Mit dem Leipzig Tenure-Track-Programm (LTTP) gewinnt die Universität Leipzig exzellente nationale und internationale Wissenschaftler:innen in ihrer frühen Karrierephase. Das LTTP richtet sich vor allem an wissenschaftlich herausragende Postdocs kurz nach der Promotion (Recognised Researcher, R 2), die sich in ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit langfristig an die Universität Leipzig binden möchten.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: Ein Kompass, der aufgeklappt auf nebeneinander gelegten Büchern liegt.
Tenure-Track als Kompass zum Anpeilen der Lebenszeitprofessur, Foto: Colourbox

Bei Bewährung auf einer befristeten Tenure-Track-Professur ist die anschließende Berufung auf eine Lebenszeitprofessur verbindlich, ohne dass erneut ein Bewerbungsverfahren zu durchlaufen ist.

Die Tenure-Track-Professur ist an der Universität Leipzig strukturell fest verankert. Als zusätzlicher Karriereweg ergänzt sie die bisher bestehenden Wege zur Professur. Die Universität Leipzig schreibt dazu regelmäßig vakante Professuren mit Tenure-Track aus. Damit unterstützt sie die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Personalstruktur und trägt zum Kulturwandel im Hochschulsystem bei.

Vorzüge der Tenure-Track-Professur an der Universität Leipzig:

  • frühzeitige und planbare Perspektive für eine Lebenszeitprofessur
  • transparentes Berufungsverfahren
  • gemeinsame Erarbeitung von klaren und verbindlich festgelegten Leistungszielen, die für den Übergang auf die Lebenszeitprofessur erfüllt werden müssen
  • frühzeitige Unabhängigkeit in den Bereichen Forschung, Lehre, akademische Selbstverwaltung und Transfer
  • unterstützende Entwicklungsangebote für Tenure-Track-Professor:innen

Die nachfolgende Grafik bildet einen exemplarischen Verfahrensverlauf vom Auswahlverfahren zur Besetzung einer Tenure-Track-Professur bis hin zur Lebenszeitprofessur ab, wie er in der Regel stattfindet. Ausnahmen im Rahmen der Tenure-Track-Ordnung sind möglich.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Von der Tenure-Track-Berufung bis zur Lebenszeitprofessur. Dargestellt sind fünf Verfahrensabschnitte mit ihren jeweiligen Verfahrensetappen in chronologischer Reihenfolge. Die Verfahrensabschnitte sind: 1. Auswahlverfahren zur Besetzung einer Tenure-Track-Professur, 2. letzte Etappen des Berufungsverfahrens auf eine Tenure-Track-Professur, 3. Tenure-Phase 1, 4. Tenure-Phase 2, 5. Lebenszeitprofessur. Genauer beschrieben werden der zweite bis vierte Abschnitt. Der zweite Verfahrensabschnitt, die letzten Etappen des Berufungsverfahrens auf eine Tenure-Track-Professur, gliedert sich in folgende Verfahrensetappen: Ruferteilung auf eine Tenure-Track-Professur, optionale Wahl der Tenure-Track-Professur-Mentor:innen, Planungsgespräch zum Abschluss der Evaluationsvereinbarung – hier werden einvernehmlich die Leistungsziele der/des Tenure-Track-Professor:in festgelegt, Rufannahme einer Tenure-Track-Professur, Berufung auf eine befristete W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professur. Es wird angestrebt, die Verfahrensetappen von der optionalen Wahl der Tenure-Track-Professur-Mentor:innen bis hin zur Rufannahme einer Tenure-Track-Professur in maximal drei Monaten abzuschließen. Der dritte Verfahrensabschnitt, die Tenure-Phase 1, erstreckt sich in der Regel über vier Tenure-Track-Professur-Dienstjahre. Jeweils zum Ende des ersten, zweiten und dritten Dienstjahres findet ein Statusgespräch für die W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professor:innen statt. In diesen Statusgesprächen wird die Leistungsentwicklung der W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professor:innen besprochen. Im vierten Dienstjahr findet eine Perspektiveinschätzung der W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professor:innen statt. In dieser wird eine Einschätzung zum Leistungsstand der/des W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professor:in und eine Prognose zu deren/dessen perspektivischen Entwicklung gegeben. Die Perspektiveinschätzung hat einen orientierenden Charakter mit Blick auf die Tenure-Evaluation. W1-Tenure-Track-Professor:innen werden zusätzlich zu bereits genannten Ende des dritten Dienstjahres zwischenevaluiert. In der Zwischenevaluation werden die Leistungen der/des Juniorprofessor:in nach der Zwischenevaluationsordnung der Universität Leipzig bewertet. Bei Bewährung in den Bereichen Forschung und Lehre erfolgt eine Verlängerung der Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre, bei Nicht-Bewährung kann das Beschäftigungsverhältnis um bis zu einem Jahr verlängert werden. Der vierte Verfahrensabschnitt, die Tenure-Phase 2, erstreckt sich in der Regel über zwei weitere Tenure-Track-Professur-Dienstjahre. Im ersten Dienstjahr der Tenure-Phase 2, welches in der Regel dem fünften Tenure-Track-Professur-Dienstjahr entspricht, findet zu Dienstjahresanfang die Tenure-Evaluation der/des W1- beziehungsweise W2-Tenure-Track-Professor:in statt. In der Tenure-Evaluation werden die Leistungen der/des Tenure-Track-Professor:in im Hinblick auf die in der Evaluationsvereinbarung festgelegten Leistungsziele bewertet. Bei positiver Bewertung erfolgt spätestens am Ende dieses Tenure-Track-Professur-Dienstjahres die Ruferteilung auf die Lebenszeitprofessur, bei negativer Bewertung endet das Beschäftigungsverhältnis nach Ende der Befristung. In diesem Fall bemüht sich die Universität um die Gewährung einer Überbrückung von bis zu einem Jahr. Hat die/der Tenure-Track-Professor:in die Tenure-Evaluation positiv durchlaufen und die Ruferteilung ist erfolgt, dann schließen sich in der Regel die Aufnahme von Berufungsverhandlungen zur Lebenszeitprofessur und am Anfang des letzten Tenure-Track-Dienstjahres, welches gewöhnlich dem sechsten Dienstjahr entspricht, sowie am Ende dieses Dienstjahres die Rufannahme und die Berufung auf diese Professur an. Hinweis: Im Falle von Beurlaubungen der/des Tenure-Track-Professor:in, insbesondere bei familiär bedingten Unterbrechungen, ist ein Hinausschieben des Evaluationszeitpunktes möglich.
Grafik: Von der Tenure-Track-Berufung bis zur Lebenszeitprofessur, Universität Leipzig Legende: TTP – Tenure-Track-Professur/Tenure-Track-Professor:in, LZP – Lebenszeitprofessur, 1 – Einvernehmliches Festlegen der…

