Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stellt die Universität Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen und der Studienorganisation zur Verfügung.

Aktuelles/Veranstaltungshinweise

  • In eigener Sache:
    • Jeden Donnerstag, 10:30 – 12:00 Uhr im Leibnizladen im Campusinnenhof
      Offen Sprechstunde mit dem Team der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankung. Fragen können Sie uns vorab per E-Mail schicken.
      Wichtiger Hinweis: Am 5.12.24 findet die offene Sprechstunde nicht statt.
  • Weitere Termine:
    • Austauschgruppe für Studierende mit Long-/Post-Covid und ME/CFS in Planung
      Die Gruppe soll eine Plattform bieten, sich untereinander zu verknüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Bei Interesse melden Sie sich an: per E-Mail an sozialberatung(at)studentenwerk-leipzig.de. Die Anmeldungen werden vertraulich behandelt.
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    • 28.11.2024, 16:15 – 17:45 Uhr, Informationsveranstaltung im Hörsaal 8
      Das Präventionsangebot "Psychisch fit studieren" bietet spannende Daten und Fakten rund ums Studium und seelisches Wohlergehen. Erfahren Sie mehr über Warnsignale psychischer Krisen, Bewältigungsstrategien und Unterstützung, Hilfe und Beratung an der Universität Leipzig.
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    • 12.12.2024, 13:30 – 14:30 Uhr, Digitale Informationsveranstaltung
      Vorstellung des myAbility Talent® Programms für Studierende mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen. Anmeldung bis 28.11.2024.
      Anmeldung und mehr erfahren
    • Bewerbung bis Januar 2025: Talent Programm für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
      Das myAbility Talent® GERMANY Programm vernetzt deutschlandweit mit namenhaften Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit, an Coachings und Workshops zur Selbstpräsentation teilzunehmen und Strategien für die Kommunikation von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu entwickeln.
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Newsletter!

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen veröffentlicht zwei Mal jährlich einen Newsletter. Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung NL" und wir nehmen Sie gern in den Verteiler auf!

FAQ – unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Aufgabe der:des Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist es, die betreffenden Studierenden dabei zu unterstützen, ihr Recht auf ein chancengleiches Studium wahrzunehmen. Dies betrifft gemäß Paragraph 56 Absatz 8 SächsHSG:

  • Beratung der Hochschule
  • Hinwirkung, dass den besonderen Bedürfnissen von Student:innen, Studienbewerber:innen sowie Doktorant:innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Rechnung getragen wird, insbesondere bei der Organisation der Studienbedingungen, der Studienberatung sowie in Fragen des Nachteilsausgleichs und der Barrierefreiheit.
  • Sie oder er unterbreitet Vorschläge und kann Stellung zu allen die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben berührenden Angelegenheiten nehmen.

Das Büro arbeitet dazu zu folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung des Hochschulaktionsplans Inklusion an der Universität Leipzig
  • Unterstützung bei der Einrichtung barrierefreier Studiengänge
  • Interessenvertretung von Studierenden mit Beeinträchtigungen
  • Durchführung und Organisation universitätsinterner Fortbildungen, etwa im Bereich Nachteilsausgleich
  • Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel bei universitären Aktionstagen)
  • Durchführung von Vernetzungstreffen für Akteur:innen zum Thema barrierefreies Studium an der Uni Leipzig
  • Beratung von universitären Einrichtungen, etwa zu Härtefallanträgen oder Nachteilsausgleichen
  • Hilfestellung von Studieninteressierten und Studierenden mit Beeinträchtigung bei Problemfällen im Studium und bei Prüfungen

Das Informationsportal für Studieninteressierte, Studierende und Mitarbeitende informiert zur Anerkennung von Härtefällen und der Gewährung des Nachteilsausgleichs an der Universität Leipzig aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung, Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit oder Familienaufgaben.

Unsere Universität erfasst elektronisch keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Studierenden. Daher ist nicht bekannt, wie viele Studierende an unserer Universität gesundheitlich beeinträchtigt sind. Ob Sie über die Härtefallquote Ihr Studium aufgenommen haben oder ob Sie Nachteilsausgleiche im Studium oder in Prüfungen in Anspruch nehmen, wird im System nicht vermerkt. Weder auf Ihrem Abschlusszeugnis noch auf Ihrem Transcript of records finden die in Anspruch genommenen Nachteilsausgleiche Erwähnung.

Beratungen sind streng vertraulich. Es besteht Schweigepflicht. Diese kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch eine Schweigepflichtentbindung gegenüber bestimmten Institutionen aufgehoben werden.

