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Seit 1. Juni 2023 ist Alexander Biedermann neuer Direktor des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung (ZLS) der Universität Leipzig. Fast zeitgleich mit seinem Amtsantritt ist die Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes in Kraft getreten, durch die die Bedeutung des ZLS innerhalb der Universität gestärkt wird. Darüber und über die gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen die Lehramtsausbildung steht, spricht Alexander Biedermann im Interview mit dem Universitätsmagazin.

Sie sind seit Juni im Amt des Direktors des ZLS und waren seit 2012 Geschäftsführer. Können Sie bitte kurz Ihre Laufbahn skizzieren? Was hat sich über die Jahre verändert?

Ich bin eigentlich ein Eigengewächs der Universität Leipzig. Ich habe hier studiert und wollte auch immer in die Schule, als Lehrer unterrichten. Zu dieser Zeit sind wir auf das modularisierte Staatsexamen umgestiegen. 2012 hatte das ZLS ungefähr acht Beschäftigte, heute ca. 120. Es war ein anderer Job. Ich hatte das Angebot, zunächst in Elternzeit als Geschäftsführer zu arbeiten. Dann ergab sich die Möglichkeit, dauerhaft Geschäftsführer zu sein. Für das zweite Staatsexamen und Fachlehrertätigkeiten an zwei Schulen wurde ich von der Universität einige Zeit freigestellt. Im neuen Amt stelle ich nun fest: Die Aufgaben eines Geschäftsführers und eines Direktors unterscheiden sich schon erheblich. Vor allem bietet das Amt die Möglichkeit, in einer extrem kritischen Phase des Bildungswesens und der Lehrkräfteausbildung mehr Verantwortung zu übernehmen, um zu gestalten. Das einzige, was ich vermisse, ist die Arbeit mit Schüler:innen.

Und kaum sind Sie im Amt, kommt dem ZLS, und damit dem Direktor, durch die Novelle des Hochschulgesetzes (§99) mehr Bedeutung zu. Was sind die wesentlichen Änderungen?

Wir haben mit dem modularisierten Staatsexamen erheblich mehr Verantwortung übernommen und die Zahl der Lehramtsstudierenden an der Universität Leipzig hat sich verdreifacht, auf über 6.500. Das sind 20 Prozent unserer Matrikelliste und so viele, wie manche Hochschulen insgesamt Studierende haben. Alle absolvieren Pflichtmodule am ZLS und nehmen Angebote wahr. Aber das Gesetz stellt klar, dass das Kerngeschäft von Lehre und Forschung weiter an den lehrerbildenden Fakultäten stattfindet. Das ist gut so. Geregelt ist nun, dass die Zentren für Lehrerkräftebildung, in Leipzig ist das das ZLS, die Fäden aus den Fakultäten noch besser zusammenführen können und vor allen Dingen Leistungen bezüglich der Lehrer:innenausbildung übernehmen, die an einer zentralen Einrichtung wie dem ZLS besser aufgehoben sind als an einer Fakultät. Manche Leistungen halten im Zweifel die Wissenschaftler:innen auch von ihrer Arbeit ab. Die Organisation von Praktika oder Graduiertenkollegs, die Organisation der Ausbildung von Seiteneinsteiger:innen, die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften – das alles war vor der Gründung des ZLS im Jahre 2004 ausschließlich Aufgabe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden an den Fakultäten. Die haben jetzt in unseren Gremien weiter Anteil daran. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden die Fakultäten aber weiter von nichtwissenschaftlichen Aufgaben entlasten.

Den Gremien des ZLS, vor allem dem Zentrumsrat, ein Äquivalent zu den Fakultätsräten, und dem Vorstand des ZLS, kommen nun mehr Verantwortung zu. Das Gesetz fordert vom ZLS, die Lehrkräftebildung zu gestalten, zu steuern und Kohärenz sicherzustellen. Das ist schon ein sehr verantwortungsvoller gesetzlicher Auftrag und den werde ich natürlich nicht allein als Direktor wahrnehmen, sondern mit vielen Expert:innen aus den Fakultäten.