Abhängig vom gewählten Studiengang sind unterschiedliche Unterlagen für Ihre Bewerbung notwendig. Wir informieren Sie, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen und welche Sonderfälle zu beachten sind.
Das Studierendensekretariat bleibt vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 geschlossen. In dieser Zeit finden weder persönliche, noch telefonische Sprechzeiten statt, eingehende E-Mails werden zeitnah nach unserer Rückkehr im Januar beantwortet.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage sowie einen guten Rutsch in ein neues, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die Bewerbungen für ein Studium erfolgen an unserer Universität online über die Bewerbungsportale.
Im Verlauf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Unterlagen Sie bei einer Bewerbung über das AlmaWeb-Portal an der Universität Leipzig einreichen müssen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen bei UniAssist und Hochschulstart.de entnehmen Sie bitte direkt deren Webseiten.
Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben, müssen Sie keine Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen.
Sollten Sie Sonderanträge stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihre gestellten Anträge hochzuladen.
Als Sonderanträge und zugehörige Nachweise gelten:
- Anerkennung eines geleisteten Dienstes: Dienstzeitbescheinigung
- Anerkennung einer bevorzugten Zulassung: Zulassungsbescheid und Dienstzeitbescheinigung; bei DoSV-Studiengängen alternativ Rückstellungsbescheid und Dienstzeitbescheinigung
- Anerkennung eines Nachteilsausgleichs: beispielsweise schulpsychologisches Gutachten
- Anerkennung eines Zweitstudiums: Zeugnis des ersten, akademischen Abschlusses und Studienwunschbegründung
- Anerkennung einer beruflichen Qualifikation: Zeugnis der beruflichen Qualifikation oder Zugangsprüfungszeugnis
- Anerkennung eines Härtefalls: beispielsweise ärztliches Gutachten
Für das Lehramt können zusätzlich folgende Sonderanträge geltend gemacht werden:
- Anerkennung eines FSJ Pädagogik: Dienstzeitbescheinigung oder Äquivalenzbescheinigung mit aussagekräftiger Tätigkeitsbeschreibung und Stundennachweis
- Anerkennung vertiefter Sorbischkenntnisse: Abiturzeugnis
Sollten Sie im Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten, werden die für eine Immatrikulation notwendigen Unterlagen in einem separaten Schritt von Ihnen abgefordert.
Weitere Informationen zur Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie auf unserer Seite Zulassungsbeschränkungen.
Wenn Sie sich für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge höherer Fachsemester bewerben, müssen Sie keine Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen. Bitte laden Sie die geforderten Dokumente im Abschnitt „Upload der Unterlagen” während Ihrer Online-Bewerbung im AlmaWeb-Portal hoch.
Hochzuladende Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung
- Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- Leistungsnachweise entsprechend der Information zum höheren Fachsemester:
Sonderantrag: Härtefall
Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im darauffolgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Härtefallantrag hochzuladen.
Sollten Sie im Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten, werden die für eine Immatrikulation notwendigen Unterlagen in einem separaten Schritt von Ihnen abgefordert.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Bewerbung für ein höheres Fachsemester.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang im 1. oder höheren Fachsemester bewerben, müssen Sie im Anschluss an die Online-Bewerbung den „Antrag auf Einschreibung” und die darauf genannten Unterlagen per Post im Studierendensekretariat einreichen.
Erzeugen des Antrags
- Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erstellen Sie den „Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dazu den Anweisungen im AlmaWeb-Portal.
- Alternativ können Sie den „Antrag auf Einschreibung” auch erzeugen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte „Aktionen” auf den Link „Drucken” klicken. Anschließend wird der Antrag als PDF-Dokument geöffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abgespeichert.
- Drucken Sie den Antrag aus.
Einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Einschreibung mit Unterschrift
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
- gegebenenfalls Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder Hochschule (Kopie)
- gegebenenfalls Einstufungsformular
- gegebenenfalls Nachweis der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung
- gegebenenfalls Nachweis des Instituts oder der Fakultät, dass Sie die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für Ihren gewählten Masterstudiengang erfüllen
- gegebenenfalls Bestätigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen des Bachelors zur Aufnahme eines Masterstudiums
- gegebenenfalls phoniatrisches Gutachten
- gegebenenfalls Nachweis über ein erbrachtes Praktikum
- gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verwenden Sie keine Heft- und Büroklammern, Bewerbungsmappen oder Klarsichthüllen.
