In unseren FAQ informieren wir Sie über die aktuellen Bestimmungen und Regelungen, diese werden gemäß neuen Vorgaben und Verordnungen laufend angepasst.
Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023
Gilt die 3G-Regel für Lehrveranstaltungen?
Nein. Es gilt keine 3G-Regel.
Wann müssen Sie eine FFP2/KN95-Maske, wann nur einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen?
- In den Universitätsgebäuden wird das Tragen von einem medizinischen Mund-Nase-Schutz oder einer FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil weiterhin empfohlen. Dabei wird die Verwendung von höherwertigen Atemschutzmasken (KN95, FFP-Maske) ohne Ausatemventil empfohlen, da diese eine deutlich erhöhte Schutzwirkung aufweisen.
- Eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske besteht weiterhin für die Hochschulambulanzen.
Handlungsanleitung für Infektions- und Verdachtsfälle
Was passiert im Infektions- oder Verdachtsfall?
Im Fall eines positiven Tests
- Der:die Studierende entscheidet im eigenen Ermessen, ob die Konsultation eines:er Arzt:Ärztin notwendig ist.
- Wir bitten den:die Studierende:n, ab dem Datum des Bekanntwerdens die Universität für 5 Tage nicht zu betreten und die Infektionsentwicklung abzuwarten. Nach 5 Tagen und symptomfrei kann die Universität wieder bedenkenlos betreten werden.
- Studierende, die als studentische Hilfskräfte für die Universität tätig sind, melden die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls ihrem/ihrer direkten Vorgesetzten (analog der Meldung für Mitarbeitende).
Im Fall eines Verdachts aufgrund eindeutiger Symptomatik?
- Studierende mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, sind gebeten, zu Hause zu bleiben beziehungsweise die Gebäude, Räume und Liegenschaften der Universität Leipzig zu verlassen und einen Arzt zu konsultieren, um eine mögliche Ansteckung weiterer Personen zu verhindern. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:
- Fieber ab 38 Grad Celsius
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns
- Beschwerden des Magen-Darm-Trakts
- Oben stehende Regelung gilt nicht, wenn die genannten Symptome durch anderswertige Ursachen, zum Beispiel chronische Erkrankungen, Allergien verursacht werden.
- Jede:r Einzelne ist aufgefordert verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.
Was ist für Präsenzprüfungen nach Kontakt zu positiv getesteten Personen oder nach positivem Testergebnis zu beachten?
Rote CoronaWarnApp und enger Kontakt zu positiv getesteten Personen
- Eine rote CoronaWarnApp oder der Kontakt zu positiv getesteten Personen ist kein Rücktrittsgrund. An der Prüfung ist teilzunehmen.
Positiver Schnelltest
- Nach einem positiven Schnelltest entscheiden Studierende im eigenen Ermessen, ob die Konsultation eines:er Arztes:Ärztin notwendig ist.
- Für die Nichtteilnahme an der Prüfung ist dem Prüfungsamt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, andernfalls ist an der Prüfung teilzunehmen.
Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion
- Wenn Studierende selbst Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, entscheiden sie im eigenen Ermessen, ob die Konsultation eines:er Arztes:Ärztin notwendig ist.
- Für die Nichtteilnahme an der Prüfung ist dem Prüfungsamt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, andernfalls ist an der Prüfung teilzunehmen.
- Jede oder jeder Einzelne ist aufgefordert verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.