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Der Tagesordnungspunkt zwei der Personalversammlung Hochschulbereich am Dienstag (5. September) im Audimax hatte es in sich: Es ging um die Arbeitszeitregelungen. Flexibilität ja, Einschränkung der wissenschaftlichen Freiheit nein – ebenso wenig wie Selbstausbeutung oder veraltete Technik zur Erfassung der Arbeitszeit. Das Thema sorgte für reichlich Diskussionsstoff. Zuvor hatte der Vorsitzende des Personalrats Hochschulbereich, Thomas Biermann, den Tätigkeitsbericht des Gremiums präsentiert. Kurz bevor viele der Besucher:innen der knapp zweistündigen Versammlung in die Mensa oder woanders in der Stadt zum Essen gingen, gab es von Jürgen Kretzschmar, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft, noch einen Ausblick auf die im Herbst anstehenden Verhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder.

Nach dem sogenannten "Stechuhr-Urteil" des Bundesarbeitsgerichts, das Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein System zur lückenlosen Dokumentation der Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen einzurichten, soll nun das Arbeitszeitgesetz geändert werden. Auch an der Universität Leipzig sind zahlreiche Arbeitnehmer:innen von dieser Thematik betroffen: Für 680 Beschäftigte ist die Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeit-Dienstvereinbarung geregelt, für 1.000 nichtwissenschaftliche Beschäftigte gibt es eine feststehende Arbeitszeit ohne Erfassung. Hinzu kommen etwa 2.100 wissenschaftliche Beschäftigte plus 1.250 SHK und WHK, die ebenfalls keine Rahmenregelung für die Erfassung ihrer Arbeitszeit haben. "Es gibt unterschiedliche Modelle der Arbeitszeiterfassung. Wir hätten es gern in auskömmlicher Form geregelt", sagte Biermann. In welcher Form das geschehen soll, ist noch ungewiss, denn die Meinungen in der Diskussion gingen an diesem Vormittag weit auseinander. Sie reichten von voller Zustimmung zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit bis hin zu Wortmeldungen von Beschäftigten, die sich durch eine "zwanghafte Arbeitszeiterfassung" eingeengt und in ihrer wissenschaftlichen Freiheit beschnitten fühlten. Eine Diskutantin sprach von einem "Kulturwandel im Wissenschaftsbereich", wenn die Arbeitszeit künftig erfasst werden sollte.

Eines war fast allen im Publikum wichtig: Flexibilität in der Gestaltung der eigenen Dienstzeit. Vor allem junge Eltern legten darauf großen Wert. Allerdings, so die Forderung aus dem Publikum, müsse bei einer Erfassung der Arbeitszeit auch der Umgang mit der so dokumentierten Mehrarbeitszeit geklärt werden. "Wir wissen noch nicht, wohin die Reise geht, wollten das Thema erst einmal diskutieren", so Biermann. Denn so unterschiedlich wie die Standpunkte sind auch die Arbeitsweisen und Lebenssituationen der Menschen, die an der Alma mater tätig sind. Der Personalratsvorsitzende konstatierte: "Es gibt den Wunsch nach Flexibilität und nach Freiheit ebenso wie den Wunsch nach einer Beibehaltung der Erfassungsmöglichkeiten. Das gibt der rechtliche Rahmen her. Ich bin optimistisch und halte diese Aufgabe nicht für unlösbar."

Der Personalrat Hochschulbereich vertritt 5.070 Beschäftigte der Universität, einschließlich des wissenschaftlichen Personals und der SHK. Er ist für alle Belange rund um das Arbeitsverhältnis zuständig, betonte Biermann im Tätigkeitsbericht des Gremiums. Vom 1. Juli 2022 bis zum 28. August 2023 habe es unter anderem 206 Neueinstellungen und 108 interne Wechsel, ebenso 203 Arbeitszeiterhöhungen, 49 unbefristete Weiterbeschäftigungen sowie 484 Eingruppierungen und Stufenzuordnungen gegeben, an denen der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hatte. Biermann sagte, dass es nach einer Evaluierung seit November 2022 eine neue Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit gibt. Er rief die Beschäftigten auf, sich bei Problemen am Arbeitsplatz oder anderen dienstlichen Angelegenheiten an den Personalrat zu wenden. "Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe", erklärte er. Im Jahr 2024 solle eine Rahmendienstvereinbarung abgeschlossen werden, die jegliche IT- oder Softwarelösungen für eine ungeregelte Leistungsmessung und Verhaltensüberwachung von Beschäftigten der Universität für unzulässig erklärt.

Ein Thema, das viele im Publikum beschäftigte, war die Änderung des Hochschulgesetzes bei der Beschäftigung von WHK und SHK. Wie können diese bei gleichbleibender oder sinkender Höhe der Sachmittel und erhöhtem Mindestlohn künfig sechs Monate beschäftigt werden? Kanzler Dr. Jörg Wadzack bat in diesem Punkt um Geduld. "Wir sind dran", versprach er.

Zum Abschluss der Personalversammlung berichtete Gewerkschafter Jürgen Kretzschmar von der im Oktober dieses Jahres beginnenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder. "Die Länder liegen schon jetzt 10,5 Prozent unter der Bezahlung von Bund und Kommunen", sagte er. Hierbei sei der Inflationsausgleich noch gar nicht berücksichtigt. "Wir können nicht weniger fordern", betonte er. Für Anfang Dezember sei die dritte Tarifrunde anberaumt. Er hoffe, dass die Tarifparteien bis dahin "ein ordentliches Ergebnis hinbekommen".

Wer wollte, konnte im Anschluss noch eine Petition zur Forderung der Einführung von Bildungsurlaub in Sachsen unterschreiben.