Derzeit wird die Abgabe der Vollanträge im August 2024 vorbereitet. Im Wettbewerb der Antragsskizzen hatte Sachsen mit der TU Dresden und der Universität Leipzig sehr erfolgreich abgeschnitten. Insgesamt wurden fünf neue Exzellenzcluster-Skizzen aus Sachsen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und vom Wissenschaftsrat für die Endrunde ausgewählt. Zudem wird die TU Dresden für ihre drei bereits geförderten Exzellenzcluster Verlängerungsanträge stellen.
Bei allen Exzellenzcluster-Vorhaben werden die Universitäten vom Freistaat Sachsen beratend und finanziell unterstützt. Ab 2026 beginnt eine neue siebenjährige Förderperiode. Gemäß Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzstrategie wird der Eigenanteil des Landes für ein gefördertes Cluster 25 Prozent betragen. Hinzu können Landesmittel zum Beispiel für Geräteausstattung und weitere Investitionen, etwa im baulichen Bereich, kommen.
Im Zuge der aktuellen Vorbereitung zur Vollantragstellung und anschließenden Begutachtung werden die Hochschulen durch das Wissenschaftsministerium gefördert. Die Ergebnisse der Exzellenzstrategie tragen dazu bei, die Forschung an Universitäten auf international wettbewerbsfähigem Niveau zu stärken.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte: „Wir verfügen über Spitzenforschung an unseren Universitäten, die wir noch weiter stärken und international sichtbar machen wollen. Die Exzellenzcluster sind von herausragender Bedeutung für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Sachsen. Sie können auch im Hinblick auf Möglichkeiten des Transfers große Auswirkungen für unsere Zukunft haben. Die Investitionen, die der Freistaat in Form der Unterstützungsmitteln hier tätigt, zahlen sich aus. Das Wissenschaftsministerium und die gesamte Staatsregierung stehen hinter den Forschungsvorhaben der insgesamt acht Exzellenzcluster, die sich um die Förderung ab 2026 bewerben.“
Prof. Dr. Jens-Karl Eilers, Prorektor für Exzellenzentwicklung: Forschung und Transfer an der Universität Leipzig ergänzte: „Wir sind dem Freistaat Sachsen und unserem Wissenschaftsminister sehr dankbar für die starke finanzielle Unterstützung, die wir auf den letzten Metern im Antragsendspurt unserer Clustervorhaben erhalten. Im hart umkämpften Exzellenzwettbewerb wissen wir den Freistaat an unserer Seite und sehen darin einmal mehr einen Beweis für sein starkes Engagement für Innovation und exzellente Forschung zu den drängenden Themen unserer Zeit.“
Hintergrund zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder:
Im Jahr 2016 wurde eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen, um die Spitzenforschung an deutschen Universitäten dauerhaft zu unterstützen. Das Ziel besteht darin, den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu stärken und international sichtbarer zu machen. Die Förderung zielt darauf ab, wissenschaftliche Spitzenleistungen zu ermöglichen, die Profile der Universitäten zu schärfen und zu einer noch stärkeren Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem anzuregen. Die Exzellenzstrategie verknüpft somit die Förderung von Spitzenforschung mit langfristigen und strategischen Investitionen im Hochschulsystem.
Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien:
- Exzellenzcluster
- Exzellenzuniversitäten
Die Auswahl der Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten erfolgt anhand wissenschaftsgeleiteter Auswahlverfahren. Die Verfahren werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat im Auftrag von Bund und Ländern durchgeführt.
Die Entscheidung, welche Cluster ab dem 1. Januar 2026 gefördert werden, trifft die Exzellenzkommission im Mai 2025. Sie besteht aus den Wissenschaftler:innen des Expertengremiums und den für Wissenschaft zuständigen Minister:innen und Senator:innen des Bundes und der Länder.
Zur Stärkung des Wettbewerbs werden ab der zweiten Förderperiode Mittel in Höhe von 539 Millionen Euro jährlich für deutschlandweit bis zu 70 Exzellenzcluster bereitgestellt. Ab 2026 stehen somit in der Exzellenzstrategie insgesamt 687 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. 75 Prozent der Mittel werden vom Bund und 25 Prozent vom jeweiligen Bundesland des Exzellenzclusters bzw. der Exzellenzuniversität getragen.
Im November 2025 können Universitäten, die mindestens zwei Exzellenzcluster eingeworben haben, einen Antrag für die Förderlinie Exzellenzuniversität stellen. Über die Vergabe dieser Förderung als Exzellenzuniversität wird im Jahr 2026 entschieden. Für bis zu fünfzehn Exzellenzuniversitäten oder Exzellenzverbünde stehen jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei werden für die Förderung von bis zu vier neuen zusätzlichen Exzellenzuniversitäten weitere Mittel bereitgestellt.