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Am 22. August endet die Einreichungsfrist für die Vollanträge im Wettbewerb der gemeinsamen Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der universitären Spitzenforschung. Sachsen geht mit acht Vollanträgen in die zweite Runde. Dabei stellt die TU Dresden drei Neuanträge und drei Fortsetzungsanträge, die Universität Leipzig zwei Neuanträge. Eine Woche vorher traten heute (15. August) in Dresden die beiden Rektorinnen gemeinsam mit Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow vor die Presse.

Aus den bundesweit 41 Clusterneuanträgen und ggf. 57 Fortsetzungsanträgen können bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden. Für die Projektförderung der Exzellenzcluster stellen Bund und Länder bis zum Jahr 2025 jährlich insgesamt rund 385 Mio. Euro und ab dem Jahr 2026 jährlich insgesamt rund 539 Mio. Euro zur Verfügung. Das Wissenschaftsministerium begleitet den Bewerbungsprozess eng und unterstützt ihn auch finanziell.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte:
“Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder ist auf Ausdauer und beständige Weiterentwicklung auf allerhöchstem Niveau angelegt. Die Sächsische Staatsregierung ist hier verlässliche Partnerin an der Seite der Universitäten, nicht nur während der Wettbewerbsphase. Für alle erfolgreichen Exzellenzcluster sichert der Freistaat gemäß Bund-Länder-Vereinbarung auch in der späteren Umsetzung seine Unterstützung zu. Wir werden damit noch attraktiver für exzellente Forscherinnen und Forscher und erhöhen die Sichtbarkeit von Spitzenforschung und Spitzentechnologie ‘Made in Saxony’. Ich bin zuversichtlich und drücke fest die Daumen, dass die Exzellenzcluster-Anträge in der zweiten Runde des Exzellenzwettbewerbes für eine Förderung ausgewählt werden.”

Die Rektorin der TUD Professorin Ursula Staudinger ergänzte unter anderem:
„Mit der Abgabe von sechs Vollanträgen, vier davon unter unserer alleinigen Federführung und zwei gemeinsam mit unseren Partnern, unterstreichen wir unsere Leistungsstärke als Spitzenforschungseinrichtung und gehen zuversichtlich in diese entscheidende Phase der aktuellen Runde der Exzellenzstrategie.“

Die Rektorin der Universität Leipzig Professorin Eva Inés Obergfell fügte hinzu:
„Die Einreichung dieser Anträge markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Universität Leipzig. Sie sind das Ergebnis einer intensiven und disziplinübergreifenden Zusammenarbeit unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das herausragende Forschungsumfeld in Leipzig widerspiegelt. Dieser Erfolg wäre ohne die Unterstützung durch den Freistaat Sachsen nicht möglich gewesen. Getragen durch die finanzielle Förderung konnten wir an der Universität Leipzig die Spitzenforschung weiter ausbauen und in zwei Bereichen für die Exzellenzstrategie entwickeln.“
 

Die Neuanträge der Universität Leipzig:
• Leipzig Centrum für Metabolismus (LeiCeM) – Stoffwechselgesundheit verstehen und verbessern
Das Vorhaben widmet sich dem Verständnis und der Verbesserung von Krankheiten, die aus Stoffwechselstörungen entstehen und zu schwerwiegenden Gesundheits-problemen wie Diabetes mellitus, Fettleber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. LeiCeM fokussiert auf personalisierte Therapieansätze und individuelle Stoffwech-selvariationen statt auf allgemeine Risikofaktoren. Besonderes Augenmerk gilt der frühkindlichen Entwicklung sowie genetischen Einflüssen auf lebenslange Gesundheitsrisiken.
• Atmende Natur – Wechselwirkungen zwischen Biodiversität, Klima und menschlichem Verhalten
Im Exzellenzclustervorhaben »Breathing Nature« untersuchen Forschende aus den Lebens-, Wirtschafts- und Erdsystemwissenschaften die Wechselwirkungen zwischen Biodiversitätsverlust und Klimawandel, zwei der größten aktuellen Herausforderungen weltweit. Im Fokus steht menschliches Verhalten in diesen Umweltkrisen und die Frage nach gesellschaftlichen Lösungsansätzen.

 

Hintergrund zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder:
Im Jahr 2016 wurde die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur gemeinsamen Exzellenzstrategie getroffen, um die Spitzenforschung an deutschen Universitäten dauerhaft zu unterstützen. Das Ziel besteht darin, den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu stärken und sichtbarer zu machen. Die Förderung zielt darauf ab, wissenschaftliche Spitzenleistungen zu ermöglichen, die Profile der Universitäten zu schärfen und zu einer noch stärkeren Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem anzuregen. Die Exzellenzstrategie verknüpft somit die Förderung von Spitzenforschung mit langfristigen und strategischen Investitionen im Hochschulsystem.


Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:
1. Exzellenzcluster
2. Exzellenzuniversitäten
Die Auswahl der Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten erfolgt anhand wissenschaftsgeleiteter Auswahlverfahren. Die Verfahren werden von der Deutschen For-schungsgemeinschaft (DFG) bzw. dem Wissenschaftsrat im Auftrag von Bund und Ländern durchgeführt. Die Entscheidung, welche Cluster ab dem 1. Januar 2026 gefördert werden, trifft die Exzellenzkommission im Mai 2025. Sie besteht aus den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Expertengremiums und den für Wissenschaft zuständigen Ministern und Senatoren des Bundes und der Länder.


Im November 2025 können Universitäten, die mindestens zwei Exzellenzcluster einge-worben haben, einen Antrag für die Förderlinie Exzellenzuniversität stellen. Über die Vergabe dieser Förderung als Exzellenzuniversität wird im Jahr 2026 entschieden. Für bis zu fünfzehn Exzellenzuniversitäten oder Exzellenzverbünde stehen jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei werden die für die Förderung von bis zu vier neuen zusätzlichen Exzellenzuniversitäten weiteren Mittel zusätzlich bereitgestellt.