Pressemitteilung 1999/026 vom

Seit März 1999 liegt der Medizinischen Kommission des Internationalen Olympischen Komitees ein Vorschlag von Prof. Dr. R. Klaus Müller, Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, zur Konkretisierung der bisher definitiv unvollständigen "Dopinglisten" zur IOC-Dopingdefinition vor.

Die von praktisch allen internationalen und nationalen Sportverbänden und -gremien übernommene IOC-Dopingdefinition nennt nicht alle verbotenen Stoffe einzeln, sondern verbietet Gruppen von Wirkstoffen und nennt dazu nur jeweils einige Beispiele gefolgt von dem Zusatz "und verwandte Substanzen". Das führte jedoch in der Praxis zu Unsicherheiten und wiederholten Kontroversen über die Zugehörigkeit bei Kontrollen nachgewiesener Mittel.

Prof. Müller hat in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft Köln und mit der Monitoring Group zur Antidopingkonvention des Europarates, deren Arbeitsgruppe Wissenschaft er leitet, aus insgesamt über 12.000 definierten Arzneimittelwirkstoffen diejenigen selektiert und den verbotenen Wirkstoffgruppen der IOC-Definition zugeordnet, die dem Zusatz "und verwandte Substanzen" entsprechen.

Für die gänzlich verbotenen Dopingstoffe (Stimulantien, Narkotika, Anabolika, Diuretika, Peptidhormone) sind das etwa 1.000 Wirkstoffe. Das ist jedoch keine Ausdehnung des Verbots, sondern nur eine Konkretisierung; genaugenommen waren diese Stoffe auch schon bisher als "verwandte Substanzen" vom Verbot erfaßt.