Aus Sicht der Gutachter:innen leistet das Institut eine „gesellschaftspolitisch hochgradig relevante und demokratiepolitisch unverzichtbare wissenschaftliche Forschungs- und Vermittlungsarbeit“. Mit seinem „sozialwissenschaftlich innovativen“ Ansatz regionaler Konfliktraumforschung dokumentiere das EFBI nicht nur die gesellschaftliche Verbreitung demokratiefeindlicher und autoritärer Strukturen und Dynamiken, sondern ergründe auch deren „(psycho-)sozialen Ursachen“. Dadurch sei das Institut „in den wenigen Jahren seiner Existenz“ selbst zu einem „bedeutsamen Akteur der Demokratieförderung“ geworden.
Demokratieministerin Katja Meier sagte: „Antidemokratische Bestrebungen sind nicht mehr nur in klar abgrenzbaren gesellschaftlichen Gruppen zu verorten. Die Ansätze und Studien des EFBI erlauben es, diese Phänomene trotzdem zu erfassen und komplexe Sachverhalte zu erklären. Solche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse unterstützen all jene, die sich für ihr Gemeinwesen in den Kommunalverwaltungen, in den Behörden und in der Politik engagieren.“
Auch Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Rektorin der Universität Leipzig, lobte die Arbeit am Institut: „Die positive Bewertung der Arbeit am EFBI haben sich alle Beteiligten redlich verdient und können stolz auf ihre Forschungs- und Transferleistung sein. Es erweist sich einmal mehr die Kompetenz der Universität Leipzig in der Demokratieforschung und der Beforschung antidemokratischer Bestrebungen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Freistaat sein Engagement fortsetzt, idealerweise dauerhaft.“
Zu der von Staatsministerin Katja Meier beauftragten Gutachter-Kommission gehörten Prof. Dr. Sabine Achour (Freie Universität Berlin), Prof. Dr. Rico Behrens (Katholische Universität Eichstätt), Prof. Dr. Ursula Birsl (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Stephan Lessenich (Institut für Sozialforschung Frankfurt a.M.), Prof. em. Dr. Peter Schmidt (Universität Gießen) und Prof. em. Dr. DDr. H.c. Ruth Wodak (Lancaster University). Als Grundlage für die Begutachtung reichte das Direktorium des Instituts im Herbst 2023 einen Selbstbericht ein und beantwortete schriftlich anschließend die Fragen der Kommission. Im Januar 2024 besuchte die Kommission das Institut im Rahmen einer Begehung und sprach mit Mitarbeitenden und Direktorium über die wissenschaftliche und administrative Arbeit der vergangenen vier Jahre.
Gutachten empfiehlt, EFBI in institutionelle Förderung zu überführen
Die Kommission rät in ihrem abschließenden Bericht „in Anbetracht des beeindruckenden Leistungsprofils des Instituts“ das EFBI zu verstetigen und die „Landesförderung an der Universität Leipzig von einer Einzelfallförderung in eine institutionelle Förderung zu überführen“.
Für die Weiterentwicklung der Arbeit empfehlen die Gutachter „eine nachhaltige Personalentwicklung und Planungssicherheit“. Neben der Akquise neuer Drittmittelprojekte und die Erweiterung des Kreises der Drittmittelgeber sprechen sie sich für den Ausbau und Vertiefung von wissenschaftlichen und außeruniversitären Kooperationen aus.
Um diese Ziele zu erreichen, empfiehlt das Gremium eine „unbefristete Kernbelegschaft sowohl im wissenschaftlichen als auch im administrativen Bereich“. Im Evaluationsbericht raten die Professoren und Professorinnen ebenfalls dazu, „der Nachwuchsförderung mehr Raum und Zeit zu geben“ und ein umfassendes Sicherheitskonzept für das Institut zu erarbeiten. Dies soll verhindern, dass „exzellente Forschende“ sowie »hervorragend ausgebildetes administratives Personal“ das EFBI verlassen.