Hinweise zur Nachwuchsgruppenleitung mit Tenure-Track auf eine unbefristete Professur (W2 oder W3):

  • Nach dem erfolgreichen Durchlaufen eines Besetzungsverfahrens für die Leitung einer Nachwuchsgruppe erfolgt anlog der Ruferteilung auf eine befristete Tenure-Track-Professur ein Angebot zur Einstellung als Nachwuchsgruppenleiter:in mit Tenure-Track auf eine unbefristete Professur.
  • Die Leistungsentwicklung der/des Nachwuchsgruppenleiter:in wird analog der Tenure-Track-Professor:innen begleitet und unterstützt; besonderes Augenmerk wird auf die Erlangung der Berufungsfähigkeit gelegt; dieses Ziel ist in der Entwicklungsvereinbarung angemessen untersetzt und wird explizit evaluiert.

Die Universität Leipzig bietet für den Zugang zu einer Lebenszeitprofessur über einen Tenure-Track drei Optionen an. Diese Optionen adressieren Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Qualifikationsstufen:

  • Berufung auf eine befristete Juniorprofessur (W1) mit Tenure-Track auf eine unbefristete Professur (W2 oder W3)
  • Einstellung als Nachwuchsgruppenleitung mit Tenure-Track auf eine unbefristete Professur (W2 oder W3)
  • Berufung auf eine befristete Professur (W2) mit Tenure-Track auf eine unbefristete Professur (W2 oder W3)

Zur Förderung und Intensivierung der personellen und fachlichen Zusammenarbeit in Forschung und Lehre können die Universität Leipzig und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Tenure-Track-Professor:innen auch gemeinsam berufen.