Erklärungen zu den Bewerbungsunterlagen
Welche Unterlagen müssen unter welchen Umständen eingereicht werden? Diese Fragen stellen sich viele Studieninteressierte. Wir haben einige wichtige Antworten zusammengestellt.
Wenn Sie bereits über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium verfügen, reichen Sie bitte eine Kopie des Abschlusszeugnisses ein oder, bis spätestens zur endgültigen Immatrikulation, nach.
Falls das Abschlusszeugnis bis Studienbeginn nicht vorgelegt werden kann, reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihrer Einrichtung ein, dass Sie alle Prüfungsleistungen Ihres Erststudiums erbracht haben.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Zweitstudium.
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang im 1. oder höheren Fachsemester bewerben, müssen Sie im Anschluss an die Online-Bewerbung den „Antrag auf Einschreibung” erstellen und ausdrucken:
- Schicken Sie die Bewerbung am Ende online ab und erzeugen Sie den „Antrag auf Einschreibung”. Folgen Sie dazu den Anweisungen im AlmaWeb-Portal.
- Alternativ können Sie den „Antrag auf Einschreibung” auch erstellen, indem Sie in Ihrer Bewerbungsübersicht in der Spalte „Aktionen” auf den Link „Drucken” klicken. Anschließend wird der Antrag als PDF-Dokument geöffnet und in Ihrem AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abgespeichert.
- Drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen fristgerecht im Studierendensekretariat ein.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Zulassung für den beantragten Studiengang erhalten haben, diese aufgrund eines Dienstes aber nicht annehmen konnten, können Sie die Zulassung spätestens zum zweiten Bewerbungssemester nach Ihrem Dienstende geltend machen (bevorzugte Zulassung). Bitte geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im darauffolgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.
Sofern Sie eine Zulassung für einen am DoSV teilnehmenden Studiengang erhalten haben und diese aufgrund eines Dienstes nicht antreten können, empfehlen wir Ihnen über das DoSV-Portal eine Rückstellung zu beantragen. Dadurch kann der eigentlich für Sie „reservierte“ Studienplatz noch während des laufenden Vergabeverfahrens an einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerberin vergeben werden.
Nach der Beantragung der Rückstellung erhalten Sie über das DoSV-Portal einen Rückstellungsbescheid. Bitte laden Sie sich diesen herunter und sichern Sie ihn lokal. Sofern Sie im nächsten Bewerbungsverfahren Ihre bevorzugte Zulassung geltend machen möchten, können Sie den Rückstellungsbescheid als Nachweis nutzen.
Wenn Sie sich in das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs einschreiben möchten, Ihr Bachelorzeugnis aber noch nicht vorliegt, ist eine Bestätigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen erforderlich.
In diesem Fall muss Ihr Prüfungsamt auf dem entsprechenden Formular bestätigen, dass Sie alle Prüfungsleistungen des Bachelors erbracht haben und nur noch die Benotung oder Zeugniserstellung aussteht. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Prüfungsamt keine in der Zukunft liegenden Prüfungen bestätigen darf. Vielmehr kann das frühestmögliche Ausstellungsdatum das Datum Ihrer letzten zu erbringenden Prüfungsleistung sein. Sollten Sie Ihr Bachelorzeugnis bereits erhalten haben, müssen Sie die Bestätigung über das Ablegen der Prüfungsleistungen nicht vorlegen.
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigen Sie ein Einstufungsformular. Damit können Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen für Ihr neues Studium anrechnen lassen.
Bitte wenden Sie sich mit dem Formular an den für Ihren neuen Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss und lassen Sie es dort ausfüllen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Seite Bewerbung für höhere Fachsemester.