Individueller Studienplan

Bei vielen Studiengängen gibt es feste Vorgaben in Bezug auf den Studienverlauf. Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen benötigen mehr Spielraum für eine individuelle Gestaltung ihres Studiums.

Ein individueller Studienplan sollte mit dem zuständigen Prüfungsamt abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist, zu prüfen, dass sich Lehrinhalte sinnvoll ergänzen und in der geplanten Reihenfolge auch wirklich belegt werden können. Sollte es aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung zu erneuten Verzögerungen im Studium kommen, sollte dies schnellstmöglich besprochen werden. Der individuelle Studienplan kann dann angepasst werden. Ein weiterer Vorteil des individuellen Studienplans im Vergleich zum regulären Teilzeitstudium ist die Möglichkeit der weiterhin bestehenden BAföG-Förderung.

Teilzeitstudium

Es ist möglich, bestimmte Studiengänge aufgrund von Behinderung und chronischen Erkrankungen in Teilzeit zu absolvieren. Die Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium sind in der „Fakultätsübergreifenden Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig“ geregelt. Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen der Studienordnung Ihres Studiengangs. Darin muss die Option des Teilzeitstudiums explizit aufgeführt sein. Die Regelstudienzeit wird dadurch verlängert. Ein Wechsel von einer Form in die andere ist möglich, sollte aber mit dem Studentensekretariat abgesprochen werden. Ein Teilzeitstudium bietet sich zum Beispiel nach einer längeren Krankheitsphase an, um wieder in den Studienalltag zu finden. Der Vorteil gegenüber einem individuellen Sonderstudienplan ist die meist unkompliziertere Organisation des Studiums. Allerdings kann auf die individuelle Arbeitsfähigkeit der Person nicht so konkret eingegangen werden wie im Rahmen des Sonderstudienplans.

Programm t.e.a.m. ability

Das Programm bietet eine aktive Begleitung für ein erfolgreiches Studium und den anstehenden Übergang in den Beruf. Nutzen Sie Workshops, die sich an Ihrem Bedarf orientieren, bauen Sie wichtige Netzwerke auf und gestalten Sie gemeinsam mit anderen Studentinnen und Mentor:innen Ihren weiteren (Studien-)Weg. Ziel von t.e.a.m. ability ist es, die Teilnehmerinnen aktiv auf ihrem universitären Weg zu begleiten und die Übergangsphase in das Berufsleben, vom Wissenschafts- bis zum Wirtschaftsbetrieb, erfolgreich zu gestalten.

Aus wichtigen Gründen kann ein Studium auf Antrag offiziell unterbrochen werden. In Ihrem Antrag muss ein Beurlaubungsgrund genannt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Diese Semester gelten somit als Hochschulsemester, nicht als Fachsemester. Während des Urlaubssemesters soll die Universität den Studierenden ermöglichen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Universität ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Sprechen Sie daher im Voraus mit Ihrem Prüfungsamt mögliche Leistungen ab.

ACHTUNG: Sollten Sie während des Urlaubssemesters ALG II beziehen, dürfen Sie keine Leistungen erbringen und müssen Ihre Studienaktivitäten komplett einstellen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie während des Urlaubssemesters keinen Anspruch auf BAföG haben.

Sie benötigen für Prüfungen, die nicht von der Universität Leipzig organisiert werden, einen Nachteilsausgleich? Diesen müssen Sie bei der staatlichen Prüfungsbehörde beantragen. Hierzu zählen Prüfungen auf Landesebene der folgenden Studiengänge:

Lehramt | Rechtswissenschaft | Medizin | Zahnmedizin | Veterinärmedizin | Pharmazie

Diese Anträge müssen rechtzeitig bei der zuständigen, nichtuniversitären Prüfungsbehörde gestellt werden. Ihre Bearbeitung dauert meist länger als an der Universität. Eventuell benötigen Sie auch noch Zeit, um in Widerspruch gehen zu können.

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Ihre Ausbildung dauert circa zwei Jahre. Danach können diese Hunde ihre:n Besitzer:in rund um die Uhr begleiten. Assistenzhunde gelten gesetzlich als Hilfsmittel und dürfen deshalb grundsätzlich in allen öffentlichen Gebäuden mitgeführt werden. Seit dem 1. Juli 2021 ist dies rechtlich im Behindertengleichstellungsgesetz § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde verankert und näher geregelt. Der Zutritt mit Assistenzhund kann nur verwehrt werden, wenn dies eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde.