Als Tenure-Track-Professor:in profitieren Sie auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur von verschiedenen Angeboten der :

  • Unterstützung, z. B. bei der Vorbereitung auf das Planungsgespräch und bei der Erstellung der Evaluationsvereinbarung
  • Beratung für die bedarfsgeleitete Kompetenzerweiterung durch die Angebote im Leipzig Researcher Development Programme (LRDP), z. B. in den Bereichen ForschungsmanagementSchlüsselkompetenzen und berufliche Qualifizierung oder Lehre und Betreuung
  • persönliche Weiterqualifizierung im "Netzwerk Führung und Karriere in der Wissenschaft", z. B. mit Workshops zu rechtlichen Grundlagen, Mikropolitik an Hochschulen, dem eigenen Kompetenz- und  Forschungsprofil oder zu Führungs- und Managementkompetenzen. Die Veranstaltungsreihe wurde hochschulübergreifend konzipiert und steht exklusiv den Tenure-Track-Professor:innen der acht organisierenden Universitäten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen offen.
  • individuelle Begleitung während des Tenure-Tracks, z. B. bei der vorbereitenden Standortbestimmung für die jährlichen Statusgespräche
  • inneruniversitäre und regionale Vernetzung mit Peers

Daneben bestehen weitere Angebote, z. B. das Mentoring-Programm für Postdoktorandinnen des Universitätsbunds Halle-Wittenberg, Jena und Leipzig.

Die Vorgaben für einen transparenten Verfahrensablauf bei der Besetzung von Tenure-Track-Professuren, den Abschluss von Evaluationsvereinbarungen, individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen sowie die Evaluation und die abschließende Berufung auf eine Lebenszeitprofessur sind in folgenden Ordnungen und Dokumenten der Universität Leipzig festgeschrieben:

  • Berufungsordnung (BerO),
  • Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren (Tenure-Track-Ordnung (TTO)),
  • Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessor:innen (ZEvaO),
  • Qualitätssicherungskonzept für die Besetzung von Professuren unter Absehen von Stellenausschreibung (QSK)

Weitere Materialien sind im Intranet verfügbar:

Informationen zum Leipzig Tenure-Track-Programm eingeschlossen das Bund-Länder-Programm für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA) erhalten Sie bei:

 Henriette Niekler

Henriette Niekler

Referentin für strategische Projekte

Grundsatzreferat/ Strategische Projekte
Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35018
Telefax: +49 341 97 - 35009

Falls Sie Fragen zum Verfahren für die Berufung auf eine Tenure-Track-Professur, deren Evaluation oder die Berufung auf die anschließende Lebenszeitprofessur haben, wenden Sie sich für die folgenden Fakultäten

Erziehungswissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Chemie und Mineralogie, Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften, Medizinische Fakultät, Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie, Juristenfakultät, Sportwissenschaftliche Fakultät, Theologische Fakultät und Veterinärmedizinische Fakultät

gerne an:

 

 Anke Schumann

Anke Schumann

Mitarbeiterin Berufungsangelegenheiten

Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten
Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30008

Für die folgenden Fakultäten

Fakultät für Lebenswissenschaften, Fakultät für Mathematik und Informatik, Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften, Philologische Fakultät und Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät

wenden Sie sich bitte an:

 

 Astrid Tuchen

Astrid Tuchen

Mitarbeiterin Berufungsangelegenheiten

Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten
Ritterstraße 26
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 30018

Bei Fragen zu individuellen Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten als Tenure-Track-Professor:in und zum Leipzig Researcher Development Programme wenden Sie sich bitte an:

Default Avatar

Dr. Cathleen Heil

Referentin akademische Personalentwicklung

Dezernat 1 Forschung und Transfer
Rektoratsgebäude
Ritterstraße 26, Raum 312
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35093

Sprechzeiten
Montag - Donnerstag

Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern

Mit dem Tenure-Track-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA) stellt der Bund eine Milliarde Euro bereit, um die Einrichtung von 1.000 Tenure-Track-Professuren (TTP) in Deutschland zu unterstützen. Dadurch soll die TTP als frühzeitig planbarer und transparenter akademischer Karriereweg zur Lebenszeitprofessur neben anderen Wegen zur Professur stärker etabliert werden. Mit der TTP als international bekanntem und akzeptierten Karriereweg möchte der Bund die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems erhöhen. Weitere Informationen zum Bund-Länder-Programm erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

 

Deutschlandweit haben 75 Hochschulen in zwei Auswahlrunden (2017 und 2019) eine Förderbewilligung für TTP im Bund-Länder-Programm erhalten. Die Universität Leipzig war mit ihrem Antrag 2019 erfolgreich und hat 22 beantragte TTP zur Förderung bewilligt bekommen. Mit der Projektförderung werden die Kosten für die Einrichtung der TTP für die Dauer des Programms bezuschusst.

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