränkung des Präsenzbetriebes erwarten lassen. Unsere Schutzmaßnahmen, im Besonderen das Tragen einer Schutzmaske in Lehrräumen, sind effektiv und wirkungsvoll.