Eine umfangreiche Sammlung von Fragen zu den Regelungen im BGG zu Assistenzhunden finden sich auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Career Service

Der Career Service ist zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Themen Berufseinstieg und Berufsorientierung an unserer Universität geht. Das Angebot des Career Service beinhaltet verschiedene Veranstaltungen (Workshops, Exkursionen, Vorträge), individuelle Beratungsmöglichkeiten sowie Zugang zu einem Jobportal.

Die chancengleiche Teilhabe aller Studierenden an Prüfungen und am Studium
ist [...] ein zentraler Anspruch der Universität Leipzig.

aus der Handreichung: Nachteile ausgleichen

Individuelle Beratung

Viele Studien- und Prüfungsordnungen strukturieren den Studienverlauf eng vor. Aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kann es vorkommen, dass Sie zeitliche und formale Vorgaben nicht einhalten können. Um diese Benachteiligungen auszugleichen, haben Sie Anspruch auf individuelle Nachteilsausgleiche, die Ihnen ein chancengleiches Studium ermöglichen sollen. 

Zugang und Zulassung zum Studium

Die zentrale Studienberatung berät unter anderem zu allgemeinen Fragen zur Bewerbung, den Zugangsvoraussetzungen, Eignungsprüfungen und Zulassungsverfahren. Das Studierendensekretariat berät zu allen verwaltungsorganisatorischen Angelegenheiten für die Zulassung zum Studium, unter anderem zur Beantragung eines Härtefalls oder Nachteilsausgleichs und den erforderlichen Nachweisen.

Prüfungen und Studienbedingungen

Die Studienbüros der Fakultäten sind die ersten Anlaufpunkte für Studierende und Lehrende bei Fragen zur Studienorganisation. Sie beraten unter anderem zum Nachteilsausgleich und dessen Beantragung für das Studium oder Prüfungen.

Konflikte und Lösungen

Allgemeine und individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs bietet das jeweilige Studienbüro, das Studierendensekretariat oder die zentrale Studienberatung. Die:der Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen unterstützt Studierende bei der Gewährung des Nachteilsausgleichs ausschließlich in Konfliktfällen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Der Hintergrund des Bildes ist weiß. Auf dem Bild steht Nutze dein Recht und eine Faust kommt von unten in das Bild hineingestreckt. Statt dem „E“ in „Recht“ als Buchstabe wird es mit einem „E“ aus dem Deutschen Fingeralphabet ersetzt (Bild einer Hand statt dem Buchstaben selbst). Das "E" aus dem Deutschen Fingeralphabetsieht folgendermaßen aus: Die Handfläche der rechten Hand (für Rechtshänder_innen) zeigt nach vorne. Der Daumen ist zur Handfläche hin waagerecht abgeknickt. Die restlichen vier Finger sind nach vorne zur Handfläche geknickt und liegen auf dem Daumen auf.
Grafik: Jan Tschatschulla

Heterogen und oft unsichtbar
11 Prozent aller Studierenden haben eine studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigung. Das entspricht 3245 Studierenden an der Uni Leipzig. 62 Prozent dieser Studierenden sind durch eine psychische Erkrankung beeinträchtigt. 13 Prozent haben eine körperliche Erkrankung. Nur bei 1,9 Prozent der Studierenden ist die studienerschwerende Beeinträchtigung sofort ersichtlich. Quelle: Interne Sonderauswertung der best2-Studie

Rechtliche Grundlagen

Schon aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland leitet sich der Anspruch eines chancengleichen Studiums für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ab.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. [...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 GG)

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Artikel 20 GG)

Deutschland hat sich im Jahr 2009 zur Umsetzung der Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. In Artikel 24 dieser Konvention wird der Anspruch auf inklusive Bildung und das Recht auf lebenslanges Lernen für alle Menschen, also auch für Menschen mit Beeinträchtigung, genannt. Dies gilt auch für die Hochschulbildung. 

Das Hochschulrahmengesetz bildet die Grundlage des Hochschulrechts in Deutschland. Laut Paragraph 2 Absatz 4 haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. In Paragraph 16 Satz 4 ist auch geregelt, dass die Prüfungsordnungen die Belange von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen müssen.

Das Sächsisches Hochschulgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Hochschulen auf Landesebene. Gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 14 treffen Hochschulen die erforderlichen Maßnahmen zur Inklusion ihrer Mitglieder, Angehörigen sowie Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, damit diese die Angebote der Hochschule selbständig und barrierefrei in Anspruch nehmen können, und tragen dafür Sorge, dass Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.
Prüfungsordnungen müssen gemäß Paragraph 35 Absatz 4 Regelungen gegen die Benachteiligung von Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten treffen.

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