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, kann eine besondere Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahrs „Pädagogik” (FSJ Pädagogik), eines gleichgestellten Dienstes oder Praktikums erfolgen, indem es zu einer Aufwertung der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturnote) um einen Wert von 0,5 kommt.
Gleichgestellt sind ein Dienst oder ein Vollzeitpraktikum dann, wenn sie
- in einer pädagogischen Einrichtung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene erfolgten,
- mindestens sechs Monate dauerten,
- einen Stundenumfang von mindestens 700 Stunden bildungspädagogischen Tätigkeiten aufweisen.
Bildungspädagogische Tätigkeiten umfassen beispielsweise:
- die Hospitation während des Unterrichts
- schulische oder trägergestützte Hausaufgabenbetreuung
- schulischer oder trägergestützter Nachhilfeunterricht
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder von Unterrichtsmaterialien
- die Durchführung von Workshops und Kursen mit Schulklassen
- die pädagogische Betreuung von Kindergartenkindern
Sofern Sie ein FSJ Pädagogik, einen gleichwertigen Dienst oder ein entsprechendes Praktikum geltend machen möchten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.
Sollten Sie Fragen zum FSJ Pädagogik oder zur Anerkennung von Nachweisen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat.
Die Dienstzeitbescheinigung für Ihr FSJ Pädagogik erhalten Sie nach Abschluss Ihres Dienstes, frühestens jedoch sechs Monate nach Dienstbeginn. Ein vor Dienstantritt ausgestelltes Schreiben (schriftliche Vereinbarung, Vertrag oder Ähnliches) kann nicht anerkannt werden!
Folgende Dienste können im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden:
- freiwilliger Wehrdienst oder Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- Zivildienst und Dienste im Ausland gemäß Paragraf 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG)
- freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Europäischer Freiwilligendienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder die Förderprogramme „Weltwärts” und „Kulturweit” von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen von mindestens sechsmonatiger Dauer und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden
- mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen oder adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Bitte laden Sie als Nachweis des geleisteten Dienstes eine Dienstzeitbescheinigung hoch. Diese erhalten Sie nach Abschluss Ihres Dienstes, frühestens jedoch sechs Monate nach Dienstbeginn. Ein vor Dienstantritt ausgestelltes Schreiben (schriftliche Vereinbarung, Vertrag oder Ähnliches) kann nicht anerkannt werden.
Sollte Ihr Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können Sie den Nachweis mit einer vorläufigen Dienstzeitbescheinigung erbringen.
Eine außergewöhnliche Härte (Härtefall) ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze hat, wird bei der Prüfung eines Härtefallantrags ein besonders strenger Maßstab angelegt.
Es muss eine besonders schwerwiegende persönliche Ausnahmesituation nachgewiesen werden, die sich nur auf gegenwärtige oder künftige Umstände beziehen kann. Eine solche Ausnahmesituation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlechterung, die es Ihnen bei einem verzögerten Studienbeginn (oder Studienortwechsel) nicht ermöglichen würde, das Studium erfolgreich abzuschließen.
Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, aussagekräftige Nachweise für Ihren gestellten Antrag sowie eine Begründung für Ihren Härtefall hochzuladen. Ihr Härtefall muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die geltend gemachten Umstände müssen in Ihrer Person liegen und nicht von Ihnen zu vertreten sein! Prüfen Sie bei einer geplanten Antragstellung bitte selbstkritisch Ihre Erfolgsaussichten.
Einem Härtefall kann nur stattgegeben werden, wenn bestimmte Härtefallrichtlinien gegeben sind. Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.
Ein Härtefall liegt unter anderem in folgenden Fällen nicht vor:
- Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent ist verheiratet.
- Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat ein Kind oder mehrere Kinder.
- Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat einen Teilstudienplatz.
- Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent möchte in Leipzig promovieren.
- Die Studieninteressentin oder der Studieninteressent hat kranke oder schwerbehinderte Eltern(teile).
Wenn Sie momentan an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder dies in der Vergangenheit waren, legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine Immatrikulations- beziehungsweise Studienbescheinigung bei. Aus dieser müssen der Studiengang, die Studienfächer und die Fachsemester erkenntlich sein.
Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen reichen Sie bitte in deutscher oder englischer Sprache ein.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Im „Antrag auf Einschreibung” beziehungsweise im „Zulassungsbescheid” werden Sie aufgefordert, Ihre Krankenkassendaten anzugeben. Bitte gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Loggen Sie sich in Ihren AlmaWeb-Account ein.
- Klicken Sie dort auf „Benutzerkonto“ und anschließend in der linken Spalte auf „Krankenkassendaten“.
- Wählen Sie Ihre Krankenkasse im hinterlegten Drop-Down-Menü aus und tragen Sie Ihre Versichertennummer ein. Diese finden Sie unter anderem auf Ihrer Chip-Karte.
- Speichern Sie Ihre Daten.
Bei privater Krankenversicherung:
Sie müssen keine Krankenkassendaten im AlmaWeb-Portal hinterlegen.
Sie erhalten im weiteren Bewerbungsverlauf mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beziehungsweise dem „Zulassungsbescheid“ nähere Informationen, welche weiteren Schritte noch notwendig sind.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze hat, sind die Kriterien zur Anerkennung eines solchen Antrags eng gefasst. Welche Kriterien genau zur Anerkennung eines Nachteilsausgleichs führen können, erfahren Sie auf der Website der Stiftung für Hochschulzulassung.
Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen möchten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Antrag hochzuladen.
Für einige Studiengänge ist der Nachweis eines phoniatrischen Gutachtens zwingende Immatrikulationsvoraussetzung. Ein solches kostenpflichtiges Gutachten wird vom Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Facharzt und Pädaudiologie) oder vom Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen” ausgestellt.
Bitte achten Sie bei der Ausstellung des Gutachtens auf folgende Aspekte:
- das Gutachten muss den Stempel des Arztes und seine Unterschrift tragen
- das Gutachten muss Aussagen zu darüber treffen, inwieweit Sie für einen stimmintensiven Beruf geeignet/tauglich sind.
Ohne diese Punkte können die Gutachten nicht anerkannt werden!
Sie benötigen das phoniatrische Gutachten erst, wenn Sie tatsächlich eine Zulassung für Ihren gewünschten Studiengang erhalten haben. Eine Vorlage bei der Bewerbung ist nicht notwendig.
Für einige Studiengänge ist der Nachweis eines absolvierten Praktikums zwingende Immatrikulationsvoraussetzung. Welche Studiengänge das genau betrifft, lesen Sie bitte auf der Seite Spezielle Zugangsvoraussetzungen nach.
Sofern Sie eine Zulassung für einen am DoSV teilnehmenden Studiengang erhalten haben und diese aufgrund eines Dienstes nicht antreten können, empfehlen wir Ihnen über das DoSV-Portal eine Rückstellung zu beantragen. Dadurch kann der eigentlich für Sie „reservierte“ Studienplatz noch während des laufenden Vergabeverfahrens an einen anderen Bewerber oder eine andere Bewerberin vergeben werden.
Nach der Beantragung der Rückstellung erhalten Sie über das DoSV-Portal einen Rückstellungsbescheid. Bitte laden Sie sich diesen herunter und sichern Sie ihn lokal. Sofern Sie im nächsten Bewerbungsverfahren Ihre bevorzugte Zulassung geltend machen möchten, können Sie den Rückstellungsbescheid als Nachweis nutzen.
Wenn Sie in Ihrer Online-Bewerbung einen oder mehrere Sonderanträge stellen möchten, geben Sie dies im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihre gestellten Anträge hochzuladen.
Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium bewerben, können Sorbischkenntnisse zu einem besonderen Bonus führen. Wenn Sie eine solche Anerkennung geltend machen möchten, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im nächsten Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, Ihr Abiturzeugnis als Nachweis hochzuladen.
Aus dem Abiturzeugnis müssen Sorbischkenntnisse im Umfang von B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn in Ihrem Abiturzeugnis des Obersorbischen Gymnasiums Bautzen der Grund- oder Leistungskurs im Fach Sorbisch ausgewiesen ist. Auch äquivalente Nachweise sind möglich.
Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt bereits über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule verfügen, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Zweitstudium”.