At a glance
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Field of study
Lehramt und Erziehungswissenschaften, Informatik und Mathematik -
Degree type
grundständig -
Degree
Staatsexamen -
Language of instruction
Deutsch -
Full/part-time
Vollzeit, Teilzeit -
Course start
Wintersemester -
Admission restriction
örtlich zulassungsbeschränkt -
Standard period of study
10 Semester
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NC
Im letzten Auswahlverfahren erhielten alle Studienbewerberinnen und -bewerber einen Studienplatz.
Video "Das sagen die Studierenden"
Requirements
general higher education entrance qualification, subject-specific higher education entrance qualification
The submission of a phoniatric certificate (phoniatrisches Gutachten) is a mandatory enrolment requirement.
A phoniatric certificate is subject to a fee and can only be issued by a medical specialist for speech, voice and child hearing disorders (phoniatrics and paediatric audiology) or by an ENT specialist who holds an additional qualification in voice and speech disorders. A report issued by a speech therapist (logopädisches Gutachten) is not sufficient.
For an overview of the responsible specialists in your home area or near the University, please refer to doctors’ directories, telephone directories and the internet. If applicable, you may also ask your health insurance provider.
- keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich
Contents
Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fach-praktischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.
Dieses Fach kann auch als Lehramtserweiterungsfach zusätzlich zu den bereits studierten Fächern im Lehramtsstudiengang gewählt werden.
Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien werden durch die Studien- und Prüfungsordnungen geregelt. Die Studierenden immatrikulieren sich in den Staatsexamensstudiengang, entscheiden sich für zwei Fächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt.
Das Fach Mathematik ist eines von zwei Fächern des zehnsemestrigen Studienganges, der einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP, pro Semester 30) umfasst, davon 95 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP), den Ergänzungsstudien (15 LP), das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP), die Schulpraktischen Studien (25 LP) sowie die wissenschaftliche Arbeit und die mündlichen und schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (30 LP).
Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden (Präsenz- und Selbststudium, Prüfungsvorbereitung und -durchführung). Das Fach Mathematik besteht aus Modulen, die einen Verbund zeitlich begrenzter und in sich geschlossener methodisch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen bezeichnen und mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden.
Bei der Wahl des zweiten Kernfaches beachten Sie bitte die gültigen Fächerkombinationen (s. Lehramt an Gymnasien).
Die Studierenden des Höheren Lehramtes für Gymnasium werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer und Lehrerin an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und -theoretische Ausbildung wird in einem einjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Außer der Lehrtätigkeit ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes.
Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.
Application
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.07.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Lehramtsstudium”. Bitte beachten Sie dort auch die Hinweise zu den Verbesserungen der Zulassungschancen.
Bewerbungsfristen für das Lehramtserweiterungsfach:
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer
Diese Informationen gelten auch für das Lehramtserweiterungsfach.
Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen, unter denen ein Lehramtserweiterungsfach aufgenommen werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.