Pressemitteilung 2001/120 vom

Aufgrund eines eklatanten Falls von wissenschaftlichem Fehlverhalten wurde vom Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1997 eine international zusammengesetzte Kommission berufen, die die Aufgabe hatte, Ursachen von Unredlichkeit im Wissenschaftssystem nachzugehen.

Auch sollte sie präventive Gegenmaßnahmen diskutieren sowie existierende Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle überprüfen und Empfehlungen ihrer Sicherung geben. Als Ergebnis ergingen Empfehlungen an die Hochschulen und ausseruniversitären Forschungsinstitute, die auch die Formulierung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis als festen Bestandteil der Lehre, der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Forschung beinhalten.

Seit längerem wird an der Universität Leipzig am Entwurf einer entsprechenden Ordnung gearbeitet. Der jetzt vorliegende Text fand die Zustimmung des Rektoratskollegiums und soll in der Oktobersitzung vom Senat verabschiedet werden.

Um allen Universitätsmitarbeitern die Möglichkeit der Beteiligung an der Diskussion zu geben, ist der Entwurf der Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Intranet zugänglich. Änderungen und Korrekturvorschläge sind bis 14. September 2001 an den Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Herrn Professor Dr. Helmut Papp, erbeten.