Das Justitiariat ist zuständig für Fragen des Hochschulrechts, des Zulassungs- und Prüfungsrechts, des Zivil- und Urheberrechts sowie für das Mahn- und Klagewesen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Zwei Männer führen, über Unterlagen gebeugt, ein Gespräch.
Wir beraten Sie gern in allen Rechtsfragen unserer Arbeitsbereiche und vertreten die Universität in verwaltungs- und zivilrechtlichen Gerichtsverfahren. Foto: Colourbox

Das Justitiariat ist eine Stabsstelle der Kanzlerin innerhalb der Zentralverwaltung der Universität Leipzig. Wir beraten die Struktureinheiten der Universität Leipzig in allen Rechtsfragen und vertreten die Universität in verwaltungs- und zivilrechtlichen Gerichtsverfahren.

Regelmäßig bietet das Justitiariat Referendariats- und Ausbildungsplätze an.

Nicht zu unserem Aufgabengebiet gehören die Beratung in privaten Angelegenheiten der Universitätsmitglieder und -angehörigen oder die Interessenvertretung der Studierenden.

Leitung

Default Avatar

Stephanie Broese

Justitiariat
Verwaltungsgebäude
Ritterstraße 24
04109 Leipzig

Arbeitsbereiche des Justitiariats

Wir unterstützen Sie bei hochschulrechtlichen Fragestellungen, wie zum Beispiel:

  • Auslegung hochschulrechtlicher Normen, insbesondere des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der universitären Grundordnung
  • Erstellung beziehungsweise Änderung von Organisationsregelungen der wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der zentralen Einrichtungen

Das Justitiariat berät das Studierendensekretariat in Zulassungsfragen sowie die Studienbüros und Prüfungsämter der Fachbereiche zu prüfungsrechtlichen Fragen.

Das Justitiariat bearbeitet verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen und bietet rechtliche Unterstützung in Vertragsangelegenheiten. Wir führen die zivilrechtlichen Gerichtsverfahren und vertreten dabei die rechtlichen Interessen der Universität.

In Forschung und Lehre spielen oftmals urheberrechtliche Themen eine Rolle, denn es werden eigene Werke geschaffen und urheberrechtlich geschützte Werke genutzt. Wir beraten die Angehörigen der Universität Leipzig zu Fragen des Urheberrechts und bieten Unterstützung in Fällen der Abmahnung.

Im Justitiariat werden offene Forderungen der Universität Leipzig, zum Beispiel Gebühren- und/oder Herausgabeansprüche geprüft und geltend gemacht.

Weiterhin prüfen und regulieren wir Sachschadenersatzanträge von Beschäftigten und Studierenden und beraten andere Einrichtungen zu diesem Themenbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

Struktur der Universität Leipzig

mehr erfahren

Verwaltung und Stabsstellen

mehr erfahren

Arbeiten an der Universität Leipzig

mehr erfahren