At a glance

  • Field of study

    Lehramt und Erziehungswissenschaften, Informatik und Mathematik
  • Degree type

    grundständig
  • Degree

    Staatsexamen
  • Language of instruction

    Deutsch
  • Full/part-time

    Vollzeit, Teilzeit
  • Course start

    Wintersemester
  • Admission restriction

    zulassungsfrei
  • Standard period of study

    10 Semester

  • NC

    Bitte beachten Sie: Das Lehramt Sonderpädagogik hat für die einzelnen Förderschwerpunkte einen NC, der ebenfalls erreicht werden muss.

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Video "Das sagen die Studierenden"

Requirements

general higher education entrance qualification, subject-specific higher education entrance qualification

Vor Studienbeginn muss ein vierwöchiges Sozialpraktikum in einer Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung nachgewiesen werden. 

The submission of a phoniatric certificate (phoniatrisches Gutachten) is a mandatory enrolment requirement.

A phoniatric certificate is subject to a fee and can only be issued by a medical specialist for speech, voice and child hearing disorders (phoniatrics and paediatric audiology) or by an ENT specialist who holds an additional qualification in voice and speech disorders. A report issued by a speech therapist (logopädisches Gutachten) is not sufficient.

For an overview of the responsible specialists in your home area or near the University, please refer to doctors’ directories, telephone directories and the internet. If applicable, you may also ask your health insurance provider.

 

keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich

Contents

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fach­praktischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Sonderpädagogik erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im Lehramtsstudiengang gewählt werden.

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für  das Lehramt Sonderpädagogik sind durch die Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Das Studium umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus zwei Förderschwerpunkten (100 LP), einem studierten Fach (65 LP) und der dazugehörigen Fachdidaktik (15 LP), dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP), Inklusions- und sonderpädagogischen Inhalten (20 LP), den Ergänzungsstudien mit 5 LP sowie dem Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ mit 5 LP, den Schulpraktischen Studien (25 LP), der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und der mündlichen und/oder schriftlichen Prüfung (10 LP) im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zusammen.

Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden (Präsenz- und Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -durchführung). Das Fach Informatik besteht aus Modulen, die einen Verbund zeitlich begrenzter und in sich geschlossener methodisch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen bezeichnen und mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden.

Bei der Wahl der Förderschwerpunkte beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen (s. Lehramt Sonderpädagogik). Das Fach Informatik ist mit allen sonderpädagogischen Schwerpunkten, mit Ausnahme des Schwerpunktes „geistige Entwicklung“, wählbar.

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Förderschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und -theoretische Ausbildung wird in einem einjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den informatischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit den Förderschwerpunkten auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes.

Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Application

Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer

Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.

Studierende sitzen an Arbeitsplätzen des PC-Pools im Foyer des Neuen Augusteums, Foto: Christian Hüller
Blick in einen Raum der Mathematikfakultät, in dem gerade eine Vorlesung abgehalten wird, Foto: Christian Hüller