Anhang zu den Nutzungshinweisen
Die folgenden Tatbestände stellen eine mißbräuchliche Nutzung der DV-Ressourcen dar (in Anlehnung an die Zugangs- und Nutzungsregelung für das URZ der Universität Leipzig). Diese Aufzählung beansprucht keine Vollständigkeit. In jedem Einzelfall kann ein Mißbrauch auch die Verletzung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Bestimmungen beinhalten. - das Ausspähen von Daten, das Mithören von Datenübermittlungen; die Weitergabe unberechtigt verschaffter oder erhaltener Daten
- die Verletzung der Integrität von Daten durch Verändern oder Löschen; die Störung des laufenden DV-Betriebs (Computersabotage); die Manipulation von Programmen oder Daten in betrügerischer Absicht (Computerbetrug); die unbefugte Nutzung von DV-Systemen und der unautorisierte Zugang zu Netzdiensten
- die Bereitstellung und der Abruf von urheberrechtlich geschützten Daten (Programmen, Texten, Bildern etc.) ohne Freigabe einer entsprechenden Verwendung durch den Nutzungsberechtigten; die Herstellung oder Verbreitung von Raubkopien
- die unbefugte Speicherung, Veränderung, Übermittlung und Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten; die Vernachlässigung der gebotenen Sorgfaltspflicht bei der berechtigten Verarbeitung personenbezogener Daten
- die Verbreitung von Informationen pornographischen, jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen, den demokratischen Rechtsstaat oder die öffentliche Ordnung gefährdenden Inhalts; die Verarbeitung oder Abspeicherung solcher Informationen mit Hilfe der DV-Ressourcen des URZ
- die Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines einzelnen durch Verbreitung ehrkränkender Werturteile oder Tatsachenbehauptungen
- Belastung von Netzen durch übermäßige Verbreitung (gezielte oder ungezielte) von Informationen (Informationsverschmutzung). Die Nutzung des Internet darf nur unter Anerkennung der "Netikette" (nachzulesen unter http://www.uni-leipzig.de/netikett.htm) erfolgen
- Verbreitung und Speicherung von für Forschung, Lehre und Studium irrelevanten Informationen; Verteilen nicht ausdrücklich angeforderter Werbung
- Nutzung der Ressourcen für kommerzielle Zwecke
- Änderungen an der Systemsoftware, unangekündigtes Experimentieren mit den DV-Ressourcen; Nutzung von Spielsoftware
- Mißachtung bereitgestellter Schutz- und Prüfmechanismen gegen Computerviren
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