Stellenausschreibung vom

An der Medizinischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt oben genannte Professur zu besetzen.

Die Professur ist an der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie angesiedelt und verbunden mit einer Tätigkeit als Oberarzt/Oberärztin. 

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem eigenständigen Forschungsprofil in der translationalen Forschung zu ADHS und affektiven Störungen, insbesondere mit der Forschung zu nichtmedikamentösen, biologischen Therapieverfahren bei ADHS. Die erfolgreiche eigenständige Einwerbung von hochrangigen Drittmitteln (DFG, EU) für klinische Studien auf diesem Gebiet sowie entsprechende Publikationen werden erwartet, ebenso klinische Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von ADHS und affektiven Störungen. Vorausgesetzt werden umfangreiche Lehrerfahrungen im Studiengang Humanmedizin. Erwünscht sind fundierte Kenntnisse der wirtschaftlichen Zusammenhänge in der Krankenversorgung sowie klinische Leitungserfahrung.

Von dem:der zukünftigen Stelleninhaber:in wird eine Stärkung der neurowissenschaftlichen Forschung im profilbildenden Forschungsbereich der Universität Leipzig „Mensch und Gehirn, Brain dynamics“, sowie eine Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Kliniken, Instituten und Abteilungen mit psychosozialem Forschungsschwerpunkt am Standort erwartet. 

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium der Medizin, die Promotion und Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung sowie die Facharztanerkennung sowohl für Psychiatrie und Psychotherapie als auch für Neurologie. 

Rechte und Pflichten des:der Stelleninhaber:in ergeben sich aus dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Bewerber:innen müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG erfüllen. 

Die Aufgaben der Krankenversorgung werden gemäß dem Gesetz über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulmedizingesetz) vom 06.05.1999 am Universitätsklinikum Leipzig wahrgenommen. 

Gemäß Beschluss der KMK vom 19.11.1999 erfolgt die Beschäftigung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben grundsätzlich im Rahmen außertariflicher Angestelltenverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen. 

Die Medizinische Fakultät strebt einen höheren Anteil von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 06. September 2024 ausschließlich über das Berufungsportal der Universität Leipzig.

Bewerbungsschluss:

Hinweise zum Datenschutz

Eine Bewerbung und damit die Zusendung der für eine Bewerbung üblichen Unterlagen erfolgt freiwillig. Ihre in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen bzw. ggf. im Bewerbungsgespräch erlangten personenbezogenen Daten werden von der Universität Leipzig – hier der ausschreibenden Dienststelle – ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens für diese hier ausgeschriebene Stelle verarbeitet und, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt wird, nicht an Dritte weitergegeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 11 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz i. V. m. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Verantwortlich für das Bewerbungsverfahren ist der in dieser Ausschreibung angegebene Adressat der Bewerbung.

Ihre personenbezogenen Daten werden für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorgangs gespeichert und danach gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet. Die Einwilligung kann verweigert oder mit Wirkung auf die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. In diesen Fällen ist eine Bearbeitung der Bewerbung durch die Universität Leipzig und damit eine Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht oder nicht mehr möglich. Nach der DS-GVO stehen Ihnen gegenüber dem Adressaten der Bewerbung bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO); Datenlöschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig (dienstansässig: Augustusplatz 10, 04109 Leipzig) wenden. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.