Der FerienCampus geht in die nächste Runde und zwar in der zweiten und in der fünften Ferienwoche der Sommerferien 2024! Treff- und Abholpunkt ist dieses Mal das Foyer im Haus 5 der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, Marschnerstraße 31, 04109 Leipzig.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Teilnahmebeiträge

  • für Kinder von Studierenden:         90 €/Kind
  • für Kinder von Mitarbeitenden:    100 €/Kind
  • (ggf.) Geschwisterrabatt:                 5 €/Kind

Ferienpass

Die Teilnahme nur mit dem Ferienpass der Stadt Leipzig möglich. Über das Anmeldeformular können Sie einen Ferienpass mitbestellen, wenn Sie noch keinen erworben haben. Der Ferienpass kostet: in den Sommerferien 10 Euro, in den Winterferien 5 Euro.

Anmeldung Feriencampus

Auswahl der Ferienwoche
Angaben zum Kind

Erziehungsberechtigung

Angaben der Eltern
Tragen Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse der Universität Leipzig ein (name@uni-leipzig.de oder name@studserv.uni-leipzig.de) damit kein gesonderter Nachweis erforderlich wird.
Datenschutz
Datenschutz
Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird nur zur Versendung weiterer Informationen zum FerienCampus verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen. Die Erhebung der Daten erfolgt freiwillig, die Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO. Alle weiteren Angaben, die sich aus den Informationspflichten der Universität Leipzig ergeben, finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund Artikel. 6 Absatz 1 S.1 lit. b DSGVO, um den Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Stabsstelle CDF und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Die Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Download-Bereich.

Teilnahmebedingungen

Informationen zum Rücktritt

Die Anmeldung zum FerienCampus ist verbindlich! Ein Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienprogrammwoche kostenfrei möglich. Danach fallen bis Programmstart Ausfallgebühren in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmebeitrags an, sofern der Platz nicht neu besetzt werden kann. Mit Beginn der Ferienwoche ist der volle Beitrag zu entrichten.